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Okay, aber was ist mit dem sogenannten Verlustrück- oder vortrag?
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Verluste werden wie folgt berücksichtigt:
1. Schritt: Horizontaler Verlustausgleich
Die Verluste werden zunächst innerhalb einer Einkunftsart verrechnet. D.h. also, dass Verluste aus einem Gewerbe zunächst auch nur mit gewerblichen Einkünften verrechnet werden können.
2. Schritt: Vertikaler Verlustausgleich
Hier werden die nach dem horizontalen Verlustausgleich verbliebenen Verluste mit anderen Einkünften verrechnet wie z.B. in deinem Fall
3. Schritt: Verlustabzug § 10d EStG
Verbleibt weiterhin ein Verlust, der bis zum sogenannten "Gesamtbetrag der Einkünfte" nicht ausgeglichen wurde, so ist § 10d EStG anzuwenden. Dieser gliedert sich in einen Verlustrücktrag und -vortrag.
a) Verlustrücktrag § 10d Abs. 1 EStG
Bis zu einem bestimmten Betrag können Verluste in das Vorjahr zurückgetragen werden. Dieser Betrag kann auch entsprechend vom Steuerpflichtigen bestimmt werden.
b) Verlustvortrag § 10d Abs. 2 EStG
Der dann immer noch verbleibende Verlust wird dann für die Folgejahre gesondert festgestellt und kann dann in den Folgejahren mit positiven Einkünften verrechnet, wobei dies auch pro Jahr immer auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist.
Ich hoffe, dass dies verständlich war.
Gruß
Sven
EDIT:
Zitat:
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Habe nur die normalen Pauschbeträge in der Anlage N noch angegeben.
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die Pauschbeträge führen aber niemals zu negativen Einkünften. Die Differenz zwischen den 10.000 EUR und den 8.500 EUR wird wohl eher von den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen herrühren.