Hallo,
also mal so in die Tüte gesprochen: wenn ich Dein pop-up verschiebe, dann hab ich dochwahrscheinlich jederzeit Zugriff auf den entsprechenden link in der "Hauptseite". Von daher ... M.E. sollte man da nicht päpstlicher als der Papst werden...
Ausserdem, wenn z.b. bei Spiegel.de ein Werbepop-up hochkommt ist da ja auch kein Link zum Impressum drin. Und genau genommen ist dieses Werbepop-up Bestandteil der Seite von spiegel.de. Das zu verlangen wäre in meinen Augen ausgemachter Schwachsinn.
Es ist wie schon öfters gesagt noch gar keine Rechtsprechung zu diesem Thema auf dem Markt. So kann man sich im Prinzip nur an die Vorgaben im Gsetz halten und diese verständig auslegen. Vielleicht sagt ja mal irgendwann (in ca 1 -2 Jahren

) irgendein Obergericht verbindlich wie man sich das genau vorzustellen hat. Aufgrund der Abmahnungen könnte ich mir schon vorstellen, das diese Geschichte irgendwann vor Gericht landet.
Es geht ja jetzt erstmal darum, evt. Abmahnungen zu verhindern.
MasterL