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18.01.2007, 20:03
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Ebay und Nettorechnungen ab 2007
Hallo an alle!
Ebay ist ja zum 1.1.2007 aus der Schweiz nach Luxemburg "umgezogen". Wenn ich das richtig sehe, ändert sich für einen Regelbesteuerten dadurch nichts. Er muss weiterhin die deutsche USt auf den Rechnungsbetrag abführen und kann sie im Gegenzug als Vorsteuer abziehen (auch wenn das die meisten nicht machen).
Wie aber sieht es für einen Kleinunternehmer aus? Und zwar sowohl für 2006 und 2007 (sofern das einen Unterschied machen sollte). Zum einen mit UStID bei eBay angegeben und zum anderen ohne (was der Regelfall sein dürfte).
Wenn ich mir so den §13b UStG ansehe, der ja wohl für die eBay-Leistungen gilt, werde ich daraus nicht ganz schlau.
Zitat:
(1) Für folgende steuerpflichtige Umsätze entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats:
1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers;
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Bedeutet das etwa, dass in jedem Fall der Leistungsempfänger die USt zu zahlen hat - auch wenn keine Nettorechnung ausgestellt worden ist? Muss also auch der Kleinunternehmer eine USt-Voranmeldung abgeben, wenn er von eBay eine Bruttorechnung erhalten hat?
Ich hoffe nicht, denn sonst wäre es ja auch für den Kleinunternehmer praktisch ein Muss, sich eine UStID zu besorgen und diese bei eBay anzugeben.
Und nun mal den Fall angenommen, dass der Kleinunternehmer eine UStID bei eBay angegeben hat und von eBay eine Nettorechnung erhält.
Dann muss er ja eine USt-Voranmeldung machen, ab 2007 nun 19% USt zahlen und kann keine Vorsteuer gegenrechnen - richtig?
Da eBay aber nun in Luxemburg sitzt, werden bei Bruttorechnungen nur noch 15% USt auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Kleinunternehmer mit bei eBay angegebener UStID würde nun aber 19% zahlen müssen.
Er wäre also schön blöd, sein UStID bei eBay anzugeben - es sein denn, er wäre in jedem Fall nach §13b UStG Steuerschuldner und könnte so wenigstens die 15% sparen.
Was an meinen Gedanken ist nun richtig und was falsch?
Ralf
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18.01.2007, 20:49
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Bedeutet das etwa, dass in jedem Fall der Leistungsempfänger die USt zu zahlen hat - auch wenn keine Nettorechnung ausgestellt worden ist?
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richtig, entscheidend ist der Rechnungsbetrag.
Zitat:
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Muss also auch der Kleinunternehmer eine USt-Voranmeldung abgeben, wenn er von eBay eine Bruttorechnung erhalten hat?
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wenn die jeweiligen Grenzen des § 18 Abs. 2 und 2a UStG überschritten werden würde ich auch sagen, dass ein Kleinunternehmer eine USt-Voranmeldung einreichen muss.
Zitat:
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Bedeutet das etwa, dass in jedem Fall der Leistungsempfänger die USt zu zahlen hat - auch wenn keine Nettorechnung ausgestellt worden ist?
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genau, auch als Kleinunternehmer, vgl. § 13b Abs. 5 UStG.
Zitat:
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Ich hoffe nicht, denn sonst wäre es ja auch für den Kleinunternehmer praktisch ein Muss, sich eine UStID zu besorgen und diese bei eBay anzugeben.
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jupp, so kann man es sehen, zumal eBay Nettorechnungen nur ausstellt, wenn eine UStID-Nr. vorhanden ist.
Zitat:
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Dann muss er ja eine USt-Voranmeldung machen, ab 2007 nun 19% USt zahlen und kann keine Vorsteuer gegenrechnen - richtig?
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richtig
Zitat:
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Da eBay aber nun in Luxemburg sitzt, werden bei Bruttorechnungen nur noch 15% USt auf den Nettopreis aufgeschlagen. Der Kleinunternehmer mit bei eBay angegebener UStID würde nun aber 19% zahlen müssen.
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wenn eBay USt in Rechnung stellt handelt es sich um einen unrichtigen Steuerausweis nach § 14c UStG, zumal Ort der Leistung dort ist wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Dies wäre in Deutschland und eBay dürfte keine Steuer ausweisen. eBay macht es aber trotzdem und hat die "unrichtig" ausgewiesene USt an das Finanzamt zu zahlen. Ein Vorsteuerabzug für den Leistungsempfänger besteht nicht, auch dann nicht, wenn dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre.
Der Kleinunternehmer muss auf den Rechnungsbetrag die USt zahlen. Bemessungsgrundlage für die nach § 13b UStG geschuldete Steuer ist das Entgelt und somit alles was der Leistungsempfänger aufwendet abzgl. der USt. Da diese nach § 13b UStG vom Leistungsempfänger erst aufgeschlagen werden muss ist der Rechnungsbetrag somit das Entgelt und somit die Bemessungsgrundlage.
Wenn man so will zahlt man auf den Bruttobetrag 19 %, während man bei der Hingabe einer UStID-Nr. nur auf den Nettobetrag 19 % zahlt.
Gruß
Sven
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18.01.2007, 21:06
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Hallo Sven,
vielen Dank zunächst für die ausführliche Antwort - ich hatte also mit meinen Befürchtungen leider Recht.
Mir stellt sich jetzt nur noch die Frage, wie man sich für 2006 verhält - keine UStID vorhanden und als Kleinunternehmer auch noch nie eine USt-VA abgegeben.
Wenn man jetzt die Erklärung für 2006 macht und die eBay-Rechnungen als Ausgaben ansetzt, als Kleinunternehmer aber keine USt-Erklärung abgibt (weil man ja keine ausgewiesen hat) - was könnte dann passieren?
Entweder es wird nicht bemerkt oder man wird irgendwann die 16% auf die eBay-Rechnungsbeträge nachentrichten müssen - oder?
Zwar schützt bekanntlich Unwissenheit nicht vor Strafe aber das wird man wohl einem Kleinunternehmer hoffentlich nicht zusätzlich anlasten (von den 16% auf die eBay-Rechnungen mal abgesehen).
Gruß, Ralf
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18.01.2007, 21:39
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wenn man jetzt die Erklärung für 2006 macht und die eBay-Rechnungen als Ausgaben ansetzt, als Kleinunternehmer aber keine USt-Erklärung abgibt (weil man ja keine ausgewiesen hat) - was könnte dann passieren?
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auch Kleinunternehmer sind verpflichtet eine USt-Jahresanmeldung abzugeben.
Zitat:
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Zwar schützt bekanntlich Unwissenheit nicht vor Strafe aber das wird man wohl einem Kleinunternehmer hoffentlich nicht zusätzlich anlasten (von den 16% auf die eBay-Rechnungen mal abgesehen).
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welche Unwissenheit? Du weißt es doch jetzt wie es zu laufen hat.
Dieser Beitrag dürfte ansonsten bekannt sein.
Gruß
Sven
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21.01.2007, 15:07
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Hallo,
interessantes Thema. Das Ebay umgezogen ist habe ich garnicht mitbekommen. Da ich aber die Tage erst die Ebay Rechnung kam, habe ich gerade mal nachgeschaut und tatsächlich.
Ändert sich den für den Unternehmer welcher von Ebay Netto Rechnungen bekommt etwas? Muss der Betrag anders gebucht werden? Laut steuerlichem Berater wurde bislang also 2006, die Rechnungen wohl unter Konto 8337 gebucht!?
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21.01.2007, 15:13
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Laut steuerlichem Berater wurde bislang also 2006, die Rechnungen wohl unter Konto 8337 gebucht!?
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es hat sich lediglich der in Rechnung gestellte Steuersatz geändert. Vorher hat eBay immer die Rechnung des jeweiligen Landes in dem der Empfänger sitzt in Rechnung gestellt oder gar keine USt, sofern eine UStID-Nr. hingegeben wurde. Jetzt wird immer die luxemburgische USt in Rechnung gestellt. Es sei denn man gibt seine UStID-Nr. hin, dann gibt es eine Rechnung ohne USt. Von der Systematik ändert sich jedoch nichts. Es gilt nach wie vor der § 13b UStG und somit auch das Konto #8337 bei SKR03
Gruß
Sven
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21.01.2007, 15:19
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Aug 2006
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Danke Sven. Da in diesem Fall die UStId angegeben wurde ändert sich nichts.
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23.01.2007, 10:00
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
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Als Kleinunternehmer ist man also in jedem Fall jetzt der Dumme, wenn ich das richtig sehe. Hat man denn die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer eine UST-ID zu holen, nur um den ebay-Kram ordentlich abrechnen zu können, oder muß man dann auch automatisch UST abführen und auf allen Rechnungen ausweisen?
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23.01.2007, 10:09
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Als Kleinunternehmer ist man also in jedem Fall jetzt der Dumme,
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Wieso erst jetzt? Hat sich was geändert?
Auch ein Kleinunternehmer kann eine UStID haben - das ändert nichts in Bezug auf die eigenen Rechnungen.
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23.01.2007, 11:04
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
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Ok, ich kann mir also eine eigene UstID holen, damit ich bei ebay immer Nettorechnungen bekomme und trotzdem kann ich weiterhin meine eigenen Rechnungen ohne UST ausstellen?
Ich dachte bisher, sobald ich mir ne ID hole, bin ich auch automatisch von der Kleinunternehmeregelung weg und muß ab dann die Steuer auf meinen Rechnungen ausweisen und somit anfangen UST abzuführen und Vorsteuer auszuweisen? Das wäre für mich aber fatal, da ich sicher nicht über 17.500€ im ersten Jahr komme (2007) und eigentlich nur Endverbraucher als Kunden habe.
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23.01.2007, 11:29
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Ok, ich kann mir also eine eigene UstID holen, damit ich bei ebay immer Nettorechnungen bekomme und trotzdem kann ich weiterhin meine eigenen Rechnungen ohne UST ausstellen?
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Auch in den Rechnungen eines Kleinunternehmers ist die USt enhalten - sie wird nur nicht ausgewiesen und abgeführt. Im Gegenzug kann keine Vorsteuer abgezogen werden.
Mit der UStID hat das nichts zu tun. Wer bei eBay verkauft und dort keine angibt, verschenkt bares Geld (früher an den schweizerischen und nun an den luxemburgischen Fiskus).
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23.01.2007, 11:37
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
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Ok, danke. Jetzt hab ichs kapiert. Dann jetzt aber schnell ne ID holen, sonst verschenkt man wirklich bares Geld.
Und noch schlimmer. In meinem Bekanntenkreis ist jeder davon ausgegangen, er müsse keine UST abführen, da dies in Luxemburg bereits geschehen ist. Und da Luxemburg zur EU gehört, wäre dies im innergemeinschaftlichen Verkehr damit erledigt. Im Prinzip so, als ob ich in Luxemburg tanke und dann die Bruttorechnung einfach als Betriebsausgabe ansetze als Kleinunternehmer. Das funktioniert ja auch nach diesem Prinzip. Weshalb geht das bei Tankrechnungen, nicht aber bei ebay-Rechnungen?
Zum Glück ist bisher noch niemand kontrolliert worden... Das sollte man jetzt also tunlichst änden...
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23.01.2007, 12:07
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Es handelt sich bei den eBay-Gebühren um "sonstige Leistungen" eines ausländischen Unternehmers. Wie die zu behandeln sind, steht in §13b UStG. Hat mit EU nichts zu tun, weil es allgemein um "Ausland" geht. Für die von eBay ausgewiesene USt gilt §14c UStG.
Lies einfach den Thread nochmals von vorn - steht eigentlich schon alles drin ...
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23.01.2007, 14:07
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von Kugelfisch
Ok, danke. Jetzt hab ichs kapiert. Dann jetzt aber schnell ne ID holen, sonst verschenkt man wirklich bares Geld.
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Hast du's wirklich verstanden?
Wenn du dir als Kleinunternehmer unter Hingabe der USt.-ID Nettorechnungen ausstellen lässt, musst du die USt. hier an das FA abführen.
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23.01.2007, 15:23
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Hast du's wirklich verstanden?
Wenn du dir als Kleinunternehmer unter Hingabe der USt.-ID Nettorechnungen ausstellen lässt, musst du die USt. hier an das FA abführen.
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Ja, klar muß ich die dann abführen. Aber das muß ich doch eh, die Frage ist doch lediglich, ob vom Nettobetrag oder vom Bruttobetrag. Zahlen muß ich die 19% doch sowieso. Dann doch besser von der Nettorechnung statt von der Bruttorechnung, oder?
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