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01.06.2002, 08:59
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Was nu ?
Guten Morgen,
ich hab da mal ne Frage in die Runde!
Also ein Kunde von mir wollte ein Script zum Immobilien online annoncieren (sowas wie ImmobilienScout24), welches er bei einer Firma auf Grund meiner Kaufempfehlung gekauft hat. Davor hat er von mir die Internetadresse des Anbieters bekommen, wo der Autor sein Script beschreibt wirklich sehr detailreich ...
... mein Kunde hat auch mit dem Anbieter des Scriptes telefoniert und sich noch einmal erkundigt, was das Script alles kann und wie es funktioniert.
Ich weis nicht warum, aber diesmal habe ich es nicht so gemacht das ich das Script eingekauft habe und dann dem Kunde in Rechnung gestellt habe, nein diesmal habe ich gesagt "kauft es selbst!".
Als das Script dann für 499 Euro geliefert wurde, habe ich es bei meinem Kunde abgeholt und dann haben wir angefangen das Script einem ziemlich aufwendigem Design anzupassen was insgesammt 14 Stunden beansprucht hat.
Als ich dann dem Kunde vorführen wollte wie es aussieht, dann fing er schon an rumzuningeln, dass er sich das überhaupt nicht so vorgestellt hat das man das per Internet alles eingeben muss, er will lieber ein Programm haben, wo er das offline alles eintippt und dann wird es per Knopfdruck online gestellt.
Naja zu dem Zeitpunkt war mir das egal, dann hatte ich ebend die Rechnung geschrieben und weil die nach 2 Wochen (mit Zahlungsfrist von 7 Tagen nach Rechnungsdatum) nicht gezahlt wurde, bin ich dann mal hingefahren und da lässt der da so dumme Bemerkungen ab wie "Ich find es sinnlos sich immer gleich aufzuregen, wenn mal ne Rechnung nicht gleich bezahlt wird" (man muss dazu sagen, der Firma wurde schon das Telefon paar mal gesperrt sowie das Internet und der Strom). Naja dann hab ich mit dem diskutiert und dann meint er so, dass er das Ding nicht haben will und er nicht bereit ist, den Betrag den wir für die Designanpassung des Scriptes in Rechnung gestellt haben zu zahlen, weil ihm das alles nichts nützen würde. Plötzlich hat er noch gemeint, dass er das alles nicht verstanden hätte, was auf der Homepage des Autors steht. Naja mal ehrlich, wenn ich mir irgendetwas größeres kaufe, egal ob das ein Verstärker, neues Auto oder Fernseher ist, dann befasse ich mich damit und wenn ich nicht weis, was zum Beispiel VideoText ist oder ShowView ist, dann erkundige ich mcih erst einmal, oder?
Da hab ich nun versucht zu erklären, dass die Arbeit verrichtet ist und wir dafür Zeit gebraucht haben und die wird auch berechnet, egal ob er es benutzt oder nicht!
Naja das Problem an der Sache ist, der hat sich ewig nicht ausgemehrt, weil ich ein Vertrag wie immer mit ihm machen wollte (der wird scho wisse warum) und da haben wir dann einfach so quasi per mündlichen Auftrag angefangen zu arbeiten.
Naja und bis heute ist immernoch kein Geld angekommen ...
Ich hab allerdings noch keine Mahnung geschrieben, dummer Fehler meinerseits!
Aber wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Geändert von Der Schweisser (01.06.2002 um 09:04 Uhr).
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01.06.2002, 12:44
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Lengerich (NRW)
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ich würde sofort eine mahnung schreiben und nach 10tagen mein anwalt mit dieser sache beauftragen. ein mündlicher vertrag zwischen zwei geschäftsleuten hat volle wirkung. gut wäre es wenn du das von ihm zu bearbeitene bildmaterial noch als beweiß vorlegen könntest. wie will er sich denn dann rausreden 
dann geht es ab zum gerichtsvollzieher, das sollte in etwa ca. 20tagen dann soweit sein. er wird sich dann schnell überlegen was er tut. denn beim zweiten schritt kommt die kontopfändung mit einem SCHUFA EINTRAG!!
viel glück 
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01.06.2002, 13:22
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Danke für die Tips, aber mal ne andre Frage:
lohnt sich denne ein Anwalt bei einem Auftragswert von 750 Euro?
Ich hab mir sagen lassen das Anwälte ziemlich schei.... teuer sind, stimmt das?
Ich hab schon mal an das hier gedacht ... 
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03.06.2002, 11:25
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Nds.
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Mach mal...
Wenn Du die vom "Russisch-Inkasso" wirklich beauftragst, Deine Außenstände einzutreiben, dann poste doch mal bitte Deine Erfahrungen mit denen. Würd mich schwer interessieren wie das da in Echtzeit abläuft...
Gruß Martin
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03.06.2002, 11:40
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Pforzheim
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russisch???
So ein blödsinn mit dem "russischen...". Damit begibst du dich auf das gleiche Niveau, wie dein schuldner. Ich kann mir kein unprofessionelleres und unseriöseres geschäftsgebaren vorstellen, als schulden mit irgendwelchen halblegalen, dubiosen firmen einzutreiben, die ihren sitz im ausland haben...
Außerdem ist das mahnverfahren vor gericht bei erfolg für dich kostenlos, weil dein schuldner auch die mahnkosten, z.B. den anwalt und die gerichtskosten, übernehmen muss....
grüsse aus dem wilden süden...
philipp
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03.06.2002, 11:46
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#6
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TP-Greis
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bonn-Altstadt
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@philipp
Da hast Du natürlich vollkommen Recht - ich würde auch lieber gleich das hier in Betracht ziehen. 
__________________
Give up yourself into the moment — The time is now.
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03.06.2002, 12:12
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Ähhhhmmm keine Sorge!!!!!
Da war ein  dahinter und was das bedeutet ist klar oder nee besser ich sags lieber dazu, dass war nur Spaß!
Ich würde doch niiiiiiiiiieeeeeeee z.B. 50 EUR für so ein Brief entbehren!
Ich würde maximal zu einem Inkassobüro in Deutschland gehen, welches seriös ist.
Nachtrag:
Mich würde trotzdem immernoch interessieren was ein Rechtsanwalt bei sowas kostet, aus reiner Neugier!
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03.06.2002, 13:00
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Pforzheim
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anwalt
mahnverfahren inkl. anwalt und gerichtskosten kommen so auf ca. 50 - 100 €, die wie gesagt der schuldiger zahlen muss...
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03.06.2002, 13:15
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Schweisser,
da bei Dir ein recht "geringer" Betrag in Frage steht, ist das ganze eigentlich sehr preisgünstig.
Sofern gem. Deinem Vortrag der Sachverhalt unstreitig ist, muss Dein AG sowieso sämtliche Kosten übernehmen ... Sofern er Kohle hat.
Ansonsten wird sich zumindestens Dein RA an Dich halten werden. Das ist halt das Kostenrisiko ... (Aber wenn Du Deinem (ehemaligem?) auftraggeber Böse gesonnen bist, könntest Du unter gewissen Voraussetzungen als Gläubiger das Insolvenzverfahren für dessen Firma beantragen, sofern er den MB nicht bezahlen will/kann. Alleine diese Androhung hilft schon bei so manchem säumigem Zahler, letzte "Reserven" zu mobilisieren -  ) )
Zu den in der Tabelle genannten Gebühren kommt noch die MwST, Gerichtsgebühren, die sind aber auch sehr gering, sowie eine Porto Pauschale von meist 20 € .
Da ich nicht weiss, ob Du in den Neuen BL oder den ABL lebst hier die BRAGO Tabelle für beide: Alte BL und NBL .
Wie Du siehst, gibt es auch bei RA diese nach 12 Jahren, in meinen Augen ungerechtfertigte, Unterscheidung zwischen ABL und NBL. (Aber das ist ein ganz anderes Thema).
Bei einem Streitwert von 750 € wären es in den ABL also 48.75 oder 65 € . Zuzgl. der genannten Posten. Wenn Du dann noch einen Arbeitsaufwand von insgesamt ca 1.5 bis 2 Stunden (Gespräch mit Dir, Diktat; MB, Briefe an Dich usw) für das gesamte Verfahren rechnest, wirst Du den vermutlich gequälten Blick Deines RA verstehen können. Ich denke mal das Dein Webdesignstundensatz erheblich höher ist ...
Hier noch die entsprechenden GKG- Tabellen: ABL und NBL
MasterL
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03.06.2002, 15:12
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Wow, danke an alle für die Tips!
Ich hab das jetzt (hoffentlich) gelöst, denn ich habe dem Auftraggeber ganz höflich erzählt, dass er ja überhaupt nichts davon hat, wenn er jetzt nicht zahlt.
Wenn er die Rechnung zahlt und das System nutzt, dann kommt er billiger, als wenn er 1200 Euro (wenn nicht noch mehr durch die ganzen Gerichtskosten und so) in die Luft bläst, dann hat er ja garnichts gekonnt.
Er war ziemlich einsichtig und hat Bezahlung versprochen, wollte es jedoch noch mal abklären.
Wie gesagt, danke das Ihr Euch die Mühe gemacht habt und alles rausgesucht habt!
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05.06.2002, 12:35
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Also der hat bloß so getan als ob er einsichtig ist, er zahlt immer noch nicht, schade eigentlich ...
Habe heute mit ihm telefoniert und verkündet, dass wir das Script vorerst löschen, weil nicht gezahlt wird.
Naja, das Script lag auf meinem Server (dort habe ich es wegen Speichermangel gelöscht, denn der zahlt ja ehh nicht) und auf der Rechnung stand schon das Hosting für 12 Monate im vorraus abgerechnet (die 12 Monate im vorraus habe ich nur gemacht, weil ich von einem Geschäftsmann gewarnt wurden bin, dass der nicht zahlt).
Wäre es jetzt richtig, wenn ich eine neue Rechnung schreibe, auf der bloß die Designanpassung des Scriptes und das Hosting für 1 Monat aufführe?
Oder wie soll ich mich jetzt verhalten?
Sorry in solchen Situationen habe ich echt keinen Plan, weil sowas noch nie vorgekommen ist!
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05.06.2002, 15:41
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2002
Ort: Singapore
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genau so würde ich es zumindest machen, das Script hat er -_> ergo muss er es bezahlen und eben die Zeit, in der das Script auf dem gemieteten Space lag auch, wie Du sagst 1 Monat, nach dieser Zeit hast Du dieses Verhältnis ja praktisch beendet (aus bekannten Gründen).
Also würde ich das jetzt als Schlußrechnung schreiben.
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10.06.2002, 14:11
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Noch ne Frage:
Also hab da jetzt letztens ne korrigierte Rechnung wie oben beschrieben abgegeben und die iss bis jetzt nicht gezahlt.
Die nochmalige Zahlungsfrist ist am 12.6. abgelaufen und nun wollte ich mal fragen ab wann man ne Mahnung abschicken kann, geht es, dass die dann am 13.6 auf'm Tisch bei dem liegt oder muss ich da noch warten?
Und wenn die Mahnung dann angenommen raus ist und er zahlt nicht, wann kann ich dann die nächste Mahnung schreiben
Geändert von Der Schweisser (10.06.2002 um 17:20 Uhr).
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11.06.2002, 11:42
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#14
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2002
Ort: Singapore
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logggisch kannste das...
Das Geld hat bis zum 12.06. bei Dir zu sein und da Banken im Allgemeinen nicht sehr lange aufhaben  kannst Du natürlich eine Mahnung schreiben, welche dann bereits am 13.06. auf dem Tisch des Kunden liegt.
Dies ist zwar nicht die feine Art, aber bei der Vorgeschichte würd ich jetzt knallhart durchgreifen.
Trotzdem würde ich drei Mahnschritte einleiten, d.h. nach Ablauf der Mahnfrist die zweite Mahnung und dann die dritte ... es folgt der Anwalt (in der 3. Mahnung bereits aufführen, dass bei Nichtbezahlen sämtliche Kosten (Anwalt, Verfahren etc.) der Kunde bezahlen muss.
Die Zeit für die Einhaltung der Frist würde ich aber nicht sehr grosszügig gestalten...weiß jetzt nicht, ob es hier §-Vorgaben gibt, aber unter 10 Tage auf jeden Fall und wie gesagt, falls er dann wieder nicht bezahlt, die nächste Mahnung (plus Mahngebühr) raushauen...
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11.06.2002, 16:41
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Backnang bei Stuttgart
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Moin,
Mal ganz allgemein gesprochen. Um auf der sicheren Seite zu sein beim Mahnlauf, sollte eine schriftliche Bestellung vorliegen und der Auftrag auch schriftlich bestätigt worden sein. Als nächstes sollte eine Fertigstellung bzw. eine Leistungserbringung quittiert worden sein. Dies kann dadurch erfolgen, dass man den Kunden über die Fertigstellung in Kenntnis setzt und ihm eine angemessene Frist setzt zur Abnahme und Einspruch. Ist diese Frist abgelaufen sollte noch sichergerstellt werden, dass die Rechnung dem Kunden nachweislich zugestellt wurde und in der Rechnung eine Zahlungsfrist eindeutig gekennzeichnet wurde.
Damit sollte der Kunde in die Pflicht genommen werden können, dass bei Verzug er auch die Kosten für den Beistand (Inkasso oder RA) zu tragen hat, die man für die Eintreibung anheuert.
Leider weiß ich nicht in wieweit ich verpflichtet bin einer solchen Rechnung oder Mahnung zu widersprechen ... denn nach geltendem Recht brauch ich keinen Mahnlauf initieren sondern kann direkt ins Mahnverfahren einsteigen.
Da ich nicht für Hinz und Kunz Leistungen in Blaue hinein erbringen kann, ist es wichtig, dass Bestellung und Bestätigung eben auch nachweisbar sind.
Streiten lässt sich dann noch ob die Leistung den Anforderungen entsprach und die Rechnung der Vereinbarung gemäß fristgerecht zu zahlen ist. Diese Entscheidung muss bei Hart auf Hart eben vor Gericht geklärt werden, wenn im übrigen die Form gewahrt wurde und Fristen beachtet wurden.
Gruß tempa
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