Mensch was Du da alles schreibst ...
... ich glaub ich kann mir gleich die Kante geben!
Naja hast aber voll recht!
Habe ebend nichts schriftlich, weder einen Auftrag noch habe ich die Fertigstellungsbenarichtigung irgendwie schriftlich gemacht, geschweige ne Abnahmeerklärung.
Die Rechnung ist ganz klar mit so einem Schriftzug ausgezeichnet "Bitte zahlen Sie o. g. Betrag bis zum XX.XX.02"
bloß die halten sich da nich dran, leider ...
Haja das isses ebend wenn man für Bekannte über 5 Ecken was macht, da denkt man die verarschen ein nicht und macht alles ein bissel freundschaftlich, egal ob Preisgestaltung oder Schriftverkehr (welcher deshalb ja ganz weggelassen wurde) und dann kriegt man ein Arschtritt.
Was mich jetzt noch interessiert, was Du ja auch geschrieben hast, ob man gleich Mahnbescheid oder ob man erst 3 Mahnungen schreiben muss.
Ich würde nämlich ne Mahnung und danach gleich Mahnbescheid machen, wenns ginge!
Da bedanke ich mich noch mal rechtherzlich für die Tips!
In diesem Sinne
aus Fehlern lernt man!
Grüße
der Basti