Du beantwortest dir die Frage doch schon ganz gut selber. Warum sollte das jemand tun, wenn er dafür kein Geld bekommt? Man sollte nicht zuviel geben auf das, was einer gehört hat, von einem der einen kennt, der das mal irgendwo gesehen hat.
MfG
Hat jemand Ahnung von "Zaunwerbung" (also Schilder an Privatzäunen)?
Bin zwar ehrlich gesagt KEIN Fan davon, allerdings hat mir jemand erzählt, dass es einige Leute gibt, die so ein Schild an deren Zaun befestigen, ohne hierfür eine Bezahlung zu verlangen?
Stimmt das wirklich?
Also, bei aller "Nächstenliebe" aber ich könnte mir nicht vorstellen für einen Fremden ein Schild an meinen Gartenzaun zu hängen, wenn ich nichts davon habe...
Na gut, außer ich hatte jetzt echt schon einen älteren Gartenzaun...dann vielleicht schon.
Irgendwann kann man sich dann das Streichen sparen... reicht ein paar Schilder an den Zaun zu hängenhat ja auch einen Vorteil!
Nein, jetzt mal ernsthaft, wer kennt sich damit aus?
Du beantwortest dir die Frage doch schon ganz gut selber. Warum sollte das jemand tun, wenn er dafür kein Geld bekommt? Man sollte nicht zuviel geben auf das, was einer gehört hat, von einem der einen kennt, der das mal irgendwo gesehen hat.
MfG
mal abegesehen davon das rein rechtlich nur am Ort der Leistung geworben werden darf (ich meine hier nicht die ganzen Bezahlflächen die mit Baugenehmigung erstellt sind), das heißt ein Zaunschild ist nicht temporär und deshalb auch nicht erlaubt. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Beste Grüße
?Das verstehe ich nicht so ganz?
Soll das heißen
1. Wenn überhaupt dann nur in meinem Ort?
2. Rechtlich verboten? Aber als Hauseigentümer darf ich doch an meinen Zaun hängen was ich will, oder nicht?
Ich kenne eine Firma und die hat in letzter Zeit im Umkreis von 80 km auch in den kleinsten Ortschaften diese Zaunwerbung verteilt und es hat sich eigentlich gelohnt. Davor kannte ihn keiner und nun sagt jeder, "Ach, der mit den Schilder", also es kennt ihn nun jeder.
Und das hat mich neugierig gemacht.
Ich werde mal in diese Ortschaften fahren und die Leute fragen, die so ein Schild drangemacht haben, was sie dafür bekommen.
mit Ort der Leistung ist der Firmensitz gemeint;
Zaunwerbung wie in deinem Fall beschrieben ist rechtlich nicht erlaubt, sicher hat das Ordnungsamt da geschlafen es sei denn die Hauseigentümer haben einen Bauantrag für Werbeanlagen gestellt, glaube ich aber weniger. Am Ende gilt aber wie schon geschrieben wo kein Kläger da kein Richter. Falls Du die Sache doch durchziehen möchtest muss Du im schlimmsten Fall damit rechnen das dich das Ordnungsamt anruft und dich bittet die Schilder wieder zu entfernen. Beste Grüße.
P.S. Lese mal in der Bauordnung für dein Bundesland, da müßte das sogar beschrieben sein
Danke für deine Erklärung.
Mmmh, das war mir jetzt völlig neu.
An das hätte ich überhaupt nicht gedacht.
Danke nochmal.
Ouuh, nee, nichtmal ansatzweiseDas Ordnungsamt repsektive Polizei sehen das garnicht gerne, wenn du bspw. Natodraht oder Minen an deinen Zaun hängst
![]()
Du darfst ja nichtmal auf deinem Grundstück machen, was du willst. Wenn du z. B. in deinen Garten ein fünf Meter tiefes Loch einlässt und das unmarkiert, dann gibt es Ärger.
Wenn denn ein Kläger da ist ...
Ach, wirklich???![]()
... lustiger Beitrag![]()
Gut ich hab letztes Jahr selbst ein Grundstück gekauft und bebaut,
deshalb ist mir bekannt, dass es da x Vorschriften gibt.
Aber das mit den unerlaubten Schilder, hätte ich nicht gedacht.
Habe mal in meinem Vertrag gestöpert, da ist z. B. die Holzzaunpflicht im vorderen Bereich niedergeschrieben.
Aber da steht nichts von Werbung am Zaun.
Trotzdem kann ich mir das jetzt gut vorstellen, wenn ich so darüber nachdenke....
Tanja,
hier, wo ich Mieterin bin, wirbt der Zirkus alljährlich am Zaun.
Die Vermieter nehmen kein Geld dafür, bekommen aber jeweils eine bestimmte Anzahl Freikarten.
Auch sonst gibt es im Ort den einen oder anderen Zaun mit Werbung für Firmen.
Ich war auch noch nie auf die Idee gekommen, es könne verboten sein, bevor ich den Thread hier las.
Insofern eine prima Frage - ich habe etwas Neues gelernt.
Zirkusse haben ein Sonderrecht: die dürfen ohne Genehmigung im öffentlichen Raum Plakate hängen (und natürlich auch wieder abhängen)
bei privaten Zäunen sind dann z.B. Freikarten üblich (werden mir in meinem Laden auch oft angeboten für Plakate im Schaufenster)
gleiches gilt für politische Parteien zu Wahlkampfzeiten, auch genehmigungsfrei im öffentlichen Raum
Ist immer wieder toll. Da sucht man was in seiner Lieblingssuchmaschine und landet als erstes in Foren, wo zwar das Thema behandelt wird aber keine Lösungen vorhanden sind!
Danke "Ansatz" du schreibst da ja schon das richtige.
Der Gesetzgeber schreibt (Bauordnung Sachsen-Anhalt): "Auch Aufsteller und Beachflags vor dem eigenen Ladengeschäft, sowie Werbe-oder Firmenschilder an Hauswänden gelten als Werbeanlagen und sind damit Genehmigungspflichtig. In jedem Fall dürfen solche und andere Werbeanlagen keinesfalls."
Für das Aufstellen oder Anbringen von Werbung auf Privatgrundstücken wird eine Baugenehmigung für Werbeanlagen benötigt.
(Quelle)
Für den öffentlichen Grund und Boden wird eine Sondergenehmigung benötigt!
Deutsche Bauordnungen findet man hier
Ich bin eine Signatur!
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