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Alt 10.07.2006, 21:35   #1
TP-Junior
 
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Puschel macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer und Steuererklärung 2005


Hallo Leute,

bin vom FA aufgefordert worden meine Steuererklärung für 2005 nachzureichen.
Ich biete nebenberuflich EDv-Service an und zwar als KLEINUNTERNEHMER. kann mir jemand verraten welche Formulare ich bei der Steuererklärung dafür verwenden kann/muss. habe mir Elster 2005/2006 heruntergeladen, steige da nur nicht so ganz dran lang. bin für jede info dankbar!

Gruß
Puschel
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Alt 10.07.2006, 22:45   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
für das Gewerbe:
Anlage GSE inkl. der Einnahme-Überschussrechnung, USt-Erklärung mit lauter Nullen

für die Arbeitnehmertätigkeit:
Anlage N

und den Mantelbogen

Gruß
Sven
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Alt 10.07.2006, 23:20   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2006
Puschel macht alles soweit korrekt
Hi und danke für die Antwort.

Anlage GSE habe ich schon vermutet aber was meinst Du mit Einnahme-Überschußrechnung?

Und ist der Mantelbogen der 4-seitige Hauptvordruck? Sorry wenn ich so blöd frage!!

Gruß
Puschel
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Alt 11.07.2006, 00:04   #4
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Du musst eine EÜR machen, um deinen Gewinn zu ermitteln, der wiederum in die Anlage GSE eingetragen werden muss.

Ja, der Mantelbogen ist das 4-seitige-Drumrum.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2006, 12:02   #5
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MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Puschel
[...]aber was meinst Du mit Einnahme-Überschußrechnung?
Einne EÜR ist die Ermittlung des Gewinns. Du führst deine Einnahmen, sowie deine Ausgaben auf. Hier findest du ein Muster...

Solltest dein Umsatz über 17.500,- liegen, dann musst du auch die Anlage EÜR abgeben.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 16:52 Uhr).
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 20:33   #6
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
SClan00 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol

Hier findest du ein Muster...
Leider funktioniert der Link nicht...

Würde mich auch für das Muster interessieren ...
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Auf die Knie!...

Geändert von MaWeSol (01.03.2008 um 16:53 Uhr).
SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2006, 20:36   #7
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Benutzerbild von Sven
 
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Hier gibt's auch ein Muster

http://www.bebo-consulting.de/index....u-rechnung.htm
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Alt 17.07.2006, 06:44   #8
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Zitat:
Zitat von SClan00
Leider funktioniert der Link nicht...
Hmm, also bei mir geht's...
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Alt 17.07.2006, 10:41   #9
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SClan00 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Hmm, also bei mir geht's...

Jep,jetzt geht er auch bei mir...war wohl grad an dem Tag irgendwie gestört...
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SClan00 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2006, 18:49   #10
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Zitat:
Zitat von SClan00
[...]war wohl grad an dem Tag irgendwie gestört...
Bei mir ist momentan irgend wie auch was gestört... Seit ein paar Tagen ist mein internet toal laaangsam. Hab schon alle Programme die so in der Autostart sind deaktiviert, aber nix.

K.A., was das mal wieder ist...
[OT]
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Alt 27.07.2006, 09:42   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2006
Puschel macht alles soweit korrekt
Hallo nochmal,

also in EÜR habe ich jetzt nur bei

1. Gewinnermittlung unter 2 betriebseinnahmen als umssatzsteuerlicher Kleinunternehmer meine Einnahmen eingetragen, zusaätzlich dann unter 49 Übrige betriebsausgaben mein Ausgaben.
Auf Seite 3 wird dann automatisch Gewinn/Verlust ermittelt.

Diese Summe muss dann wiederum in die Anlage GSE unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb Zeile 3?

Und wird damit vor allem deutlich, dass ich das als KLEINUNTERNEHMER mache?

@ Poloatze: USST-Erklärung lauter Nullen was meinst Du damit genau??

Das wars schon? Bitte nochmal kurz Rückinfo... von jemandem der sich damit auskennt! *g*

Danke und Gruß
Puschel
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Alt 27.07.2006, 13:57   #12
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Zitat:
Und wird damit vor allem deutlich, dass ich das als KLEINUNTERNEHMER mache?
Der Kleinunternehmerstatus spielt nur für die Umsatzsteuer eine Rolle ansonsten nicht.

Zitat:
@ Poloatze: USST-Erklärung lauter Nullen was meinst Du damit genau??
du bist Kleinunternehmer also darfst du weder USt in Rechnung stellen oder Vorsteuern ziehen. Demnach darf in der USt-Erklärung auch nichts drin stehen, daher nur Nullen eintragen oder auf der Vorderseite die Angaben zum Kleinunternehmer machen. Zur Not tragen die im Amt das auch selbst ein.

Gruß
Sven
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