ich habe in dem Zusammenhang Urteile wegen den früher beliebten "Spuckies" im Hinterkopf.
Das waren Papieraufkleber, die durch anlecken dann klebten, ähnlich wie Briefmarken also.
es gab' die auch mit Aufdruck "Parke nicht auf unseren Wegen" u.ä. und waren dazu gedacht, an Autos geklebt zu werden, die Fußgänger- oder Radwege zuparkten.
Da gab' es dann natürlich manchen Rechtsstreit um die Zulässigkeit solcher Aktion.
Nach meiner Erinnerung war die Rechtssprechung dann, dass das Aufkleben der Spuckies auf Glasflächen am Auto inkl. Spiegel ok und nicht strafbar sei, weil einfach und rückstandsfrei zu entfernen, deswegen keine sachbeschädigung.
Spuckies auf Lackflächen hingegen wurde als Sachbeschädigung gewertet, weil beim Entfernen Schäden am Lack enstehen können.
EDIT
diese Spuckies kann man immer noch
bestellen, stelle ich gerade fest

und meine Erinnerung hinsichtlich der Rechtslage scheint demnach auch noch zu stimmen
