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20.05.2008, 11:09
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#16
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TP-Junior
Registriert seit: May 2008
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Genehmigungssituation zum Flyer verteilen
Hallo,
Zitat:
Zitat von rOoTs
1. Flyer verteilen ist kein Problem. Was ich nicht darf, ist Flyer verteilen wenn Wochenmarkt / Weihnachtsmarkt / etc ist.
2. Flyer nur direkt an die Leute geben, an Autos / Fahrräder hängen ist verboten
3. Fyler, die runterfallen / weggeworfen werden, anschließend einsammeln. Ansonsten: Bußgeld
Ich denke, das wird fast überall so sein.
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Ne, das ist in jeder Stadt anders geregelt. So ist beispielsweise in Köln, München und Hamburg das Verteilen von Flyern auf öffentlichem Gelände nicht erlaubt. In Düsseldorf, Frankfurt und Berlin gegen ein Gebühr schon.
Das hängt von der Satzung der Stadt ab.
Am Besten Ihr beauftragt eine Promotionagentur ( wie uns  ) , dann könnt Ihr euch mit Euren Projekten beschäftigen, den Rest machen wir.
Viele Grüße
Geändert von Thomas (20.05.2008 um 17:52 Uhr).
Grund: url editiert
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20.05.2008, 11:29
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#17
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Marl
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Leichenfledderei und anscheinend nur für den Werbepost angemeldet, das sind ja gleich 2 Todsünden 
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20.05.2008, 11:30
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#18
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TP-Junior
Registriert seit: May 2008
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Zitat:
Zitat von 1XbolleX
und wie verteilt ihr wenn´s nicht erlaubt iss ???
übrigens ganz plumpe Werbung auf ein uraltes Thema ...
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es gibt ja noch die Möglichkeit auf nicht öffentlichem Gelände wie Bahnhöfen, Einkaufszentren, Universitäten usw zu verteilen.
Zur plumben Werbung auf ein uraltes Thema: anscheinend ist es mir ja gelungen das uralte Thema wieder zu beleben 
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20.05.2008, 11:32
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#19
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TP-Junior
Registriert seit: May 2008
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Zitat:
Zitat von Settler
Leichenfledderei und anscheinend nur für den Werbpost angemeldet, das sind ja gleich 2 Todsünden 
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owei, regt Euch doch nicht direkt so auf. Die Sonne scheint, der Sommer kommt, Peace 
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20.05.2008, 11:52
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#20
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von rheinformat
owei, regt Euch doch nicht direkt so auf. Die Sonne scheint, der Sommer kommt, Peace 
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Sorry ich reg mich da mal indirekt auf.
Also wie ich das verstanden habe muss ich der Stadt Berlin eine Gebühr zahlen um Flyer zu verteilen?
EDIT
Die URL-Zittierung, aus #19, ist ja mal sowas von geil.
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20.05.2008, 11:59
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#21
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TP-Junior
Registriert seit: May 2008
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Verteilung in Berlin
Zitat:
Zitat von koenixblau
Also wie ich das verstanden habe muss ich der Stadt Berlin eine Gebühr zahlen um Flyer zu verteilen?
]
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In Berlin kostest es ca 5 € pro Tag pro Verteiler plus eine einmalige Gebühr von ca. 10 €. Es gibt aber Zonen, wo nicht verteilt werden darf - zum Beispiel Kudamm.
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20.05.2008, 12:02
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#22
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von rheinformat
In Berlin kostest es ca 5 € pro Tag pro Verteiler plus eine einmalige Gebühr von ca. 10 €. Es gibt aber Zonen, wo nicht verteilt werden darf - zum Beispiel Kudamm.
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Nöö halt wieso?
Sicher das das die aktuellen Kosten von der Stadt Berlin sind?
Ist ja sehr interresant mit dem Kudamm. 
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20.05.2008, 17:50
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#23
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von koenixblau
Nöö halt wieso?
Sicher das das die aktuellen Kosten von der Stadt Berlin sind?
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In Berlin sind die einzelnen Bezirksämter zuständig. Also diejenigen der Bezirke, in denen verteilt werden soll.
copy
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20.05.2008, 18:53
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#24
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von copy
In Berlin sind die einzelnen Bezirksämter zuständig. Also diejenigen der Bezirke, in denen verteilt werden soll.
copy
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Gut kombiniert Watson.
Diese Information habe ich bereits, da mein aktueller Wohnsitz auch mein Geburtsort ist. Man muss sich ja auch irgendwann mal damit beschäftigen,
wenn die Pseudo-Tierschutzvereine, die Zukünftige mit Kind von der Seite anmachen, einen auf den Geist gehen.
Da werd ich echt zum Untier.
Dachte der Leicht-Matrose macht aus seiner plumpen Werbung einen Wellengang.
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21.05.2008, 14:11
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#25
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Hamburg
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Zitat:
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es gibt ja noch die Möglichkeit auf nicht öffentlichem Gelände wie Bahnhöfen, Einkaufszentren, Universitäten usw zu verteilen.
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Dadurch ändert sich lediglich die Kontonummer auf die ggf. überwiesen werden muss. Auf nicht öffentlichem Gelände, also privat Gelände, gilt erst recht: Erst Fragen, dann verteilen. Sonst kann das richtig teuer werden.
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21.05.2008, 14:15
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#26
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TP-Junior
Registriert seit: May 2008
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Zitat:
Zitat von UweB
Dadurch ändert sich lediglich die Kontonummer auf die ggf. überwiesen werden muss. Auf nicht öffentlichem Gelände, also privat Gelände, gilt erst recht: Erst Fragen, dann verteilen. Sonst kann das richtig teuer werden.
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klar, Kosten für die Genehmigung entstehen fast überall
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17.06.2008, 11:20
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#27
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
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Zitat:
Zitat von UweB
Dadurch ändert sich lediglich die Kontonummer auf die ggf. überwiesen werden muss. Auf nicht öffentlichem Gelände, also privat Gelände, gilt erst recht: Erst Fragen, dann verteilen. Sonst kann das richtig teuer werden.
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und woran erkenne ich ein nichtöffentliches gelände? ist ein campus da schon betroffen? oder die bushaltestelle davor?
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17.06.2008, 11:37
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#28
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Hamburg
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Zitat:
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und woran erkenne ich ein nichtöffentliches gelände? ist ein campus da schon betroffen? oder die bushaltestelle davor?
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Ich finde die Frage gar nicht dumm.
Ein Gelände ist nicht dadurch öffentlich, das es der Stadt gehört.
Aber wenn du bei der zuständigen Behörde nachfragst, sollte man dir sagen können, ob man dir eine Genehmigung erteilen kann, oder ob ggf. jemand anderes dafür zuständig ist.
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17.06.2008, 11:56
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#29
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
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Zitat:
Zitat von 1XbolleX
wenn du den Unterschid nicht selbstständig erfasst ... bleib bitte zu Hause. Das iss dann wenigstens nicht öffentlich.
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Zitat:
Zitat von UweB
Ich finde die Frage gar nicht dumm.
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ich auch nicht. sonst hätte ich sie auch nicht gestellt.
Zitat:
Ein Gelände ist nicht dadurch öffentlich, das es der Stadt gehört.
Aber wenn du bei der zuständigen Behörde nachfragst, sollte man dir sagen können, ob man dir eine Genehmigung erteilen kann, oder ob ggf. jemand anderes dafür zuständig ist.
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ja, ich habe nämlich auch mal mitbekommen, dass der Campus sogar von einer privatfirma "betreut" wird. daher habe ich mich gefragt, wo diese nichtöffentlichen Bereiche wohl anfangen: im gebäude selbst, auf den vorplätzen der gebäude oder sogar auch bei den straßen, die zum campus gehören.
aber Deine Antwort deutet darauf hin, dass ich nicht umhin komme, direkt nachzufragen.
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17.06.2008, 12:04
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#30
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Hamburg
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@bolle
Aha, daher das Missverständnis.
Hier ging es doch nicht um öffentlich im Sinne von frei zugänglich, sondern um öffentlich im Sinne von "alle Rechte liegen beim Staat/ der Stadt/ der Gemeinde".
@huedrant
ja, so sehe ich das auch.
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