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Alt 03.10.2004, 23:28   #1
Ute
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2004
Ute macht alles soweit korrekt
Question

Reisegewerbe und Werbung


Hallo,

ich habe ein Reisegewerbe angemeldet,
ich miete mir in einem Kaufhaus einen Platz und verkaufe von dort meine Waren.

Darf ich für diese Waren z.B. in einer Zeitung Werbung machen?
z.B. verkaufe am... 5 Liter Ariel für... usw.

Danke für Eure Antworten!

Gruß, Ute
Ute ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.10.2004, 00:06   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von paul123
 
Registriert seit: Apr 2003
Ort: sachsen
paul123 ist auf einem guten Weg
Hi Ute. Ich bin zwar kein Rechtsverdreher (die ich sowieso nicht mag), aber mein gesunder Menschenverstand (nach dem man leider in D eigentlich nicht ausgehen darf) sagt mir: was spricht dagegen?

Du hast ein Gewerbe und darfst dafür dann entsprechend werben. Was natürlich zu beachten ist, das die Werbung "richtig" ist (den Vorschriften eben)...
Was wichtig wäre und wo es u.U. sicher Probleme geben kann ist, das du da mit dem Kaufhaus eventuell in Konflikt kommen könntest, wenn du was verklickerst was die vielleicht auch gerade im Angebot haben. Aber das ist nur ne Vermutung. Mal nachfragen.

Viele, die ein Reisegewerbe haben, machen auch Zeitungswerbung. Wenn mal irgendwo "Marktschreier"-Tage sind, ist das auch nichts anderes.

Meine Meinung. (Habe auch nen Reiseschein, aber ewig nicht mehr genutzt)
__________________
|~| "Ein Traum ist immer der Anfang aller Taten!" |~| made by mir
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...es wird kalt im Wald.
paul123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2004, 01:40   #3
Guest
 
Benutzerbild von Pulli
 
Registriert seit: Sep 2004
Pulli kann nur besser werden
Äh, wieso willst du 5 Liter Ariel verkaufen wenn du ein Reisegewerbe hast???
Pulli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2004, 01:51   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2004
Ort: Odenwald
-=Odin=- macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Pulli
Äh, wieso willst du 5 Liter Ariel verkaufen wenn du ein Reisegewerbe hast???
Das hat mich zuerst auch ziemlich irritiert.
Wadd will man in einem Reisebüro mit 5l Ariel?

Reisegewerbe bezieht sich hier allem Anschein nach auf ein mobiles Gewerbe. Sprich per pedes, Verkaufsstand o.ä.

----

Warum solltest du keine Werbung machen dürfen? Du hast ein Gewerbe angemeldet und somit das Recht darauf dein Angebot öffentlich zu machen. Dabei wird es sicherlich keine Rolle spielen, ob du nun einen Laden hast oder öfters umziehst.
-=Odin=- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2004, 11:45   #5
Ute
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2004
Ute macht alles soweit korrekt
Hallo,

bei uns nennt man es Reisegewerbe, wenn man einen Reisegewerbeschein hat

Ich habe mal gelesen, daß man für die Waren keine Werbung machen darf und auch nicht die Termine an denen man die Waren verkauft bekanntgeben darf.

Danke für Eure Antworten!

Gruß, Ute
Ute ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2004, 14:21   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von paul123
 
Registriert seit: Apr 2003
Ort: sachsen
paul123 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Wadd will man in einem Reisebüro mit 5l Ariel?
Pisa hats gezeigt... Les mal richtig oder schlaf dich aus. Da steht was von Reisegewerbe, und nicht büro...
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paul123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2004, 14:50   #7
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2004
Ort: Odenwald
-=Odin=- macht alles soweit korrekt
Wink

Zitat:
Zitat von paul123
Pisa hats gezeigt... Les mal richtig oder schlaf dich aus. Da steht was von Reisegewerbe, und nicht büro...
Du bist aber auch noch nicht ganz wach, oder?!?

Schau' dir doch bitte mal die Formatierung des Wortes "Reisebüro" gaaaanz genau an - na fällt was auf? büro -> Kursiv

Dieser Satz bezog sich - wie auch geschrieben - auf meinen ersten Gedanken, welcher mir kam, als ich den Beitrag durchgelesen habe.
Reisegwerbe assoziierte ich mit einem Reisebüro.

Spätestens der nächste Satz macht deutlich, was ich mir nun - nachdem ich nachgedacht habe (ja so spät in der Nacht kann Herr Odin noch denken ) - unter dieser Art von Gewerbe vorstelle.
-=Odin=- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2004, 15:53   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von paul123
 
Registriert seit: Apr 2003
Ort: sachsen
paul123 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Du bist aber auch noch nicht ganz wach, oder?!?
das kann stimmen. Vor 13.00 Uhr sollte man mich nicht ansprechen; nach 14.00 Uhr werd ich dafür wieder müde...
Zitat:
Schau' dir doch bitte mal die Formatierung des Wortes "Reisebüro" gaaaanz genau an - na fällt was auf? büro -> Kursiv

Dieser Satz bezog sich - wie auch geschrieben - auf meinen ersten Gedanken, welcher mir kam, als ich den Beitrag durchgelesen habe.
Reisegwerbe assoziierte ich mit einem Reisebüro.
... der Zusammenhang erschliest sich meiner einer trotzdem noch nicht richtig. Aber ist ja auch nicht schlimm. Da die gute Frau ein Reisegewerbe hat, wird sie weitergezogen sein...
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paul123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2005, 17:23   #9
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2005
*Nici* macht alles soweit korrekt
Hallo Ute

Ich habe das gleiche gehört wie du!
Ich habe mich jetzt als Friseur im Reisegewerbe selbstständig gemacht!
Ich würde gerne auch eine qualifizierte Antwort haben und nicht Diskusionen über richtig gelesene und nicht richtig gelesene Sätze!!

mfg
*Nici* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2005, 12:45   #10
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2005
marcopolo macht alles soweit korrekt
Ich habe neben einem normalen Gewerbe auch ein Reisegewerbe und habe mich auch schon oft mit dem Thema auseinandergesetzt ... Ordnungsamt, Gewerberecht etc ...

Reisegewerbe und Werbung ist selbstverständlich möglich ....

Wenn man Verkaufstände an nicht festen Plätzen aufbietet muss in der 'Print'werbung eindeutig auf eine Sonderverkaufsgelegenheit hingewiesen werden.

Ort - Tag - Sonderpreise . Gültigkeit ; es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass man zu jeder Zeit an dem besagten Ort ist, sondern wirklich nur zu bestimmten Zeiten .

Anders verhält sich das Thema bei 'Frisuren auf Reisen' ;-) ... wenn man den Kunden in seiner Werbung darauf hinweist, dass es sich eben um ein Mobilhaarmacher handelt, der nach Hause zu ihm kommt, ist ja eigentlich klar, das hier kein 'festes' Geschäft mit Ladenöffnungszeiten da ist.

Hier muss man jedoch den Kunden 'rechtzeitig' über die anfallenden Preise informieren - nicht erst wenn die Haare schon ab sind ;-)
( am besten bei Terminvereinbarung am Telefon und nochmal kurz vorm Haare machen ... )

Für die o.g. Informationen gilt : Es handelt sich hier nicht um eine Rechtsberatung oder die Infos sind nicht rechtsgültig ; sie beruhen auf eigenen Recherchen und Erfahrungen !
Jede Kommune hat zudem eigene Bestimmungen und Auslegungen zum Gewerberecht, so dass man bei seiner Gemeinde / Gewerbeamt die notwendigen Infos erhalten sollte . Auch die IHK und Verbraucherschutzagenturen ( JA, man glaubt es kaum ) geben Auskunft über das, was man darf und auch nicht.
marcopolo ist offline   Mit Zitat antworten
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