Hi Tempa,
wieder nicht gelesen und nicht verstanden was ich kritisiere. Doch doch. Hab ich gemacht. Aber ich glaube, DU hast mich leider etwas mißverstanden. Ich wollte mich nicht zu Sache äußern, denn das steht mir nicht zu. Ich wollte lediglich Deinen Blick dafür sensibiliseren, daß Du Deinem Anwalt (gerechtfertigt oder nicht - das ist hier erstmal völlig Rille) vorwirfst, er habe Dich nicht über die Kosten aufgeklärt, die auf Dich zukommen. Vielleicht hat er das ja. Nur Du hast es falsch verstanden. Oder es hat eine noch ganz andere Ursache. Die läßt sich aber hier nicht aufklären.
Und was mir auch nicht gefällt: du tust gerade so, als sei die schriftliche Fassung einer Vereinbarung grundsätzlich ein Mißtrauenszeugnis zwischen den Partein. In vielen Fällen, die das Gesetz aufzählt, ist die schriftliche (oder gar notariell beurkundete) Form sogar Pflicht, gerade um solchen Enttäuschungen vorzubeugen. Beispielsweise bei Grundstückskaufverträgen. Da rechnet der Gesetzgeber schon von vornherein mit ner gewissen Anzahl von Dösköppen, die ihr Hab & Gut aus Versehn verscherbeln. Aber im Alltag bist Du selbst verantwortlich für Deine Rechtsgeschäfte und deren Absicherung.
Deinen Ärger kann ich, wenn er gerechtfertigt ist, verstehen. Aber so sind die Menschen eben: frei nach dem Motto, was ich nicht in Stein meißle, daran fühl ich mich nicht gebunden. Ich traue Dir aber schon so viel Lebenserfahrung zu, um zu erkennen, daß sich dieses unmoralische Verhalten nicht auf Anwälte beschränkt.
"ohne Rückfragen die Scheidung einzureichen, denn das lese ich ebenfalls auf den Standardvollmachten der Rechtsanwälte"
*lol* und Tempa, was sagt uns das? Immer schön vorher absichern. Klartext: gar nicht erst heiraten. Dann bleibt der geldgierige Anwalt auf seinen Kosten für die "Schein"-Scheidung nach § 1310 BGB analog sitzen.![]()
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Gruß, Arriva


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schön dass Du die Ironie in dem letzten Beitrag erkannt hast und als solche kommentiert. Und natürlich habe ich nicht geheiratet. --- der RA könnte mich ja sonst scheiden