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Alt 10.05.2002, 18:17   #1
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tempa macht alles soweit korrekt

strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Adressdatenbank


Moin,

Folgende Situation:

Ich erhalte von einer Kundin an Ihrem letzten Tag der Partnerschaft über die gemeinsame Adresse der Partner diverses Material zur Umarbeitung auf Ihr CI. Darunter auch eine Exceltabelle, mit der ein Werbeschreiben als Serienbrief verschickt werden soll.

Ich habe also einen Kundenauftrag und grundsätzlich kann mir der Kommunikationskanal egal sein.

Nun flattert mir heute eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ins Haus, des anderen Partners bezüglich der Nutzung der Daten und eine Offenlegung, an wen diese Daten weitergeleitet wurden.

Hat hier jemand Erfahrung. Erstens will ich mir nicht einen Marktteil so einfach abschneiden lassen, nur weil sich zwei nicht einig sind. Nicht dass ich Kundendaten nutze für eigene Zwecke, aber ihm Rahmen von Akquiseaktivitäten habe ich immer einen gewissen Prozentsatz an Überschneidungen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann dabei ein unangenehmer Bumerang werden.

Dann kann es nicht angehen, dass eventuelle Kundenverbindungen an Dritte weitergegeben werden.

Eine Klärung der Situation ist aber auch nicht meine Sache. Nur ich habe nun den schwarzen Peter.

Also über Erfahrungsberichte und Einschätzungen eurerseits wäre ich dankbar.

Übrigens eine allgemein gute Adresse zu Agmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen habe ich hier gefunden:
http://www.rechtspraxis.de/abmahnungallgemein.htm

Lieben Gruß tempa
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Geändert von tempa (10.05.2002 um 22:05 Uhr).
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Alt 10.05.2002, 20:48   #2
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Hm ... gute Frage, also einfach nur eine Ermessensantwort.

Wußtest Du vorher Bescheid, daß es Probleme zwischen den beiden gibt oder nicht ...
Kennst Du die Auftraggeberin schon länger oder nicht ...

Als Aussenstehender kennt man meißt nur eine Meinung und sollte sich, wie ich empfinde, aus den Dingen raushalten.

Meines Erachtens hat Deine Auftraggeberin wohl versucht sehr schnell zu Agieren und es liegt die Vermutung nahe, daß sie wußte, daß ihr ehemaliger Partner Ansprüche erheben wird. Ich würde mich nicht benutzen lassen und Beide bitten ihr Ding zu klären und Dich dann gerne wieder anzusprechen.

Die Daten würde ich vorerst nicht aus der Hand geben, den Anwälten des ehemaligen Partners jedoch schreiben, daß Du bis zur Klärung den Auftrag auf Eis legst.

Alles andere würde im Fall, daß die Unterlassungserklärung rechtens ist, nur ein sehr negatives Licht auf Dich werfen. Sollte die Auftraggeberin recht behalten und ihr alle Daten zugesprochen werden, dann kannst Du doch sofort die Arbeit fortsetzen. Wenn die Auftraggeberin integer ist, dann wird sie vollstes Verständnis haben und peinlich berührt sein, daß Du solche, Ärger wegen ihr bekommst.

Ausserdem würde ich sicherheitshalber noch juristischen Rat einholen. Möglicherweise reicht ja Rat aus einem Rechts-Forum im Netz.

Ok ok ... dies ist nur meine bescheidene Meinung zur Konfliktlösung statt zur Forcierung.
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Gruss

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Alt 10.05.2002, 22:23   #3
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Hi batwoman,

ja ich ahnte Probleme auf mich zukommen ... und um die Rechtsberatung werde ich nicht rumkommen. Ich habe meine Kundin als sehr lauter kennengelernt und vermute eher beim Partner unfeine Winkelzüge und unangemessene Vorteilsnahme.

Ich bin was diese Sorte Geschäftsleute anbelangt ein gebranntes Kind. Das erste Mal bin ich noch ganz naiv herangegangen ... mit wie denn ... wo denn ... was denn ... ich bin doch im Recht. Gab frühzeitig dem Anderen meine Argumentation preis und dem Gegner die geeignete Strategie. Ich erlebte vor Gericht ein Fiasko.

Ich befürchte eine ähnlich ungemütliche Auseinandersetzung.

Ich sehe darin ein generelles Problem, denn ich kann in den seltensten Fällen den rechtmäßigen Besitz einer Kundendatenbank einschätzen und eben nicht Mal gschwind Unterlassungserklärungen irgendeiner Art abgeben.

Auch das Einfrieren des Auftrages bei saisonalen Angeboten kann für meinen Kunden Totalverlust bedeuten. Hierbei handelt es sich sogar um ein Freizeitangebot, das sich vorzugsweise im Sommer und Frühherbst verkauft. Es ist also dringender Handlungsbedarf angesagt.

Da mich das Schreiben heute nach der Mittagszeit erreichte, wurde hier bereits taktiert. Ich habe eine theoretische Kalenderfrist von 3 1/2 Tagen ... nur mit Brückentag und Wochenende ist das ein Witz.

Mit ein Grund warum ich ebenfalls nicht gewillt bin so leicht irgendeine Äusserung zu machen, bevor ich nicht die Möglichkeiten ausgelotet habe, in wie weit hier mir ans Bein gepinktelt werden kann.

Aber danke für Deine Einschätzung, sie hat mich schon ein Stück weiter gebracht.

Lieben Gruß
tempa
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Alt 10.05.2002, 22:42   #4
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nur wg. der Fristsetzung (hatte das Problem diese Woche auch)

du oder besser dein Anwalt kann die "Gegenstellungnahme" vorab per Fax an die Gegenseite übermitteln, um die Fristsetzung zu wahren, auch wenn die Post 2 Tage später kommt.
Thomas ist gerade online  
Alt 10.05.2002, 22:55   #5
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Hi Ratti,

die erste Antwort, in der ich der Gegenpartei erst einmal die unangemessene Frist um die Ohren knall, werde ich wohl oder übel noch selbst abfassen müssen.

Ich muss schließlich erst einmal einen Fachmann finden. Das letzte Mal waren zwei Termine nötig, weil der erste Anwalt zu spät seine Befangenheit realisierte. War die Kanzlei des Bruders meines Ex-Chefs ... weiß der Geier warum die 14 Tage brauchten bis die Befangenheit erkannt wurde ... :lol:
Auch mein Jurist in spe wird erst einmal die Lage peilen müssen.

Ich freu mich auf weitere Meinungen, Einschätzungen und Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Fällen.

Gruß tempa
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Alt 11.05.2002, 03:24   #6
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Hallo,

Dein Problem ist nicht in erster Linie ein Abmahnungsproblem. (Selbstverständlich musst Du Dich innert der Fristen dagegen wehren). Es ist eher ein im weitesten Sinne gesellschaftrechtliches Problem. Hier kommt es in erster Linie darauf an, was Du hättest wissen müssen und was nicht.

Aus Deinem Sachvortrag meine ich deuten zu können, das Deine AG Gesellschafterin ( ??) einer wie auch immer gearteten(??) Gesellschaft ist oder war.

Zur Lösung Deines Problems ist relevant, ob Deine AG Gesellschafterin in einer Gesellschaft war, die Veränderungen im Handelsregister zu veröffentlichen hat.

Wenn ja, kommt es so ich mich recht erinnere, auf Deinen eigenen Status an. D.h. als Kauffrau im Sinne des HGB gehört es zu Deinen Pflichten, Dich über Entwicklungen im Handelsregister zu informieren.

D.h.: Sofern eine Veränderung der Gesellschafterverhältnisse Deiner AG im Handelsregister veröffentlicht war (Veröffentlichung in der Tagespresse) ist es völig egal ob Du das gelesen hast oder nicht. Die Kenntnis wird unterstellt. (Pubizitätsfunktion des HReg.) Wenn nicht - ist das nicht Dein Problem.

Als AN kannst Du nicht wissen, wie die Innenverhältnisse Deiner Vertragspartner geregelt sind, sofern sie nicht im HReg publiziert sind.

Allerdings gibt es in diesem letzten Falle noch einige Spielarten der Stellvertretungsregeln und der Haftung daraus, die einem gutgläubigem (?) AN wie Dir echt den Tag versauen können.

Ergo:

es hilft hier kein rumgestochere in irgendwelchen Foren, sondern wegen der (von Dir untechnisch sogenannten ??) Abmahnung der ganz, ganz beschleunigte Gang zum Rechtsanwalt......

MasterL

Zitat:
Übrigens eine allgemein gute Adresse zu Agmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen habe ich hier gefunden:
http://www.rechtspraxis.de/abmahnungallgemein.htm
Ich finde es immer wieder interessant, das solche Experten scheinbar die Entwicklungen des Rechts nicht so richtig mitbekommen..... Ich spiele jetzt mal auf mein momentanes Lieblingsthema TDG und Anbieterkennzeichnung an. Da ich schon von einigen RA's im Bereich des Ruhrgebiets gehört habe, die wegen § 6 TDG abgemahnt wurden ( und auch schön gezahlt haben) ist es nicht ganz unwahrscheinlich, das sie in der nächsten Zeit ihre propagierten Abmahnungskenntnisse im Selbstversuch testen können...

Wobei ich z.B. im TraumLab auch immer wieder staune..... Aber es ist ja niemand gezwungen das TDG zu beachten...... Und soweit ich mittlerweile weiss, gehört es wohl definitiv zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Webdesigners, den AG auf die § 6er TDG Problematik hinzuweisen. Wenn nicht: bingo...... dann wäre im Falle einer Abmahnung oder wenn die zuständigen Aufsichtsbehörden Bußgelder gegen Dienstanbieter verhängen, der WDer in der Haftung. Das Webdesign ist eben kein rechtsfreier Raum (Wenn ein Klempner eine falsche Heizung einbaut, die nicht irgendwelchen Verordnungen entspricht, kann ich ihn unter Umständen ja auch haftbar machen....)

wollte ich nur nochmal so anhängen...

MasterL

MfG
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 11.05.2002, 03:40   #7
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Moin MasterL,

es handelt sich bei der Partnerschaft um einen Vertriebsverbund und ist wohl am treffendsten als GbR zu bezeichnen. Mir ist nicht einmal die exakte zusammensetzung der Partner bekannt. Ich kenne für die Abmahnung einen Ansprechpartner als Vertreter der Gruppe.

Meine Kundin und Partnerin war nach eigener Aussage gleichberechtigte Partnerin im Verbund und es existiere eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der Nutzung der Adressdaten.

Was letztendlich hier beweisbar ist und was nicht kann ich nicht beurteilen. Ich sehe nur, dass ich mich hier in einer recht verzwickten Lage befinde, denn ganz gleich welche Vereinbarungen existieren ... ich habe den Ärger und erstmal die Kosten für eine Rechtsberatung ...

Naja ich bin wieder klüger ... im Übrigen erwarte ich keine verbindliche Lösung durch das rumgestochere in Foren, sondern bessere Vorbereitung für die Zusammenstellung der Informationen und eine bessere Vorbereitung für eine Rechtsberatung. Meiner Erfahrung, die bislang noch spärlich ist und ich wünsche dass es dabei bleibt, also meine Erfahrung mit RAs und Gerichten hat gezeigt, dass man die Spielarten am besten einmal anspricht. Je besser ich meine RA informiere, desto besser kann er mich beraten -- logisch oder?

tempa
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Geändert von tempa (11.05.2002 um 03:58 Uhr).
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Alt 17.05.2002, 17:57   #8
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Moin,

hier noch ein nützlicher Hinweis ... für alle die in eine vergleichbare Situation geraten und mit kühlem Kopf reagieren wollen:

http://www.schoenberger-dix.de/index_2.html

http://www.schoenberger-dix.de/wwwbo...ssages/72.html

Lieben Gruß
tempa
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Alt 13.06.2002, 12:52   #9
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Moin zusammen.

Anwälte!!!!

Den Linktipp oben nehme ich hiermit zurück. (urgs)

Ich hasse es, wenn Anwälte, denen man einen Auftrag für eine Erstberatung erteilt, kommentarlos Manadatsvollmachten zusenden.

Ich hasse es, wenn Anwälte scheinheilig Kosten für Erstgespräche auf die Frage nach den Kosten schriftlich mitteilen und dann Beratung nach Brago und Streitwert in Rechnung stellen.

Und dabei dachte ich schon, ich hätte aufgepasst, dass ich nicht wieder 40 Kopien mit der Erstberatung kaufe, die Kopie das einzelne Blatt für DM 1,-.

Ich kann Anwälte nicht leiden. Wer kennt einen Anwalt, der nicht versucht bei den eh schon satten Honoraren, auch noch mit Tricks noch mehr Blut zu saugen. Grrrrrrrrrrh

Gruß tempa
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Alt 13.06.2002, 13:02   #10
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Gegenfrage:

arbeitest Du für umsonst? Wenn ja bist Du die letzte Heilige und die "Kunden" werden Dir die Türen einrennen ...


MasterL

na, dann wollen wir mal hoffen, das Schönberger pp. das hier nicht lesen ...

desweiteren: Ich hasse diese Sprüche wie: " Mein Anwalt hat nur einen Brief geschrieben und kassiert da hunderte von € für".
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 13.06.2002, 13:22   #11
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Moin MasterL,

nein ich arbeite nicht umsonst. Aber ich erzähle meinen Kunden nicht, es koste die Summe X und berechne dann unter Berufung einer von der Branche erstellte Preisliste das Doppelte.

Ich verkaufe auch nicht ohne den Kunden im Vorfeld über die entstehenden Kosten zu informieren. Auch dann nicht, wenn mich der Kunde nicht fragt.

DARIN liegt der Unterschied. Und die die Kanzlei kann gerne diesen Text lesen. Denn wenn ich schriftlich jemanden mit der Erstberatung zum genannten Preis beauftrage und derjenige dann feststellt, dass die Beratung den Rahmen einer Erstberatung sprengt, dann erwarte ich, dass ich darüber informiert werde und wir gemeinsam entscheiden, ob es weiter geht oder eben nicht.

Eine Mandatsvollmacht ... die ich nicht unterschrieben habe ... ist etwas anderes als eine Erstberatung. Ich erwarte auch hier einen Hinweis auf zusätzliche Kosten. ICH war nicht ganz so naiv, aber offensichtlich immer noch zu NAIV.

Jedoch werde ich einen Teufel tun, ein solches Verhalten unkommentiert bei einer von mir ausgesprochenen Empfehlung stehen zu lassen.

Hier beziehe ich mich auf konkrete Vorfälle, die ich schriftlich habe. Dies ist also kein Fall von übler Nachrede, sondern lediglich der Hinweis, mit dieser Kanzlei sich nicht auf mündliche Aussagen zu verlassen und lieber jeden Vorgang unter Hinweis der ursprünglichen gemachten Vereinbarung schriftlich per Post zu machen.

Ein genereller Rat bei Anwälten! Offensichtlich ist die Anwaltschaft nicht mit dem Diamantenhandel zu verwechseln.

Gruß tempa
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Alt 13.06.2002, 13:54   #12
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Guten Tag,

Zunächst mal kann man Deinen Vortrag hier nicht unbedingt entnehmen, was genau vereinbart wurde, was vielleicht überhört oder falsch verstanden wurde, oder in der Schilderung vergessen wurde ... (so finde ich es ungewöhnlich, das in einer normalen Erstberatung der RA Kopien anfertigt, für die er dann anschliessend Gebühren abrechnet - so hab ich jedenfalls Deinen Vortrag verstanden. Eine Erstberatung ist im Regelfall ein "einfaches" Gespräch in dem generell bestimmte Vorgehensweisen und wichtiger noch, Erfolgsaussichten beurteilt werden - sofern das aufgrund des Mandantenvortrages (der ja oft subjektiv gefärbt ist) verbindlich möglich ist.

Desweiteren: die Brago ist keine "von der Branche erstellte Preisliste". Die Brago ist eine vom Gesetzgeber erlassene Verordnung.

Generell zu § 20 BRAGO


Zitat:
Erstberatung

Ein gebührenrechtlicher Tatbestand der BRAGO ist die Erstberatung. Wie der Begriff assoziert, dient diese dazu dem jeweiligen Mandanten oder der Mandantin einen ersten Überblick über ein bestimmtes Problem zu verschaffen. Solange also nur ein erstes Gespräch zwischen Anwalt und Mandant stattfindet, darf diese nicht mehr als EUR 180,-- zzgl. Auslagenpauschale und 16% MWSt. kosten. Soweit der Anwalt aber weitere Arbeiten als dieses erste Gespräch durchführt - wie: Einsichtnahme in Unterlagen, Korrespondenz mit Dritten - werden die normalen Gebühren fällig.

Am konkreten Beispiel: Ergibt die Erstberatung bei einer Forderung von EUR 5.000,-- dass diese beispielsweise verjährt oder aus anderen Gründen nicht einforderbar ist, wären die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen im Rahmen der Erstberatung auf EUR 180,-- limitiert.
Sofern die Gebührenrechnung unrichtig ist, kann man allerdings auch dagegen vorgehen. Allerdings sollte man sich auch da wieder einen RA nehmen. Und dann kann das ganze ja wieder von vorne losgehen ...

M.
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 13.06.2002, 15:57   #13
TP-Senior
 
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tempa macht alles soweit korrekt
Moin MasterL,

Du hast immer noch nicht die eigentliche Kritik verstanden.

Ich habe überhaupt kein Problem mit Anwaltsrechnungen an sich und deren Gebühren. Dass ein Anwalt nicht billig ist, das ist eben so. Ich habe aber sehr wohl etwas dagegen, dass ein Anwalt mit keiner Silbe darauf hinweist, was er Dir verkauft und welche Kosten damit verbunden sind und das obwohl eindeutig danach gefragt wurde.

Das war bereits bei meiner ersten Kritik eindeutig. Dass es sich bei den Wucherpreisen für Kopien nicht um ein und die selbe Kanzlei handelt, ist ebenfalls eindeutig ersichtlich. Im übrigen ist dieses Vorgehen kein Einzelfall und für diese Branche typisch. Es steht jedem Anwalt frei auch außerhalb der Brago Honorare zu vereinbaren.

Es ist mir im übrigen ***ßegal wer die Brago verfasst hat. Wenn ich einen Dienstleister nach den zu erwartenden Kosten befrage, schriftlich einen Betrag genannt bekomme ohne Hinweis, die erbrachte Dienstleistung könnte auch eine andere sein und nicht nur einmal versucht wird andere (höhere) Beträge als besprochen auf die Rechnung schreiben zu können, etwas anderes zu Leisten als beauftragt wurde, sondern zweimal, dann ist das mehr als ärgerlich und eine öffentliche Rüge wert. Im übrigen richtet sich die Rüge an alle Anwälte, die sich genau so verhalten und derer sind viele!

Nicht mehr und nicht weniger habe ich hier mitgeteilt. Dass Du dem Berufsstand der Rechtsanwälte nahe stehst ist mir bewußt und daher hast Du emotional mehr gelesen als dort steht.

Ich habe die Empfehlung zurück genommen. Punkt eins.
Ich habe Anwälte gerügt, die meines erachtens ihrer Informationspflicht über die zu erwartenden Kosten nur mangelhaft nachkommen. Punkt zwei.

Ich kann nicht in Deinen Kopf schauen. Deine Interpretationen sind Deine Angelegenheiten.

Gruß tempa
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tempa ist offline  
Alt 13.06.2002, 17:40   #14
Arriva
Guest
 
Original geschrieben von tempa

Es ist mir im übrigen ***ßegal wer die Brago verfasst hat.


Oh Tempa, ich glaube, das sollte Dir gerade nicht scheißegal sein. Ich kenne weder den Fall, noch den Anwalt - geschweige denn Dich persönlich, aber eines kann ich mit Sicherheit sagen: daß der Sachverhalt wohl zu komplex ist, als daß es ausreicht, ihn hier, wie Du es getan hast, mit einpaar kurzen Sätzen zu beschreiben. Eine Empfehlung zurückzunehmen ist Dein gutes Recht. Wenn Du jedoch verärgert und mit der Abrechnung nicht einverstanden bist, wäre es unfair, allein nur Deine Seite zu hören. Ob 1,-DM für Kopien Wucherpreise sind, lasse ich dahingestellt (ein Anwaltsbüro ist kein Copyshop und was auch nur eine Aushilfskraft kostet, muß ich hier niemand erzählen), aber es sind einfach zu viele Tatsachen, die Du hier in den Raum stellst und nicht belegen kannst.


Nicht mehr und nicht weniger habe ich hier mitgeteilt. Dass Du dem Berufsstand der Rechtsanwälte nahe stehst ist mir bewußt und daher hast Du emotional mehr gelesen als dort steht.

Bevor Du jemand vorwirfst, etwas hinein zu interpretieren, was gar nicht da steht, solltest Du vielleicht zunächst ersteinmal versuchen, selbst die Sache etwas objektiver zu sehen. Ich will damit nicht behaupten, Deine Schilderung sei falsch. Das kann niemand hier in der Runde, der nicht dabei war. Gleiches gilt aber auch für das Gegenteil.


Ich kann nicht in Deinen Kopf schauen. Deine Interpretationen sind Deine Angelegenheiten.

Ich weiß, wie wenig Du von Anwälten hältst, aber die alte Leier fange ich jetzt nicht schon wieder an. Das wird langsam ziemlich müßig, weißt Du. Wir diskutieren hier alle miteinander und füreinander und da ist eine Ansicht nunmal nicht allein die "Angelegenheit" desjenigen, dessen Meinung Du nicht folgen kannst oder willst. Ansonsten führen wir hier bald alle nur noch Selbstgespräche (?) .

Und noch etwas:

Ich hasse es, wenn Anwälte, denen man einen Auftrag für eine Erstberatung erteilt, kommentarlos Manadatsvollmachten zusenden.

Du siehst dies wohl als Aufforderung zur Mandatserteilung, als Werbung oder was auch immer. Vielleicht ist es in diesem Fall ja auch teilweise so. Dennoch solltest Du wissen, daß es nicht selten vorkommt, daß Leute nach der Erstberatung heulend am Telefon hängen und hektisch die weitere Bearbeitung "in Auftrag" geben, weil ihnen plötzlich einfällt, daß eine Frist abläuft oder ähnliches. Ohne Vollmacht läuft dann nämlich nichts. Und in Kündigungsangelegenheiten o.ä. schon gar nicht ohne Originalvollmacht. Also, liebe Tempa, es gibt immer(!) zwei Seiten der Medaille.

Gruß, Arriva
 
Alt 13.06.2002, 18:37   #15
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tempa macht alles soweit korrekt
Moment Arriva,

wieder nicht gelesen und nicht verstanden was ich kritisiere. Indem ich eine Vollmacht unterzeichne erteile ich auf einen Vertretungsauftrag. Das ist fakt und wird nicht an sich kritisiert, sondern, dass sich damit der Auftrag und auch die Kosten verändern, davon fehlte jede Spur.

Weil ich diese Praxis bereits in der Vergangenheit erlebte, habe ich dies im Vorfeld besprochen. Weil aber ein Telefonisches Gespräche nur Schall und Rauch ist, hatte ich schriftlich mit Bezug auf ein Angebot, das mir schriftlich zugestellt wurde einen Auftrag erteilt.

Hierbei geht es nicht um glauben und meinen. Natürlich kann ich nun sagen ja aber im Gespräch habe ich durch Unkenntnis und Naivität der Fachausdrücke selbst den Auftrag geändert. Das ist möglich und ebenso Schall und Rauch.

Was zählt ist der Schriftverkehr und der spricht eine unfaire Sprache. Etwas das mich zu tiefst verärgert hat. Es geht nicht direkt um die Preisgestaltung und ich weiß was eine Kopie kostet, die ich am Bürokopierer erstelle und Hefte. Ich kenne Aufwand und Lohnkosten. Hier 1,- DM zu verlangen ist ein starkes Stück, aber auch hier wurden zusätzliche Kosten nicht erwähnt.

Es wäre in unserer Branche vergleichbar mit einem Anbieter, der im Angebot einen Pauschalpreis vereinbart und dann für die Kopie eines Kapitels aus Selfhtml oder einer anderen Zusammenstellung aus dem Web zusätzlich Geld verlangte.

Dass in der Beratung zum Webauftritt überhaupt eine kostenpflichtige Kopie zum besprochenen Thema enthalten ist, war bei der Auftragerteilung nicht klar und schon gar nicht, dass es extra kostet.

Wenn ich diese Preispraxis und das Verhalten thematisiere erwarte ich noch mehr, dass ich offen und klar darauf hingewiesen werde, dass Mehrkosten besprochen werden, bevor Sie anfallen.

OK: Ich habe richtig gestellt, was ich zusätzlich hineingeheimst habe bei MasterL. Denn er hat auch nur gesagt, er haßt Leute die sich hinterher über Rechnung beschweren.

Das war aber nicht mein Thema. Ich hoffe ich habe das nun endlich klar gestellt. ES GEHT NICHT UM DIE QUALITÄT. ES GEHT NICHT UM BRAGO ÜBERHÖHT JA NEIN. ES GEHT UM KOMMUNIKATIONDEFIZITE IM BEZUG AUF PREISE.

Wenn ich sage ich will vorher wissen, was es kostet, das ist wichtig, weil ich entsprechende Erfahrungen gemacht habe und ich bekomme wieder gesagt, es kostet Erstberatung 350 DM also rund 180 EUR und nicht mehr und wieder werde ich mir einer Rechnung überrascht, die weit darüber ist. ... Da waren die 40 DM Kopierkosten plus Mehrwertsteuer ja noch richtig Zivil dagegen bei der anderen Kanzlei, dann ist das Grund sauer zu werden.

Ganz egal, ob die erbrachte Leistung nun das Geld wert ist oder nicht. Dies hier im Forum anzusprechen und in dieser Form halte ich ebenfalls für sinnvoll. Denn gleichgültig um welche Kanzlei es sich handelt, je klarer ich SCHRIFTLICH den Anwalt zur Vorabinformation verpflichten.

Ich dachte, ich hätte es dieses Mal getan. War wohl nicht. Ich hoffe, dies bleibt anderen erspart. So einfach und so simpel.

Es ist übrigens unbenommen, dass ein Anwalt auf Erteilung einer Vollmacht drängt um zeitnah zu reagieren. Wer hier im Vertrauen unterschreibt mit dem Gedanken der Anwalt wird's schon richten, möge dies tun. Ich werde dies sicherlich so schnell nicht tun.

Ich will auch nicht einsehen, dass ich für einen Zivilrechtlichen Streit zwischen zwei Unternehmern, den Anwalt ermächtigen muss für mich ohne Rückfragen die Scheidung einzureichen, denn das lese ich ebenfalls auf den Standardvollmachten der Rechtsanwälte.

Gruß tempa
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