Hmm... Ist die Frage nur für mich relevant und für andere völlig uninteressant? Oder weiß niemand was genaueres dazu? Schaaaade eigentlich... *seufz*
Leider habe ich zu dem Thema Werbemails nur Threads aus 2007 und älter gefunden, als die Lage noch eindeutig war: Unaufgefordert zugesandte Werbemails jeglicher Art waren verboten, galten als SPAM, auch unter Unternehmern.
Doch dann gab es da am 17. Juli 2008 dieses BGH-Urteil (Az.: I ZR 75/06). An den Tagen danach las man auf allen großen Zeitungsportalen und auch in den Printausgaben, dass Mail-Werbung unter Geschäftsleuten durch dieses Urteil nun erlaubt sei. Irritierend finde ich dabei aber die Art des Falls, denn dort ging es um eine Produktanfrage eines Kaufinteressenten per Mail und der Verkäufer hat offenbar den Interessenten verklagt (was mir rätselhaft ist). Diese Anfrage wurde wohl vom Gericht als Werbemail interpretiert, sie sei aber zulässig, da der Verkäufer seine Mail-Adresse veröffentlicht habe und somit Werbemails, die sich auf seinen Geschäftsbereich (wie auch immer man diesen genau definieren mag?!) beziehen, hinnehmen muss.
Nur: Wenn ICH als Freiberufler einem Unternehmen eine Werbemail schicken würde, dann ist es eben das, was man im klassischen Sinn unter Werbung versteht: ein geschäftliches Angebot, ich biete demjeinigen eine Dienstleistung an und bekunde kein Kaufinteresse! Also genau andersrum als in dem Gerichtsurteil.
Was ist nun also derzeit rechtlich verbindlich? Die alten Verbotsurteile aus dem Jahr 2004, oder gilt dieses Urteil von 2008 wirklich so, wie es in der Presse interpretiert wurde? Ausführlichere Interpretationen von Experten habe ich leider bislang nirgends gefunden.
Eigentlich ist dies ja eine sehr bedeutende Frage, denn es würde eine viel günstigere Werbemöglichkeit als diejenige per Post darstellen. Insofern wundert es mich, dass man zu dieser Frage bisher nichts finden kann... Vielleicht kann ja hier jemand helfen?
Hmm... Ist die Frage nur für mich relevant und für andere völlig uninteressant? Oder weiß niemand was genaueres dazu? Schaaaade eigentlich... *seufz*
Ach ja, die Presse...
An-/und Nachfragen sind erlaubt. Angebote nicht!Irritierend finde ich dabei aber die Art des Falls, denn dort ging es um eine Produktanfrage eines Kaufinteressenten per Mail und der Verkäufer hat offenbar den Interessenten verklagt (was mir rätselhaft ist). Diese Anfrage wurde wohl vom Gericht als Werbemail interpretiert, sie sei aber zulässig, da der Verkäufer seine Mail-Adresse veröffentlicht habe und somit Werbemails, die sich auf seinen Geschäftsbereich (wie auch immer man diesen genau definieren mag?!) beziehen, hinnehmen muss.
s.o.Nur: Wenn ICH als Freiberufler einem Unternehmen eine Werbemail schicken würde, dann ist es eben das, was man im klassischen Sinn unter Werbung versteht: ein geschäftliches Angebot, ich biete demjeinigen eine Dienstleistung an und bekunde kein Kaufinteresse! Also genau andersrum als in dem Gerichtsurteil.
Mit 1000%-iger Sicherheit gilt jedenfalls nichts, was die Presse interpretiert hat! Es gilt möglicherweise was der BGH interpretiert. Nur handelt es sich hier um einen Einzelfall und somit wirst du auch weiterhin mit Abmahnungen rechnen müssen, die dann wiederum entsprechend verhandelt und entschieden werden können.Was ist nun also derzeit rechtlich verbindlich? Die alten Verbotsurteile aus dem Jahr 2004, oder gilt dieses Urteil von 2008 wirklich so, wie es in der Presse interpretiert wurde?
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Und damit das nicht jeder so sieht und die Unternehmen zuspamt, bleibt es wohl weiterhin strittig und um GrauzonenbereichEigentlich ist dies ja eine sehr bedeutende Frage, denn es würde eine viel günstigere Werbemöglichkeit als diejenige per Post darstellen. Insofern wundert es mich, dass man zu dieser Frage bisher nichts finden kann... Vielleicht kann ja hier jemand helfen?
Gruß,
doCOMP
"Fences are made for those who cannot fly"
Das würde mich aber auch mal interessieren.
Wäre schön, wenn diesbezüglich jemand Auskunft erteilen könnte.
Gruß
Not old- just older
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