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Thema: Darf ich Werbung machen?

  1. #1
    TP-Junior Maitho macht alles soweit korrekt
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    Darf ich Werbung machen?

    Hallo ich mache demnächst ein Regionales Flirtportal auf, dieses ist komplett kostenlos und ich habe dafür auch kein Gewerbe angemeldet, nun hatte mir einer erzählt, das wenn ich kein Gewerbe angemeldet hätte, auch keine Werbung für mein Portal machen dürfte, ich sagte sowas wäre quatsch weil warum sollte ich keine Werbung machen dürfen, das sind doch meine ausgaben und verdiene ja auch nichts dadurch. Daher meine frage was spricht dagegen das ich werbung für mein Portal mache, ob nun Zeitung, Flyer ...

  2. #2
    TP-Junior Maitho macht alles soweit korrekt
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    Hmm da muß ich fregen was heißt ökonomisches Werbeziel? Wenn ich jetzt Werbung mache indem ich auf einer Veranstaltung Handzettel verteile, oder an Tankstellen Visitenkarten auslege als Werbung zählt das als ökonomisches Werbeziel? Ich will doch nur Mitglieder auf meinem Flirtportal haben, was ja kostenlos ist, das heißt ich verdiene absolut NULL an den Mitgliedern. Das einzigste ist das ich kosten habe die bei mir in der Geldbörse fehlen. Also was spricht da gegen? Ich weiß ja nicht wie sowas Rechtlich festgelegt ist. Hoffe bekomme hier infos

  3. #3
    TP-Specialist SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User SonKite lebt für das TP und seine User Avatar von SonKite
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    Zitat Zitat von Maitho
    Ich will doch nur Mitglieder auf meinem Flirtportal haben, was ja kostenlos ist, das heißt ich verdiene absolut NULL an den Mitgliedern. Das einzigste ist das ich kosten habe die bei mir in der Geldbörse fehlen.
    Dann gibt es ja auch kein ökonomisches Werbeziel.

  4. #4
    TP-Senior ChriKa macht sich hier sehr viel Mühe
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    Zitat Zitat von Maitho
    Das einzigste ist
    Wenn ich das schon wieder lese - aber ich musste es lesen.

  5. #5
    TP-Junior Bizzler macht alles soweit korrekt
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    Ich habe mit meinem Geschäft 1983 angefangen. Habe Werbung gemacht. 1994 habe ich dann endlich mal das Gewerbe angemeldet! Keine Sorge. Ist nur eine Ordnungswidrigkeit.

  6. #6
    TP-Member Alex24 kann nur besser werden
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    so weit ich das vom Arbeitsamt mitbekommen habe kann man werbung machen so viel man will, aber bekommst du den ersten auftrag dann muss das gewerbe angemeldet werden. So habe ich das noch in errinerung.

    also heisst das du kannst werbung machen, und musst auch kein gewerbe anmelden da du ja keine aufträge in dem sinne bekommst.

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