Moin Arriva,

schön dass Du die Ironie in dem letzten Beitrag erkannt hast und als solche kommentiert. Und natürlich habe ich nicht geheiratet. --- der RA könnte mich ja sonst scheiden
Ja, ich weiß. Ich hatte in meinem Leben genau mit fünf Anwälten zu tun. Aus irgendeinem Grund ... immer andere ... fühlte ich mich als der Mops ... nicht immer hatte dies der Anwalt zu verantworten.
Der erste beriet mich in Sachen Abfindung bei Kündigung. Ich bezahlte diese Erstberatung in voller Höhe und kaufte ohne dass ich dessen gewahr wurde zusätzlich ein Informationspaket für 40 DM, dass ich ausführlicher und besser für 29,95 DM in jeder Buchhandlung hätte erwerben können, denn es waren beinahe durchweg die zitierten Paragraphen zu Kündigung und Kündigungsschutz, die in jedem Taschenbuch zu Arbeitsrecht zu finden sind. Ich gewann dabei die Erkenntnis, dass es keinen Kündigungsschutz bei einem Angestelltenverhältnis im Kleinbetrieb gibt und ich somit mit der Situation abfinden muss.
Damals lernte ich erstmals etwas über Brago und Prozesskosten und was man so alles beachten muss, stellt man einem Anwalt die Frage "... und was koscht`s?"
Das zweite Mal sagte mir ein Freund, tritt der Gewerkschaft bei. Ich hatte für einen Betrieb geackert wie ein Pferd und in der Probezeit fast 4000 DM in Überstunden angesammelt. Ich überlebte die Probezeit nicht und konnte die Überstunden nicht wie im Vertrag vereinbart abfeiern. Die Überstunden waren in beiderseitiger Absprache erfolgt und es lag nicht an meiner Arbeit, dass mir gekündigt wurde, sondern an zu hohen Erwartungen im Vertrieb. Damals war die Beratung umsonst, aber ich war nun Mitglied in der Gewerkschaft und die ist nicht umsonst und kostet über das Jahr gesehen soviel wie eine Beratung. Ich lernte damals, dass wenn im Arbeitsvertrag ein Passus enthalten ist, dass Überstunden abgefeiert und nicht ausbezahlt werden, diese verfallen, wenn innerhalb der Kündigungsfrist diese nicht mehr abgefeiert werden können.
Das dritte und vierte Mal war innerhalb einer Kanzlei zwei Anwälte mit unterschiedlicher Ausrichtung. Der eine war entweder im Urlaub oder krank und hatte zur Verhandlung die Unterlagen nicht parat und dementsprechend konnte mich der Gegner mit seinem Anwalt über den Tisch ziehen. C'est la vie.
Wobei ich hierzu bemerken muss, dass bevor ich jenem das Mandat erteilen konnte ein anderer 14 Tage gebraucht hatte, festzustellen, dass er in einen Interessenkonflikt gerät. ... als könne er nicht bevor ich ihm alle Unterlagen übergebe in seine Datenbank schauen, ob denn der Prozessgegner in seiner Kanzlei ist. ... Aber vielleicht lag es ja auch daran, dass zwischeneitlich sein Bruder ein wenig sauer auf mich war *gg* ...
Der zweite Anwalt (Spezialist für Franchise) in der Kanzlei merkte spät, dass der Aufwand hoch ist und die Kosten, die auf mich zu kämen, er evtl. nie sehen würde. Hier den Auftrag abzulehnen wäre die lautere Methode gewesen, statt dessen schickte er mir zum Preis des Erstberatungsgespräches einen Standardvertrag, den ich ebenfalls für 29,95 DM in jedem Buchladen hätte erwerben können. Ich wäre bereit gewesen 2-3 Tausend auszugeben für einen guten Vertrag, der zu mir passte. Dass ich bei solchem Gebahren der Kanzlei keine weitere Chance gebe, sollte für jeden nachvollziehbar sein.
Dass ich bei der Frage nach den Kosten etwas empfindlich bin und nicht's weiter verlange als, dass ich informiert werde, bevor es zur Leistung kommt, ist nachvollziehbar. Ich möchte wenigstens einmal sagen können, dass das einschalten eines Rechtsanwaltes nicht damit endet, dass ich bei mir denke
"Was für ein Lump."
Bei den Anwälten, die mir über den Weg liefen, war der aus der Gewerkschaft, noch der, den ich am wenigsten bereute. Letzlich war es nicht sein Fehler, dass ein Landgericht so und nicht anders entschieden hatte. Ich hätte auch trotz Landgerichtsentscheid damals die Angelegenheit durchziehen können, nur ... die Kosten hätte die Gewerkschaft nicht übernommen und da verzichtete ich in weiser Voraussicht ... Vorauskosten und das Risiko waren für mich nicht tragbar.
Es ist eine alte Binsenweisheit, dass das Recht längst nicht so blind ist wie die Statuette vor den Gebäuden.
(urgs) Ich gehöre im übrigen nicht zu den Personen, die sofort jemanden an den Pranger stellen. Als das mit der Vollmacht geschah, suchte ich den Dialog mit dem Anwalt und hoffte noch, dass das nicht Usus in der Kanzlei ist und jemand im Vertrauen auf die Empfehlung hier im Forum, wo doch alle so nett sind, dieses
"Blinde Vertrauen" auf die Empfehlung und den Empfohlenen überträgt.
Da die Angelegenheit als solche noch in der Schwebe ist, kann ich nicht sagen, wie gut der Rat war und ob dieser zum Erfolg führt. Das ist leider ja auch vom Gegner abhängig. Wer hier die besseren Argumente anführt, entscheidet sich leider nicht gemessen an der Güte der Sachinformation, sondern liegt nicht selten im ermessen der Gegen und in letzter Konsequenz in der Entscheidung des Gerichts.
Diesbezüglich macht mir übrigens der Rat, den ich erhielt einen guten Eindruck. Verweise aber bei dieser Aussage auf den vorherigen Absatz.
Damit will ich für meinen Teil erst einmal das Thema ruhen lassen. Der Rest ist Sache zwischen mir und der Kanzlei. Sollte es sich hierbei um ein Versehen handeln, dann werde ich das hier ergänzend Kund tun.
Gruß tempa