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Alt 20.06.2002, 17:06   #1
TP-Insider
 
Benutzerbild von atomwilli
 
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atomwilli bringt sich richtig einatomwilli bringt sich richtig ein

Fonts zum Download anbieten / Copyright?


Hi TP!

Auf meiner Website (www.famousfonts.de) habe ich eine Sammlung an Schriftarten, die ich dort zum Download anbiete.

Ich habe des öfteren E-Mails gekommen, das es mühsam ist, sich jede Schriftart einzeln zu ziehen. Daher war meine Idee, alle .ttf-Files in einem ZIP-File zusammen zu fassen. Somit gäbe es eine zeitsparende Alternative.

ABER: Oft sind noch README-Dateien des Autors dabei, die würde ich in der Zusammenfassung weglassen und einfach ein allgemein gültiges "Die Fonts dürfen nicht kommerziell verwednet werden" beifügen.

Ist das rechtens? Oder muss die README-Datei dabei sein
__________________
"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
atomwilli ist offline  


Alt 22.06.2002, 16:03   #2
TP-Greis
 
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Boris ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEBoris ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEBoris ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEBoris ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEBoris ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEBoris ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ja, eigentlich schon. Aber wo liegt das Problem? Pack doch einen Font mit dem jeweiligen README-File in ein Verzeichnis (das für jeden Font halt) ... ist zwar ein wenig Arbeit, aber so ist es "rechtens"
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Boris ist offline  
Alt 22.06.2002, 16:50   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Howie Munson II
 
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Howie Munson II macht alles soweit korrekt
noch ein Tipp :

auf dieses Weise generierst Du eine Menge Traffic, sieh' erstmal im Preisverzeichnis Deines Providers nach, was Dich der Spass zusätzlich kosten kann ...

(das ist wohl auch der Grund, warum so ein ZIP File bei keiner mir bekannten Font Seite existiert)
Howie Munson II ist offline  
Alt 22.06.2002, 19:30   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von atomwilli
 
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Danke!

An die mit dem Traggic verbundenen Kosten hab ich noch gar nicht gedacht. Da werd ich mich gleich nochmal informieren.
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atomwilli ist offline  
Alt 22.06.2002, 20:05   #5
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Benutzerbild von seite7
 
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seite7 ist auf einem guten Weg

Re: Fonts zum Download anbieten / Copyright?


Zitat:
Original geschrieben von atomwilli
Ist das rechtens? Oder muss die README-Datei dabei sein
Vor allem solltest Du selbstz mal in die ReadMe-Dateien reinschauen. In 90 Prozent der Fälle steht dort nämlich ausdrücklich, dass die Fonts zwar kostenlos genutzt NICHT aber ohne die ausdrückliche Zustimmung der Designer zum weiteren Download angeboten werden dürfen!

Außerdem gefährlich sind die Fonts, die eigentlich kommerziell sind und nur unter einem Namen "verteilt" werden. Deine "Nokia" und "macromedia"-Fonts sind z.B. eigentlich die kommerzielle Schrift "Eurostile". Das kann Ärger geben ...

ciao,
Ralf
seite7 ist offline  
Alt 22.06.2002, 23:00   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von atomwilli
 
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Das stimmt so nicht ganz. Die ReadMe-datein les ich mir schon durch. Da steht (fast) immer drin, die Fonts dürfen für den privaten Gebrauch frei verwendet werden, allerdings nicht kommerziell. Da ich aber mit meiner Website keinen Profit mache, ist das meiner Meinung nach rechtens.

Desweiteren steht häufig drin, die Fonts dürfen verbreitet und zum Download angeboten werden, sofern die README-Datei weiterhin enthalten ist. Das ist der Fall.

Der von dir genannte Fal ist mir unbekannt. Kann natürlich sein, das ich da einige Files nicht gründlich gelesen habe oder übersehen habe. Wenn dem so ist, lass es mcih bitte wissen!
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atomwilli ist offline  
Alt 22.06.2002, 23:29   #7
TP-Insider
 
Benutzerbild von seite7
 
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seite7 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von atomwilli
die Fonts dürfen für den privaten Gebrauch frei verwendet werden, allerdings nicht kommerziell.


Eine "private Verwendung" und eine "Weitergabe" sind aber zwei völlig verschiedene Sachen.



Zitat:
Wenn dem so ist, lass es mcih bitte wissen!
Okay, ich fang mal vorne an:

Die "Apple"-Schrift ist von Bitstream Inc. (bitstream.com)
Wenn du diese Schrift zum Download anbietest machst Du dich leider strafbar ...

Die "A-Team"-Schrift ist mit mit Copyright von URW++ (urw.de)und Microsoft angegben.
Wenn du diese Schrift zum Download anbietest machst Du dich leider strafbar ...

"Bully"Schrift:
Die Blippo ist eine kommerzielle Schrift von Bitstream.
Die Pump ist eine kommerzielle Schrift von URW++.
Wenn du diese Schrift zum ...

Die "Universal Soldier"-Schrift ist eine kommerzielle Schrift von Greg Thompson. Siehe auch hier ...
Wenn du diese Schrift zum ...

Das könnte ich noch eine Weile so fort führen ...


ciao,
Ralf
seite7 ist offline  
Alt 23.06.2002, 20:54   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von atomwilli
 
Registriert seit: Apr 2002
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OH! Danke, dass mir das mal einer sagt. das wusste ich echt nicht.

Nun aber noch ein paar Fragen:

Ich habe alle Fonts von anderen Webseiten. Meistens von Sites mit ähnlichem Inhalt wie meine (halt "famous fonts"). Da bei denen die Schriftart zum Download angeboten wurde, und ich keine ReadMe-Datei fand, die die Weitergabe verbot, ging ich davon aus, das gibt keine Problem. Die gab's bislang übrigens auch nicht.

Woher soll man nun wissen, wann eine Schriftart nur kostenpflichtig erworben werden darf und wann sie der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden kann?

Der Text auf meiner Startseite (... Sollte eine Schriftart auf dieser Seite nicht Free- bzw. Shareware sein oder sollte der Autor mit dem Download nicht einverstanden sein, bitte ich um eine E-Mail um die Schriftart zu entfernen ...)

Reicht dieser Text aus, um Probleme im Vorfeld zu vermeiden, oder kann (und wird) der Autor sofort rechtliche Schritte einlegen, wenn er seine Schriftart auf www.famousfonts.de findet?

Soll ich die betroffenen Fonts am besten gleich löschen?

Das waren jetyt eine Menge Fragen, ich hoffe, du kannst sie teilweise beantworten.

Wuerde mir sehr weiterhelfen! Danke.
__________________
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atomwilli ist offline  
Alt 24.06.2002, 01:05   #9
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe

Welch Zufall ...


Hallo,

habe am Donnerstag in der CR (Computer + Recht) durch Zufall einen Artikel gelesen, der sich mit der Schutzproblematik von Fonts befasst. Das beantwortet zwar nicht alle Fragen, gibt aber doch einen interessanten Einblick in diese "Problematik". Ich möchte aber darauf hinweisen, das sich der Artikel nur mit der Problematik von Fonts befasste, die im deutschem Rechtsgebiet erschaffen werden.

Hier die "späte" Zusammenfassung anhand meiner Notizen, die vielleicht noch ein wenig mehr zur Verwirrung beiträgt.

"Urheberrechtsproblematik" bei Schriften

Schriften werden in Deutschland (!!!) durch das Schriftzeichengesetz geschützt. Nach Art. 2 Abs. 1 des SchriftZG besteht für den "Schöpfer" einer Schrift die Möglichkeit, Schriften durch die Anmeldung beim DPMA schützen zulassen. Diese hat die Folge, das die betreffende Schrift für 10 Jahre und bei Verlängerung max. 25 Jahre ähnlich einer Marke geschützt ist.

Allerdings ist es so, das beim DPMA im Jahre 2001 lediglich 97 Schriften angemeldet wurden. Insgesamt sind bisher 295 Schriften angemeldet worden. Solche Schriften sind also gem. § 5 GeschmMG i.V.m. Art 2 Absatz 1 SchriftZG geschützt.

Dieses hat zur Folge, das "rechtswidrig nachgebildete oder rechtswidrig verbreitete typographische Schriftzeichen ... nicht zur Herstellung von Texten benutzt werden" (.. dürfen...), "die zur gewerbsmäßigen Verbreitung bestimmt sind".(Art 2 I Nr. 3 SchriftZG) Dadurch ist die Herstellung von gewerblichen Texten mit unlizensierten Fonts verboten und nicht nur die Kopie der Fonts selbst. Die herrschende Meinung im Schrifttum verbietet auch die Verbreitung der mit solchen Fonts erstellten "privaten" Texte.

Aber: nach der amtlichen Begründung zum Schriftzeichengesetz soll die Verbreitung von mit solchen Fonts erstellten "privaten" Texten nicht verboten sein. Denn Artikel 2 Absatz 1 Nr. 5 SchriftZG regelt die Verbotsrechte abschliessend.

Als nächstes stellt sich die Frage, ob Fonts (in Deutschland !!!) dann evt. durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Ein Schutz wäre gegeben, wenn § 2 Absatz 2 UrhG einschlägig wäre. Es wird hier zwischen "Gebrauchsschriften" und "Zierschriften" unterschieden. Dazu sagt die Rechtsprechung zum UrhG, das der Gebrauchszweck von Gebrauchsschriften eine einfache, klare und leicht lesbare Linienführung erfordert. Dies führt wiederum dazu, das die herrschende Meinung und die Rechtsprechung in der Gestaltung von Gebrauchsschriften keine persönliche geistige Schöpfung sieht, die die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, um einen Schutz durch das UrhG herbei zu führen.

Selbst bei den sogenannten Zierschriften bejaht der BGH nur in extremen Ausnahmefällen einen Schutz gem. § 2 Abs. 2 UrhG.

Wenn in diesen Fällen ein Schutz gem. § 2 Abs. 2 UrhG bejaht werden sollte, dann ist aber immer noch zwischen dem Recht an der Schrift und dem Recht an dem mit dieser Schrift erstellten Text zu unterscheiden. Will sagen, das Urheberrecht an einer verwendeten Schrift begründet für den Schriftschöpfer keine Rechte an dem mit dieser Schrift verbotswidrig erstelltem Text.

Ein Urheberrechtlicher Schutz gem. § 69a UrhG von Schriften wird auch weitestgehendst abgelehnt. Es sei denn, die sogenannten "Hints" wurden von dem Entwickler persönlich programmiert. Aber das soll wohl die absolute Ausnahme sein.

Der einzige relativ wirksame Schutz von Schriften kann wohl (in Deutschland) erreicht werden, in dem der Fontname als Marke geschützt wird. Dadurch kann der Vertrieb von Fonts mit identischem oder ähnlichem Namen verboten werden. Aber nicht der Font an sich ...

Inwieweit z.B. amerikanische Copyrightvorschriften hier in D gelten, kann ich nicht sagen. Das ganze bezieht sich auf "deutsche" Schriften ...

Somit dürften wohl auch die letzten Klarheiten beseitigt worden sein ...

MasterL

Geändert von ::..Thomas..:: (24.06.2002 um 01:12 Uhr).
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 24.06.2002, 08:36   #10
TP-Insider
 
Benutzerbild von seite7
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
seite7 ist auf einem guten Weg
@atomwilli

Wenn Du eine ttf-Schrift per Doppelklick öffnest siehtst Du ja immer die Copyright-Zeile. Wenn dort irgend ein großes Schrifttenhaus (Adobe, Bitstream, URW, Linotype, usw.) steht würde ich auf jeden Fall die Finger von dieser Schrift lassen.

Findest Du dort einen Namen und eine Webseite überprüf' doch dort erst einmal, ob der Designer die Schrift auf seiner Webseite wirklich kostenlos anbietet und frag' ihn am Besten nochmal per E-Mail, ob Du die Schrift zum Download anbieten darfst.

Wenn keine Copyright-Infos angegeben sind und da steht nur sowas wie "Generated by Fontographer" oder sowas, ist auch Vorsicht geboten. Dann hat wahrscheinlich jemand die Copyright-Infos entfernt und verteilt die Schrift mit geändertem Namen.

Dein Hinweistext auf der Startseite zeigt allenfalls Deinen guten Willen, aber wie immer gilt auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Dir drohen also im Extremfall die üblichen Abmahnungen und Unterlassungserklärungen ...

Zum Thema "privat":
Eine private Nutzung wäre, wenn Du dir mit einer Schrift ein Poster gestaltest und das in Dein Zimmer hängst.
Was Du auf Deiner Webseite machst ist aber eine "Veröffentlichung" und die ist alles andere als privat! Juristisch gesehen wirst Du sogar "geschäftlich aktiv", sobald da irgendwelche Banner auf der Seite auftauchen ...



@MasterL
Da waren wohl mal wieder ein paar sehr unfähige Richter am Werk! *kopfschüttel*
Die "Schöpfungshöhe" einer Schriftgestaltung ist meines Erachtens nach doch höher, als bei jeder anderen Gestaltung!
Wenn da nicht das Urheberrecht greift, wo sonst ...

Gibt's den Artikel nochmal irgend wo im Netz nachzulesen?

ciao,
Ralf
seite7 ist offline  
Alt 24.06.2002, 09:12   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2002
Ort: Hamburg
dogfood macht alles soweit korrekt
ganz so einfach ist es mit der schöpfungshöhe nicht.

macromedia hat beispielsweise in dem director einen mechanismus eingebaut, der schriften in anwendungen (und dem source-code!) einbetten lässt. macromedia war sich bewusst, dass man mit der einbettung von schriften sich auf juristisches minenfeld begibt, und hat daher eine funktion eingebaut, die beim einbetten der schrift, diese geringfügig ändert. als normaler betrachter merkt man nichts davon.

anscheinend hält macromedia aber diese geringfügigen änderungen für ausreichend, um der lizenzproblematik (= weitergabe von schriften im sourcecode) aus dem weg zu gehen.

das ist dann der knackpunkt der "schöpfungshöhe". wann sind modifikationen einer schrift ausreichend, das man sie als eigenschöpfung bezeichnen kann? ein bei schriften recht sensibler bereich, da hier die möglichkeiten zur modifikation relativ gering sind (zumindest wenn es brotschriften sind.)
dogfood ist offline  
 

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