Im Rahmen eines Projektes ließ ich eine Werbetafel samt Firmenlogo erstellen.
Es sollte eine etwa 5 Meter lange und 1,10m hohe Werbetafel aus Dibond werden.
Nun wurde mir vom ausführenden Menschen mitgeteilt, dass die ansässige Stadt nur einen Meter in der Höhe zuließe, sonst gäbe es Sonderabgaben zu entrichten.
Das war mir völlig neu, dachte ich doch bisher, dass alles was über einen Quadratmeter zwar genehmigungspflichtig ist,
aber die Größe unerheblich sei.
(Befindet sich plan an der Außenfassade des Geschäfts)
Kann mich da jemand aufklären bitte![]()
Grüße aus dem Odenwald
Thomas
genau diese Genehmigung ist gebührenpflichtig, das meint der "ausführende Mensch" wahrscheinlich mit "Sonderabgabe"![]()
Nunja, da die Werbetafel aber so oder so über einen Quadratmeter groß ist, fällt dieser Betrag doch ohnehin an. Da wundert mich
eben nur die Aussage, dass ab einer Höhe von einem Meter (länge offenbar egal) eben noch etwas zusätzlich anfiele.
Habe nichts dergleichen in der Bauverordnung gefunden. Offenbar hat dieser Mensch da was falsch verstanden und ich hab nun auf Grund seiner Unwissenheit andere Maße von ihm bekommen, fein![]()
Moin,
über das Tiefbauamt kannst du sämtliche Informationen für eine Genehmigung erfragen. Es ist abhängig davon, ob du in einem reinen Wohngebiet, Mischgebiet oder anderem Gebiet deine Tafel aufstellen willst. Dafür gibt es verschiedene Bestimmungen, von denen die Genehmigung abhängt.
Hinzu kommt, dass es (z.B. in Kiel) Stadtverträge gibt, die Mediaanbietern (z.B. Stroer) eine Art Monopolstellung innerhalb von gewissen Kreisen sichern, so dass du ggf. mit denen in Konflikt trittst.
Ich wünsche dir noch viel Erfolg für dein Projekt!
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