Zitat:
|
Nur mal so aus Interesse: Wie sieht denn dort die Rechtslage aus? Ich glaube es ist so, daß der (ehemalige) Ausbildungsbetrieb sich "bemühen muss", die Azubis woanders unterzubringen. Dies ist allerdings so eine schwammige Formulierung, daß sie in der Praxis kaum Bedeutung hat.
|
Gruss,
rein rechtlich sollte natürlich das Unternehmen bemüht sein den Azubi anderweitig unterzubringen, praktisch ... ist das kaum möglich.
Sobald der Sequester eingesetzt ist geht es nur noch ums Geld zählen und so fährt der Betroffene am besten, wenn er sich selbst kümmert.
Wichtig: Zum Arbeitsamt gehen und auf jeden Fall Insolvenzausfallgeld beantragen, um ggf. die Leerzeit zu überbrücken ... (die zahlen 3 Monate volles Geld weiter!)
und dann ... die IHK (Industrie und Handelskammer) ansprechen und nach Ausbildungsbetrieben fragen, die wissen meist mehr als das Arbeitsamt.
Ansonsten empfehle ich entsprechende Berufsverbände anzusprechen ...
Good Luck!
Vero