Hallo,
ist das ein Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB?
Oder ein anderer Vertrag im Sinne des BGB, der vielleicht fälschlicherweise unter den 611 subsumiert wird?
Ist es ein Dienstleistungsvertrag, dem evt. besondere Rechtsvorschriften zugrunde liegen (Beispiel Telekommunikation)?
Was sagen die AGB? Sind diese überhaupt wirksam?
Ist die stillschweigende Verlängerung überhaupt zulässig ... ?
usw ... usw ...
So wie mir das hier aussieht, ist das aufgrund einer eventuellen Komplexität eher ein Fall für den RA ...
Darüber hinaus könnte diese Frage zu einer Antwort führen, die denjenigen, der sie beantwortet schnell in den Bereich eines Verstosses gegen das Rechtsberatungsgesetz bringt. Auch das ist ein beliebter Tummelplatz für berechtigte Abmahnungen ...
MasterL
Ich bekomme seit einiger Zeit von mir völlig unbekannten Leuten E-Mails, in recht eindeutigem Stil, die ich immer lediglich mit einem Verweis auf das Rechtsberatungsgesetz beantworte ....