scheint tatsächlich trotz eigentlich eindeutiger Gesetzeslage wieder "zweideutige" Ausnahmen zu geben:
Zitat:
Bekanntlich ist das Versenden von E-Mail Werbung ohne Einwilligung des Empfängers bereits nach der ständigen Rechtsprechung deutscher Gerichte rechtswidrig. Das neue UWG regelt das Werben mittels elektronischer Post ohne Einwilligung des Empfängers nunmehr ausdrücklich und sehr detailliert: Liegt keine Einwilligung des Adressaten vor, dann ist E-Mail-Werbung als so genannte "unzumutbaren Belästigung" grundsätzlich wettbewerbswidrig. Das ist insoweit nichts Neues, da dies auch in der Vergangenheit durch die Gerichte in aller Regel entsprechend entschieden wurde.
Allerdings regelt das Gesetz einige wichtige, neue Ausnahmetatbestände, die für das E-Mail-Marketing von hoher Bedeutung sind. Nach der neuen Regelung ist eine unzumutbare Belästigung bei Werbung mittels elektronischer Post dann nicht anzunehmen, wenn:
* ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat;
* er die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet;
* der Kunde diese Verwendung nicht widersprochen hat und
* der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarifen entstehen.
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Quelle und kompletter Text
puuhhh ... damit wäre ja wieder fast alles über Ausnahmen dann doch erlaubt
vielleicht findest du in
diesen Google-Treffern noch genauere Informationen.
Egal wie gesetzlich ist:
ich würde nicht ohne Genehmigung versenden!
Bei mir landet fast jede unverlangte Werbemail im Spamfilter, weil es einfach nur nervt.