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17.05.2002, 21:40
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2002
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Minderjährig Firma gründen? Info ?
Als ich und mein Freund wollen eine GBR gründen. Aber wir sind beide erst 17.
Also soweit ich weis braucht nun die Eintstimmung des Erziehungsberechtigten und des Vormundschaftgerichts.
Nun meine Frage ist diese Zustimmung schwer zu bekommen ? ( meine Eltern sind einverstanden )
Wir möchten mit PC Teilen handeln falls das von Bedeutung ist
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17.05.2002, 22:07
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Soweit die Rahmenbedingungen stimmen wohl nicht.
Allerdings ist das im weitesten Sinne eine"Ermessensentscheidung" der RichterIn...
Was ich mal hier gelesen habe, ist, daß das Verfahren recht lange Dauern kann. Wenn ihr also "kurz vor 18" seit, würde ich mir die Kosten sparen und das durch Zeitablauf erledigen lassen.
Aber vielleicht äussert sich da mal einer der Betroffenen zu, wenn sie dann diesen Weg gegangen sind....
MasterL
Ich vermute mal ihr habt euch bereits in diesem genialen Artikel im Portal informiert :-))
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27.05.2002, 17:08
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Hallo,
also wenn sich das alles nach 7 Jahren nicht geändert hat dann ist es wohl noch immer so wie bei mir damals!
Du kriegst ja praktisch wenn Du den Gewerbeschein gekauft hast (klingt blöd kaufen) nach 2-3 Wochen dann ein Brief vom Vormundschaftsgericht, wo drinnesteht, dass Du ebend noch nicht volljährig bist und Du sollst ebend jemand angeben, der im Fall des Falles für Dich haftet, dann geben die ebend die Möglichkeit:
1. Das Deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für Dich in vollem Umfang haften oder ...
2. ... das Du nach §112 trotz Minderjährigkeit voll geschäftsfähig geschrieben werden kannst, dies bedarf aber einem Einverständnisse beider bzw. aller Erziehungsberechtigten.
Letzteres verhällt sich dann so, dass Deine Eltern einen Brief schreiben müssen indem se ein bissel schleimen sollten und zu not ein bissel lügen müssen, denn da gehören Textpassagen hinein wie "er ist sehr selbstständig" naja halt ebend son Schleimzeugs ...
... sowas wollen die wirklich auch hören, wenn man da so plump schreibt "Ich bitte darum das Sie meinen Sohn vorzeitig voll geschäftsfähig schreiben" dann haste schlechte Karten.
So und wenn Du das gemacht hast, kriegst Du je nach Arbeitslage des Gerichtes dann ca. nach 3 Monaten ein Termin (so war es damals bei mir) und dann musste ich zu diesem Heinzelmann (Richter) da und dem ebend ganz vornehmen erzählen was ich vor habe und dann musst Du dem auch irgendwie rüber bringen, dass Du Dir über die Konsequenzen (könnte Dich ja jemand verklagen und so ...) einer Firma im klaren bist. Der will dann auf jeden Fall sehen, dass Du Dich erkundigt hast wie eine Firma funktioniert und die fragen Dich dann auch so Fragen. Dann war da noch so ne Frau im Zimmer die war glaub Psychologin oder Jugendgerichtshelferin oder sowas, fakt war, ich musste mich mit der dann ne Stunde unterhalten und die hat dann einen Bericht geschrieben, ebend das sie mir zustraut ne Firma zu unterhalten und und ...
Also ich kann ebend nur berichten wie es vor 7 Jahren war aber ich denke mal die Prozedur ändert sich nicht!
Asso, nachdem Termin aufm Gericht musste ich dann nochmal 4 Monate warten und die Erlaubniss hatte ich dann 2 Wochen vor meinem 18. Geburtstag! Hat alles dann im Endeffekt ca. 9/10 Monate gedauert und kam dann eine Bearbeitungsgebühr von 47,00 DM.
Die Bearbeitungsgebühr richtet sich danach, was für ein Umsatz Dir der Richter erlaubt, also bei mir waren es 5000 DM/Jahr, wenn de drüber kommst dann hat er gemeint gibt es mächtig Ärger!
Grüße
Basti
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28.05.2002, 00:58
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
Zitat:
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musste ich zu diesem Heinzelmann (Richter) da
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na - da wollen wir mal hoffen, das derjenige das nicht gelesen hat ...
Diese Vorschriften sind nicht dazu da um "junge dynamische Menschen" zu quälen! Sie sind dafür da, um minderjährige vor Entwicklungen zu schützen, die ihnen ihre ganze Zukunft verbauen können!!!
Gut - wenn nen 14 jähriger nen Handyvertrag abschliessen und sich dadurch im 5 stelligem € Bereich verschulden kann, wird das ganze wieder relativiert.
Das ist einer der Gründe, weshalb ich ein Anhänger der von Otto Schily entfachten - und leider aus politschem und vor allen Dingen hauptsächlich wirtschaftlichen Gründen - verebbten V-21 Debatte bin. Ich bin für V - 21 - aber mit allen Konsequenzen. Nur diese Konsequenzen sind eben wirtschaftlich nicht angesagt. Aber das ist ein ganz anderes Thema - Leider ...
(Es kann doch wohl nicht sein, das auf Heranwachsende [18 - 21 jährige - in Ausnahmefällen auch ältere] Jugendstrafrecht angewendet wird bzw. das Waffenbesitzkarten erst ab 25 abgegeben werden. Entweder ich bin mit 18 volljährig - und dann bitte schön auch mit allen Konsequenzen oder nicht. "Halberwachsen" bzw "Kuschelräume" für Unreife kann es dann nicht geben.)
MasterL
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28.05.2002, 09:19
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Naja der ist bei mir bloß der Heinzelmann gewesen, weil der so komisch gelaunt war, der hat einem irgendwie nichts zugetraut ohne das man mit dem je geredet hat.
Das was Du da ansprichts merke ich immer bei diesem Jugendgericht auf RTL, da bringen Leute Menschen um und bloß weil die z.B. ohne Eltern aufgewachsen sind wird nach Jugendstrafmaß geurteilt obwohl die Personen schon 21 sind. Das kann ich irgendwie nicht recht als Grund für eine Strafminderung anerkennen ...
Zitat:
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Diese Vorschriften sind nicht dazu da um "junge dynamische Menschen" zu quälen! Sie sind dafür da, um minderjährige vor Entwicklungen zu schützen, die ihnen ihre ganze Zukunft verbauen können!!!
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... stimm ja schon, der Richter da hat ebend auch gemeint das das Finanzamt auch mal schnell ne dicke Summe verlangen kann oder das es Firmen gibt die sich junge Leute suchen mit denen sie ein Vertrag abschließen und dann lassen die Firemen sofort den Vertrag durch den Rechtsanwalt prüfen und wenn es was gibt dann verklagen sie Dich.
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