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Google-Ergebnislisten sind freie Meinungsäußerung
Der Suchmaschinenoptimierer Searchking versuchte nun gerichtlich gegen die Suchmaschine Google vorzugehen, da diese Webseiten seiner Kunden im Ranking zurückgestuft hatte. Er forderte 75.000 USD Schadenersatz sowie die erneute Verbesserung des Rankings, da die manuelle Zurückstufung für ihn verkaufsschädigend sei.
Searchking hatte durch ein sogenanntes "PR Ad Network" Links von Seiten mit einem hohen Google-Page-Rank auf Seiten mit einem sehr niedrigem Page-Rank gesetzt. Somit stieg die Bewertung bei Google. Da dieses System bei seinen Kunden als Netzwerk fungierte, stiegen die Rankings der Searchking-Kunden und man erreichte eine Platzierung auf den vordersten Plätzen.
Das Gericht stimmte nun Google zu, dass es sich bei der Einstufung von Webseiten (Page-Rank) um freie Meinungsäußerung handelt und der Suchmaschinenbetreiber das Recht habe, Manipulationsversuche in den eigentlich maschinell erstellten Trefferlisten zu unterbinden.
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