Die gleiche Frage hatte ich unserem allseits geschätzten Rechtsverdreher MasterL () per PM auch schon mal gestellt:
Er sagt: nein, das ist egal, Hauptsache es steht alles nötige drin und ist von jeder Seite aus erreichbar.
Eine Frage hätte ich, die mir bislang noch nicht so ganz klar geworden ist: Muß eigentlich ausdrücklich das Wort "Impressum" auf die Website oder kann man auch andere Begriffe wie eben "Kontakt" dafür benutzen (wenn es ansonsten den Vorgaben entspricht)?
Gruß
Alexander
Die gleiche Frage hatte ich unserem allseits geschätzten Rechtsverdreher MasterL () per PM auch schon mal gestellt:
Er sagt: nein, das ist egal, Hauptsache es steht alles nötige drin und ist von jeder Seite aus erreichbar.
Hallo Alexander,
das Wort " Impressum" muss nicht auf die Webseite. Dieser Begriff hat sich quasi als "Schlagwort" für dieses umständlich lange Wort "Anbieterkennzeichnung" aus dem TDG eingebürgert. Das liegt wohl daran, das der Begriff "Impressum" aus dem Presserecht und demzufolge aus den Printmedien bekannt ist. Allerdings hat genaugenommen die Anbieterkennzeichnung mit dem "eigentlichem" Impressum recht wenig gemeinsam.
Wer will kann die Anbie... Impressum nennen. Aber es reicht auf alle Fälle aus, das die Angaben nach § 6 TDG auf der Seite leicht auffindbar sind. Als leicht auffindbare Bezeichnung bietet sich m.E. der Begriff "Kontakt" vorherragend an. Denn um nichts anderes als den Kontakt zum Anbieter herstellen zu können, geht es ja letztenendes bei den erforderlichen Angaben nach § 6 TDG. Nicht so prickelnd fände ich aus optischen Gründen in den meisten Fällen z.B. einen Link wie " Angaben nach § 6 TDG" - (sieht man häufig auf RA-Seiten) abgesehen davon, dass das ja beinahe jede Navigation "sprengt".![]()
Thomas
Danke für die rasche Beantwortung!![]()
Gruß
Alexander
Das Anlegen einer Extraseite für das Impressum bringt natürlich eventuell auch entsprechende "pekuniäre" Vorteile ....![]()
MasterL
... hmmm und wenn wirs denn jetzt schon so genau nehmen....ich hab z.B. ein Formular, welches in einem POP-UP geladen wird....von dort aus kann aber das Impressum nicht aufgerufen werden....
ist zwar irgendwo Schwachsinn, aber wie sieht denn die Rechtslage tatsächlich aus???
Hallo,
also mal so in die Tüte gesprochen: wenn ich Dein pop-up verschiebe, dann hab ich dochwahrscheinlich jederzeit Zugriff auf den entsprechenden link in der "Hauptseite". Von daher ... M.E. sollte man da nicht päpstlicher als der Papst werden...
Ausserdem, wenn z.b. bei Spiegel.de ein Werbepop-up hochkommt ist da ja auch kein Link zum Impressum drin. Und genau genommen ist dieses Werbepop-up Bestandteil der Seite von spiegel.de. Das zu verlangen wäre in meinen Augen ausgemachter Schwachsinn.
Es ist wie schon öfters gesagt noch gar keine Rechtsprechung zu diesem Thema auf dem Markt. So kann man sich im Prinzip nur an die Vorgaben im Gsetz halten und diese verständig auslegen. Vielleicht sagt ja mal irgendwann (in ca 1 -2 Jahren) irgendein Obergericht verbindlich wie man sich das genau vorzustellen hat. Aufgrund der Abmahnungen könnte ich mir schon vorstellen, das diese Geschichte irgendwann vor Gericht landet.
Es geht ja jetzt erstmal darum, evt. Abmahnungen zu verhindern.
MasterL
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