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Alt 13.06.2002, 19:03   #16
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Mal so ganz allgemein zum Thema Vollmacht:

Indem Moment wo ein RA für seinen Mandanten nach aussen hin tätig wird, muss er in der Regel um wirksam handeln zu können, eine Vollmacht besitzen und vorlegen. Ansonsten ist es egal, was er schreibt oder ob der berühmte Reissack umfällt.

Es wird niemand gezwungen eine Vollmacht zu unterschreiben. Es ist aber auch kein RA gezwungen für einen Mandanten zu arbeiten. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist ein beiderseitiges Vertrauensverhältnis notwendig.

Wenn jetzt jemand meint, er könne seinem RA keine "Generalvollmacht" erteilen muss er auch die entsprechenden Konsequenzen tragen. Die Tatsache, das auf den gängigen Formularen nahezu sämtliche zivilrechtlichen Prozesshandlungen aufgeführt sind, bedeutet nicht, das ein RA im Rahmen z.B. einer Mietstreitigkeit nebenher die Ehe seiner MAndantschaft scheiden lassen kann.

Nicht nur bei Gerichten sind die einschlägigen "Prozesshanseln" bekannt. Auch wenn ein RA mitbekommt, das sein neuer Mandant/in extrem viele RAe "verschleisst" gehen oft schon gewisse Warnlampen bei dem neuen RA an ...

Das es zumindest zum Beratungsservice eines RA gehört, den Mandanten über sämtliche Kosten zu informieren braucht hier nicht sonderlich erwähnt werden. Allerdings hat alles auch hier seine Grenzen.

Ferner bin ich der Ansicht, das ein RA im Regelfall besser weiss, was er zu tun und zu lassen hat als sein Mandant. Darauf sollte man schon Vertrauen. Das es auch in dieser wie in jeder anderen Branche schwarze Schafe gibt dürfte eigentlich jedem klar sein. Nur sollte man das schon objektiv bewerten.

Aber, liebe Tempa, vielleicht begegnet auch Dir irgendwann ein RA, dem Du vorbehaltlos vertrauen kannst ...

M.
::..Thomas..:: ist offline  


Alt 13.06.2002, 19:07   #17
Arriva
Guest
 
Hi Tempa,

wieder nicht gelesen und nicht verstanden was ich kritisiere. Doch doch. Hab ich gemacht. Aber ich glaube, DU hast mich leider etwas mißverstanden. Ich wollte mich nicht zu Sache äußern, denn das steht mir nicht zu. Ich wollte lediglich Deinen Blick dafür sensibiliseren, daß Du Deinem Anwalt (gerechtfertigt oder nicht - das ist hier erstmal völlig Rille) vorwirfst, er habe Dich nicht über die Kosten aufgeklärt, die auf Dich zukommen. Vielleicht hat er das ja. Nur Du hast es falsch verstanden. Oder es hat eine noch ganz andere Ursache. Die läßt sich aber hier nicht aufklären.

Und was mir auch nicht gefällt: du tust gerade so, als sei die schriftliche Fassung einer Vereinbarung grundsätzlich ein Mißtrauenszeugnis zwischen den Partein. In vielen Fällen, die das Gesetz aufzählt, ist die schriftliche (oder gar notariell beurkundete) Form sogar Pflicht, gerade um solchen Enttäuschungen vorzubeugen. Beispielsweise bei Grundstückskaufverträgen. Da rechnet der Gesetzgeber schon von vornherein mit ner gewissen Anzahl von Dösköppen, die ihr Hab & Gut aus Versehn verscherbeln. Aber im Alltag bist Du selbst verantwortlich für Deine Rechtsgeschäfte und deren Absicherung.

Deinen Ärger kann ich, wenn er gerechtfertigt ist, verstehen. Aber so sind die Menschen eben: frei nach dem Motto, was ich nicht in Stein meißle, daran fühl ich mich nicht gebunden. Ich traue Dir aber schon so viel Lebenserfahrung zu, um zu erkennen, daß sich dieses unmoralische Verhalten nicht auf Anwälte beschränkt.

"ohne Rückfragen die Scheidung einzureichen, denn das lese ich ebenfalls auf den Standardvollmachten der Rechtsanwälte"

*lol* und Tempa, was sagt uns das? Immer schön vorher absichern. Klartext: gar nicht erst heiraten. Dann bleibt der geldgierige Anwalt auf seinen Kosten für die "Schein"-Scheidung nach § 1310 BGB analog sitzen.

Gruß, Arriva
 
Alt 13.06.2002, 20:57   #18
TP-Senior
 
Benutzerbild von tempa
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Backnang bei Stuttgart
tempa macht alles soweit korrekt
Moin Arriva,

schön dass Du die Ironie in dem letzten Beitrag erkannt hast und als solche kommentiert. Und natürlich habe ich nicht geheiratet. --- der RA könnte mich ja sonst scheiden


Ja, ich weiß. Ich hatte in meinem Leben genau mit fünf Anwälten zu tun. Aus irgendeinem Grund ... immer andere ... fühlte ich mich als der Mops ... nicht immer hatte dies der Anwalt zu verantworten.

Der erste beriet mich in Sachen Abfindung bei Kündigung. Ich bezahlte diese Erstberatung in voller Höhe und kaufte ohne dass ich dessen gewahr wurde zusätzlich ein Informationspaket für 40 DM, dass ich ausführlicher und besser für 29,95 DM in jeder Buchhandlung hätte erwerben können, denn es waren beinahe durchweg die zitierten Paragraphen zu Kündigung und Kündigungsschutz, die in jedem Taschenbuch zu Arbeitsrecht zu finden sind. Ich gewann dabei die Erkenntnis, dass es keinen Kündigungsschutz bei einem Angestelltenverhältnis im Kleinbetrieb gibt und ich somit mit der Situation abfinden muss.

Damals lernte ich erstmals etwas über Brago und Prozesskosten und was man so alles beachten muss, stellt man einem Anwalt die Frage "... und was koscht`s?"

Das zweite Mal sagte mir ein Freund, tritt der Gewerkschaft bei. Ich hatte für einen Betrieb geackert wie ein Pferd und in der Probezeit fast 4000 DM in Überstunden angesammelt. Ich überlebte die Probezeit nicht und konnte die Überstunden nicht wie im Vertrag vereinbart abfeiern. Die Überstunden waren in beiderseitiger Absprache erfolgt und es lag nicht an meiner Arbeit, dass mir gekündigt wurde, sondern an zu hohen Erwartungen im Vertrieb. Damals war die Beratung umsonst, aber ich war nun Mitglied in der Gewerkschaft und die ist nicht umsonst und kostet über das Jahr gesehen soviel wie eine Beratung. Ich lernte damals, dass wenn im Arbeitsvertrag ein Passus enthalten ist, dass Überstunden abgefeiert und nicht ausbezahlt werden, diese verfallen, wenn innerhalb der Kündigungsfrist diese nicht mehr abgefeiert werden können.

Das dritte und vierte Mal war innerhalb einer Kanzlei zwei Anwälte mit unterschiedlicher Ausrichtung. Der eine war entweder im Urlaub oder krank und hatte zur Verhandlung die Unterlagen nicht parat und dementsprechend konnte mich der Gegner mit seinem Anwalt über den Tisch ziehen. C'est la vie.
Wobei ich hierzu bemerken muss, dass bevor ich jenem das Mandat erteilen konnte ein anderer 14 Tage gebraucht hatte, festzustellen, dass er in einen Interessenkonflikt gerät. ... als könne er nicht bevor ich ihm alle Unterlagen übergebe in seine Datenbank schauen, ob denn der Prozessgegner in seiner Kanzlei ist. ... Aber vielleicht lag es ja auch daran, dass zwischeneitlich sein Bruder ein wenig sauer auf mich war *gg* ...

Der zweite Anwalt (Spezialist für Franchise) in der Kanzlei merkte spät, dass der Aufwand hoch ist und die Kosten, die auf mich zu kämen, er evtl. nie sehen würde. Hier den Auftrag abzulehnen wäre die lautere Methode gewesen, statt dessen schickte er mir zum Preis des Erstberatungsgespräches einen Standardvertrag, den ich ebenfalls für 29,95 DM in jedem Buchladen hätte erwerben können. Ich wäre bereit gewesen 2-3 Tausend auszugeben für einen guten Vertrag, der zu mir passte. Dass ich bei solchem Gebahren der Kanzlei keine weitere Chance gebe, sollte für jeden nachvollziehbar sein.

Dass ich bei der Frage nach den Kosten etwas empfindlich bin und nicht's weiter verlange als, dass ich informiert werde, bevor es zur Leistung kommt, ist nachvollziehbar. Ich möchte wenigstens einmal sagen können, dass das einschalten eines Rechtsanwaltes nicht damit endet, dass ich bei mir denke
"Was für ein Lump."

Bei den Anwälten, die mir über den Weg liefen, war der aus der Gewerkschaft, noch der, den ich am wenigsten bereute. Letzlich war es nicht sein Fehler, dass ein Landgericht so und nicht anders entschieden hatte. Ich hätte auch trotz Landgerichtsentscheid damals die Angelegenheit durchziehen können, nur ... die Kosten hätte die Gewerkschaft nicht übernommen und da verzichtete ich in weiser Voraussicht ... Vorauskosten und das Risiko waren für mich nicht tragbar.

Es ist eine alte Binsenweisheit, dass das Recht längst nicht so blind ist wie die Statuette vor den Gebäuden.

(urgs) Ich gehöre im übrigen nicht zu den Personen, die sofort jemanden an den Pranger stellen. Als das mit der Vollmacht geschah, suchte ich den Dialog mit dem Anwalt und hoffte noch, dass das nicht Usus in der Kanzlei ist und jemand im Vertrauen auf die Empfehlung hier im Forum, wo doch alle so nett sind, dieses "Blinde Vertrauen" auf die Empfehlung und den Empfohlenen überträgt.

Da die Angelegenheit als solche noch in der Schwebe ist, kann ich nicht sagen, wie gut der Rat war und ob dieser zum Erfolg führt. Das ist leider ja auch vom Gegner abhängig. Wer hier die besseren Argumente anführt, entscheidet sich leider nicht gemessen an der Güte der Sachinformation, sondern liegt nicht selten im ermessen der Gegen und in letzter Konsequenz in der Entscheidung des Gerichts.

Diesbezüglich macht mir übrigens der Rat, den ich erhielt einen guten Eindruck. Verweise aber bei dieser Aussage auf den vorherigen Absatz.

Damit will ich für meinen Teil erst einmal das Thema ruhen lassen. Der Rest ist Sache zwischen mir und der Kanzlei. Sollte es sich hierbei um ein Versehen handeln, dann werde ich das hier ergänzend Kund tun.

Gruß tempa
__________________
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Geändert von tempa (13.06.2002 um 21:11 Uhr).
tempa ist offline  
 

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