 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
20.01.2007, 00:13
|
#1
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
|
Trotz Privatinsolvenz Gewerbeanmeldung?
Hallo,
Ich habe da mal eine frage, kann man wenn ein Privatinsolvenzverfahren anmeldet trotzdem ein gewerbe anmelden?
|
|
|
20.01.2007, 11:09
|
#2
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
|
Ja, kann man.
Das Leben geht trotz allem "normal" weiter.
Gruß
der Petz
__________________
Wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat, bewerten Sie mich ruhig positiv.
Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
|
|
|
20.01.2007, 12:17
|
#3
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
|
ein freund von mir meinte es geht nicht, denn ich müsste dann eine GmbH auf machen......
also im klartext heisst das ich kann meine Privatinsolvenz anmelden und ein Geschäft eröffnen?!, steht das in irgendwelchen gesetzestexten???
wenn ja wo kann ich die einsehen???
|
|
|
20.01.2007, 12:40
|
#4
|
|
TP-Member
Registriert seit: Dec 2006
|
Es steht eben nirgendwo, dass das nicht geht.
Deswegen geht's ja.
__________________
Wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat, bewerten Sie mich ruhig positiv.
Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
|
|
|
20.01.2007, 12:43
|
#5
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
|
ok gut dann weiss ich bescheid, denn wie ich meinem Kumpel sagte hat das eine mit dem anderen nichts zu tun!!
|
|
|
20.01.2007, 15:59
|
#6
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Hamburg
|
Zitat:
|
ein freund von mir meinte es geht nicht, denn ich müsste dann eine GmbH auf machen......
|
Eine GmbH wirst du wohl nicht gründen können. Das dafür notwendige Grundkapital dürfte im Widerspruch zu den Vorraussetzungen einer Privatinsolvenz stehen.
|
|
|
20.01.2007, 16:39
|
#7
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
|
is ja schon klar.
aber ich kann ein gewerbe auf machen??????
|
|
|
20.01.2007, 17:53
|
#8
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
|
Hallo ...
Gewerbeanmeldung ist kein Problem, der Insolvenzverwalter oder Treuhänder muss allerdings zuvor informiert werden und seine Zustimmung geben.
Er wird dann ein Formular unterzeichnet haben wollen, mit dem er klarstellt, dass Sie alleine für neue Verbindlichkeiten einstehen werden.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
|
|
|
20.01.2007, 17:54
|
#9
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
|
Zitat von Alex24
is ja schon klar.
aber ich kann ein gewerbe auf machen??????
|
Wie schon geschrieben wurde:
Zitat:
|
Zitat von Petz
Es steht eben nirgendwo, dass das nicht geht.
Deswegen geht's ja.
|
|
|
|
20.01.2007, 18:17
|
#10
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
|
ok gut dann bin ich ja beruhigt...
<bitte closen>
|
|
|
20.01.2007, 19:53
|
#11
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Köln
|
zu überlegen ist jedoch, dass Sie die neuen Gewinne evtl. zur Rückzahlung der alten Schulden verwenden müssen.
|
|
|
21.01.2007, 12:31
|
#12
|
|
TP-Member
Registriert seit: Jan 2007
|
ja das habe ich mir dann auch gedacht!,
|
|
|
23.01.2007, 18:32
|
#13
|
|
TP-Member
Registriert seit: Mar 2003
Ort: Wien
|
Kann nur aus Österreich berichten:
An sich ist eine Privatinsolvenz kein Hinderungsgrund für das Lösen eines Gewerbescheines, wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Altersgrenze, keine Vorstrafen in letzter Zeit etc.)
Allerdings gibt es bei uns zwei verschiedene Verfahren:
a.) Zahlungsplan: man macht eine bestimmte monatliche Rate mit den Gläubigern aus, die man leisten muss, egal wie hoch das Einkommen dann tatsächlich ist
b.) Abschöpfungsverfahren: Es wird grundsätzlich auf das Existenzminimum gepfändet (das aber variabel zu berechnen ist und von Lebensumständen abhängt)
Das Problem gibt es beim Abschöpfungsverfahren: Das Gesetz sagt, dass man im Falle einer selbständigen Beschäftigung die Gläubiger nicht schlechter stellen darf als sie bei einer unselbständigen Beschäftigung gestellt wären. Das ist schon einmal Beurteilungssache.
Und das Problem ist: wenn man nun z.B. einen PC für das Unternehmen kauft oder sehr hohe Telefonrechnungen dadurch hat, ist nicht klar, ob man damit nicht den Gläubigern etwas vorenthält - und diese Betriebs- bzw. Investitionskosten noch von dem bisschen Geld zu bezahlen, das beim Existenzminimum übrigbleibt, das wird sich oft nicht ausgehen.
Also bei uns ist das bislang nicht ausjudiziert, ich weiß nicht, ob es in Dtld. auch diese unterschiedlichen Verfahren gibt. Aber in Öst. ist es jedenfalls so, dass - wenn die Gläubiger der Meinung sind, dass man ihnen ungerechtfertigterweise Geld vorenthält, das ganze Verfahren gestoppt werden kann und die ganzen Schulden wieder aufleben.
Soweit der Lagebericht aus Österreich,
gina
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:42 Uhr.
|
 |