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21.11.2006, 14:54
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Kleinunternehmer, MwSt/USt, PangV etc.
Hallo!
Ich bin dieses Jahr noch Kleinunternehmer und dachte eigentlich, dass ich die Sache mit der Besteuerung und den erforderlichen Angaben in meinen Angeboten (eBay) verstanden hätte.
Nun meinte jemand, dass ich in meinen Angeboten nicht angeben dürfte, dass im angegebenen Preis die MwSt. enthalten ist, weil ich ja als Kleinunternehmer gar keine MwSt. berechne.
Das sehe ich anders und stehe damit auch in Widerspruch zu den Beiträgen von Sven in diesem Foren in einem bestimmten Punkt.
Aber zunächst mal zum Gesetzestext (§19 UStG, Abs. 1, Satz 1):
Zitat:
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Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
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Die m.E. wesentlichen Wörter habe ich fett markiert und sagen für mich unzweifelhaft aus, dass in meinen Umsätzen Umsatzsteuer enthalten ist und ich diese grundsätzlich dem FA schulde. Sie wird jedoch nicht erhoben, wenn ich die entsprechenden Bedingungen erfülle und mich auch gegen die Regelbesteuerung entschieden habe.
So weit - so einfach.
Wenn ich nun aber in der FAQ: Kleinunternehmer folgendes lese:
Zitat:
Was bewirkt die Kleinunternehmerregelung ?
Sie bewirkt das ein Unternehmer (egal ob freiberuflich, gewerblich oder nebenberuflich) von der grundsätzlichen Verpflichtung, seine Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit wird.
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Das ist meiner Meinung nach nicht der Fall und leider wird die von Sven genannte Ansicht auch von Leuten vertreten, die vom Fach sind.
In den Umsätzen eines Kleinunternehmers ist durchaus Umsatzsteuer enthalten - er muss sie nur nicht abführen. Man könnte natürlich die Wortwahl "belasten" in dieser Richtung auslegen, es bleibt aber missverständlich.
Was bedeutet das aber nun für die Praxis? Betreibe ich hier etwa nur Haarspalterei ohne Auswirkung auf die Handhabung?
Durchaus nicht, wenn ich Angebote erstelle und mich dabei nach der Preisangabenverordnung richten muss. Dort heisst es in §1:
Zitat:
(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.
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Da in meinen Preisen die Umsatzsteuer enthalten ist, muss ich das auch schreiben (bei eBay gibt es dafür die Option, dass direkt unterhalb des Preises die Angabe "inkl. MwSt." steht). Die Höhe des Satzes muss nicht angegeben werden.
Soweit ist das für mich alles glasklar und vor allem für den privaten Endverbraucher auch völlig uninteressant.
Selbstverständlich ist in meinen Rechnungen der Hinweis enthalten, dass gem. §19 UStG keine MwSt. ausgewiesen wird.
Sollte ich bis hierher nachweislich falsch liegen, bitte ich um Hinweise auf entsprechende Stellen im Gesetz bzw. den Aus- und Durchführungsvorschriften. Ich werde das dann gern mit meinem Steuerberater diskutieren (der übrigens von den zuständigen Finanzämtern "gehasst" wird).
Nun komme ich zu meiner eigentlichen Frage, mit der auch mein Steuerberater überfordert ist, weil es nicht in sein Fachgebiet fällt:
Muss ich in meinen Angeboten darauf hinweisen, dass ich der Besteuerung als Kleinunternehmer unterliege? Kann ich ggf. von einem Konkurrenten (oder der WBZ etc.) abgemahnt werden, weil ich nicht darauf hinweise?
Die PangV gibt eine derartige Verpflichtung nicht her (auch wenn ich schon von Rechtsanwälten gegenteiliges gelesen habe).
Käme also noch das UWG in Frage ...
Gegenüber Endverbrauchern (in meinem Fall sind das 100% der Käufer) habe ich mit dieser Unterlassung definitiv keinen Vorteil, weil eben ein Endverbraucher mit ausgewiesener MwSt. nichts anfangen kann.
Ein potentieller gewerblicher Abnehmer sollte aus der fehlenden UStID durchaus schließen können, dass er es mit einem Kleinunternehmer zu tun hat. Denn wenn ich Regelbesteuerung machen würde, hätte ich eine UStID und müsste diese auch angeben (mir ist bekannt, dass man auch als Kleinunternehmer eine UStID haben kann).
Bei mir ist selbstverständlich auch nicht der Hinweis zu finden, dass es eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. gibt.
Ralf
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21.11.2006, 21:04
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Moin
EDIT
Zitat:
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Das sehe ich anders und stehe damit auch in Widerspruch zu den Beiträgen von Sven in diesem Foren in einem bestimmten Punkt.
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Widerspruch, wieso?
Zitat:
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Die m.E. wesentlichen Wörter habe ich fett markiert und sagen für mich unzweifelhaft aus, dass in meinen Umsätzen Umsatzsteuer enthalten ist und ich diese grundsätzlich dem FA schulde. Sie wird jedoch nicht erhoben, wenn ich die entsprechenden Bedingungen erfülle und mich auch gegen die Regelbesteuerung entschieden habe.
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der Spruch hätte auch von mir sein können. Ich habe in diesem Forum schon oft geschrieben, dass bei Kleinunternehmern USt enthalten ist, diese jedoch nicht erhoben wird.
Zitat:
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Wenn ich nun aber in der FAQ: Kleinunternehmer folgendes lese:
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Die FAQ ist nicht von mir. Die ist von Epic, der das ganze als Praktiker für die Allgemeinheit verständlich geschrieben hat. Einem steuerlichen Laien den Unterschied zwischen "steuerbar" und "steuerfrei" und dann auch noch "nicht erhoben" zu erklären ist nicht gerade einfach und hätte wahrscheinlich den Rahmen gesprengt.
Wenn ich etwas an der FAQ geändert habe, dann steht das auch direkt davor.
Zitat:
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Da in meinen Preisen die Umsatzsteuer enthalten ist, muss ich das auch schreiben (bei eBay gibt es dafür die Option, dass direkt unterhalb des Preises die Angabe "inkl. MwSt." steht). Die Höhe des Satzes muss nicht angegeben werden.
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Die gleiche Frage hab' ich mir vor ein paar Wochen auch schon gestellt (ab Beitrag #6)
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=44408
rein rechtlich wäre die Aussage "inkl. USt" korrekt. Trotzdem finde ich es für das Verständnis besser einen Satz in Richtung Kleinunternehmereigenschaft anzubringen, auch wenn dies aufgrund des Diskrimierungsverbots nicht zwingend erforderlich ist.
Zitat:
Soweit ist das für mich alles glasklar und vor allem für den privaten Endverbraucher auch völlig uninteressant.
Selbstverständlich ist in meinen Rechnungen der Hinweis enthalten, dass gem. §19 UStG keine MwSt. ausgewiesen wird.
...
Muss ich in meinen Angeboten darauf hinweisen, dass ich der Besteuerung als Kleinunternehmer unterliege?
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der Hinweis muss aber nicht enthalten sein. § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG verweist auf einen Hinweis bei "Steuerbefreiungen". Hier liegen aber steuerbare Leistungen vor, die steuerpflichtig sind, bei denen die Steuer auch entsteht, jedoch aus Billigkeitsgründen "nicht erhoben" wird. Würde man Kleinunternehmer dazu verpflichten den Hinweis anzubringen, so wäre das eine Diskriminierung.
Zitat:
Kann ich ggf. von einem Konkurrenten (oder der WBZ etc.) abgemahnt werden, weil ich nicht darauf hinweise?
Die PangV gibt eine derartige Verpflichtung nicht her (auch wenn ich schon von Rechtsanwälten gegenteiliges gelesen habe).
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wie bereits beschrieben. Ein Hinweis ist nicht erforderlich, siehe Link.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (02.01.2008 um 00:07 Uhr).
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21.11.2006, 22:06
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Hallo Sven,
Zitat:
Die FAQ ist nicht von mir. Die ist von Epic, der das ganze als Praktiker für die Allgemeinheit verständlich geschrieben hat. Einem steuerlichen Laien den Unterschied zwischen "steuerbar" und "steuerfrei" und dann auch noch "nicht erhoben" zu erklären ist nicht gerade einfach und hätte wahrscheinlich den Rahmen gesprengt.
Wenn ich etwas an der FAQ geändert habe, dann steht das auch direkt davor.
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Bitte entschuldige mein Versehen. Ich hatte heute morgen so viel gelesen, dass ich dein Edit in der FAQ im Absatz dahinter falsch gedeutet habe.
Zitat:
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Die gleiche Frage hab' ich mir vor ein paar Wochen auch schon gestellt [...]
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Und die Sache mit der enthaltenen USt heftigst bei eBay mit "schlipsundkragen" ausdiskutiert, wenn du dort den gleichen Nick verwendet hast.
Zitat:
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rein rechtlich wäre die Aussage "inkl. USt" korrekt. Trotzdem finde ich es für das Verständnis besser einen Satz in Richtung Kleinunternehmereigenschaft anzubringen, auch wenn dies aufgrund des Diskrimierungsverbots nicht zwingend erforderlich ist.
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Diskrimierungsverbot? Wie habe ich das zu verstehen? Zielt das darauf ab, dass ich mich nicht ohne gesetzliche Grundlage schlechter stellen muss? Gibt es dazu was "gesetzliches"?
Falls nun doch mal ein Gewerblicher bei mir kauft (es ist preislich gesehen absoluter Unsinn) und sich um die Vorsteuerabzugsmöglichkeit betrogen sieht, kann ich dem etwas gelassener entgegen sehen. Ich würde ihn darauf hinweisen, dass ich einerseits wegen meiner Kleinunternehmereigenschaft keine USt ausweisen darf und er das andererseits an der fehlenden UStID ja hätte erkennen können.
Die müsste ich doch angeben, wenn ich eine hätte?
Vielen Dank schon mal für die Klarstellung,
Ralf
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21.11.2006, 22:19
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von almrausch
[...]und er das andererseits an der fehlenden UStID ja hätte erkennen können.
Die müsste ich doch angeben, wenn ich eine hätte?
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Nein, die musst du nicht angeben. Es würde auch die normale Steuernummer reichen.
Die UStID ist für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr wichtig.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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21.11.2006, 22:26
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Genau, an der (fehlenden) UStID und/oder der normalen Steuernummer kannst du einen Kleinunternehmer überhaupt nicht erkennen.
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21.11.2006, 22:27
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Es würde auch die normale Steuernummer reichen.
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Muss ich die denn etwa angeben? Nachher ruft irgend jemand bei meinem FA an und bekommt auch noch Auskunft ...
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21.11.2006, 22:31
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von almrausch
Muss ich die denn etwa angeben? Nachher ruft irgend jemand bei meinem FA an und bekommt auch noch Auskunft ...
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Du musst, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. §14 UStG ausstellen willst, entweder deine Steuernummer oder deine USt-ID angeben.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit mit der Steuernummer Auskunft zu bekommen, aber das FA fragt natürlich nach wer du bist, lässt dich schon mal ein paar Zahlen vorlesen oder geben Dir garkeine Auskunft, wenn du nicht als Bevollmächtigter hinterlegt bist.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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21.11.2006, 22:33
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Und die Sache mit der enthaltenen USt heftigst bei eBay mit "schlipsundkragen" ausdiskutiert, wenn du dort den gleichen Nick verwendet hast.
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 jupp, das ist aber schon lange Zeit her. Einsichtig ist da aber eh keiner. Bei "wer-weiss-was" wird übrigens die gleiche Meinung wie ich sie habe vertreten. Die haben die andere Variante noch nicht einmal Ansatzweise in Betracht gezogen.
Zitat:
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Diskrimierungsverbot? Wie habe ich das zu verstehen? Zielt das darauf ab, dass ich mich nicht ohne gesetzliche Grundlage schlechter stellen muss? Gibt es dazu was "gesetzliches"?
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Du schreibst ja, dass du ein Kleinunternehmer bist. Demnach weiß dein Gegenüber also, dass dein Gesamtumsatz weniger als 17.500 EUR beträgt. Dies muss man dem Kunden nicht auf die Nase reiben. Insofern würde man dich diskrimieren, wenn du dies angeben müsstest und dich quasi als "Tante Emma Laden" outen.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (21.11.2006 um 22:35 Uhr).
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21.11.2006, 22:42
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Du musst, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung i.S.d. §14 UStG ausstellen willst, entweder deine Steuernummer oder deine USt-ID angeben.
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Die Rechnung meinte ich nicht, sondern meine Pflichtangaben in den Angeboten (eBay oder Online-Shop).
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21.11.2006, 22:45
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Demnach weiß dein Gegenüber also, dass dein Gesamtumsatz weniger als 17.500 EUR beträgt.
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Er weiss, dass mein Umsatz im Vorjahr unter 17.500 EUR gelegen hat. Und am Anfang des Jahres habe ich auch noch geglaubt, dass ich dieses Jahr unter 50.000 EUR bleibe ...
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06.02.2007, 16:51
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2006
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Einen wunderschönen wünsche ich Euch,
tut mir leid, dass ich diesen nun doch schon etwas angestaubten Thread wieder ausbuddel. Für mich ist die Sache jedoch noch nicht 100%tig klar, deshalb gehe ich lieber auf Nummer sicher  .
Wenn ich jetzt etwas bei diesem einschlägigen Auktionshaus verkaufe und ein Kleinunternehmer bin muss ich also was angeben?
Man hat schließlich die Auswahl, was man unter dem Preis angeben möchte (z. B. "inkl. MwSt" oder einfach nichts). Eigentlich wäre inkl. MwSt also richtiger?
Tut mir leid, ich bin verwirrt .
Danke vorab für die Antwort.
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06.02.2007, 18:15
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Man hat schließlich die Auswahl, was man unter dem Preis angeben möchte (z. B. "inkl. MwSt" oder einfach nichts). Eigentlich wäre inkl. MwSt also richtiger?
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Als gewerblicher Verkäufer hast du nicht die Auswahl. Du musst gem. PAngV alle Preisbestandteile in der Nähe des Artikelpreises angeben und dazu gehört eben auch der Hinweis, dass die MwSt enthalten ist (und das ist sie auch bei einem Kleinunternehmer).
Um das bei dem einschlägigen Auktionshaus zu erreichen, gibt du den entsprechenden Steuersatz (also vermutlich 19%) ein und der Artikel wird mit dem Hinweis "inkl. MwSt" angezeigt.
Um die Höhe der Rechnung zu beeinflussen, solltest du dir zudem eine UStIDNr beschaffen und diese angeben, um sog. Nettorechnungen zu erhalten. Näheres dazu in folgendem Thread: http://www.traum-projekt.com/forum/9...ab-2007-a.html
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06.02.2007, 19:09
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Kann man den Text nicht selbst wählen??? Wenn ja, dann würde ich etwas von Endpreisen schreiben, zumal § 1 PAngV sagt, dass der Endpreis angegeben werden muss und nichts von der Umsatzsteuer.
Gruß
Sven
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06.02.2007, 19:22
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Hallo Sven,
Zitat:
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Kann man den Text nicht selbst wählen???
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Nein.
Zitat:
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zumal § 1 PAngV sagt, dass der Endpreis angegeben werden muss und nichts von der Umsatzsteuer.
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Das lese ich aber aus §1 Abs. 2 Satz 1 heraus.
Ralf
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06.02.2007, 19:27
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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ok, jetzt habe ich mir die Vorschrift auch mal rausgesucht.
Dann würde ich etwas wie: "Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten keine Umsatzsteuer" schreiben.
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