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20.06.2002, 21:44
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#1
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Gästebuch muss regelmässig kontrolliert werden
sagt zumindestens das Landgericht Trier in einem rechtskräftigem Urteil. Den Text gibt es im Original hier. (Landgericht Trier Pressemeldung vom 20.06.2002; etwas weiter unten auf der Seite)
Was davon zu halten ist und ob sich dem in nächster Zeit noch andere Gerichte anschliessen werden, bleibt abzuwarten. Vor dem Hintergrund z.B. des TDG eigentlich nur konsequent.
Beispiel: wenn ich jemandem öffentlich sage, er ist ein ****** oder meinetwegen ein "xyxyxyxy", warum soll der gleiche Sachverhalt in einem Onlinegästebuch anders behandelt werden?
MasterL
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20.06.2002, 21:50
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2001
Ort: Leipzig
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..
Das finde ich eine gute Idee und die überwachung kann man ja per Scripte automatisieren. Dumm wirds nur wenn sie nicht funktionieren...
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21.06.2002, 10:03
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Hm .. sagt nicht eigentlich schon der Menschenverstand, daß man von Zeit zu Zeit sein Gästebuch checkt ??
Solange dort jeder die Möglichkeit hat alles reinzuschreiben, solange ist doch auch klar, das ein Blick nötig ist, um groben Unfug wieder auszumärzen.
Interessant ist natürlich, daß man davon ausgeht, daß Inhalte innerhalb einer Woche zu Löschen sind, da man sie sich ansonsten wohl "mental" zu Eigen macht ... was passiert im Urlaub ? Muss ich mein Gästebuch und die meiner Kunden die 14 Tage oder 3 Wochen sicherheitshalber funktionslos "schalten" ??
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21.06.2002, 10:14
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
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@Batwoman: Man darf halt nur max 1 Woche Urlaub machen...
Und wenn ich es richtig interpretiere, gilt die Wochenfrist nur bei Gästebüchern auf privaten Webseiten - gewerbliche müssen also noch öfter kontrolliert werden... (urgs)
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21.06.2002, 10:27
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Hach ... Du gönnst einem auch gar nichts ...
Wobei, ich kann es mir effektiv nicht vorstellen und vermute, daß im Zweifelsfall positiv beschieden wird, wenn man nachweislich am Tag nach der Rückkehr alles Unflätige und Schädigende entfernt.
Oder gibt es auch hier schon ein Urteil ??
Ein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Webseiten würde mich an dieser Stelle sehr wundern, geht es hier nicht eher um die Veröffentlichung und die Möglichkeit für jeden, besagten Beitrag zu lesen ?
Ich empfinde sogenannte "private" Sites im öffentlich Raum sowie ziemlich schwierig (etwas anderes ist es, wenn diese PW geschützt sind), aber da muss die Rechtsprechung auf lange Sicht wohl Klarheit schaffen ...
Nach dem grossen Regen mit ersten Sonnenstrahlen :-)
Schönen Tag
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21.06.2002, 10:38
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
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Zitat:
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Ein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Webseiten würde mich an dieser Stelle sehr wundern
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Zitat aus dem Text:
Zitat:
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Bei einer rein privat betriebenen Webseite mit einem beschränkten Aufkommen von Beiträgen im Gästebuch reiche eine Überprüfung in wöchentlichen Abständen.
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21.06.2002, 10:43
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Ok ok ... habe wieder schluffig gelesen ..
Also täglich
Lieben Gruß
Jessika
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23.06.2002, 01:03
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Backnang bei Stuttgart
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Wo ist das Problem ... Das Gästebuch braucht die gleiche Aufmerksamkeit wie die Katze oder der Hamster ... wenn ich es nicht selbst übernehmen kann, weil ich auf der strom- und telekommunikationslosen Insel oder im Koma liege ... ich muss gegenenfalls auch einen Person meines Vertrauen, damit beauftragen, dass -- sollte mir etwas passieren und ich eben stumm im Krankenhaus zu liegen kommen -- jemand den Schlüssel von der "Nachbarin" holen kann und eigenständig die Funktion des Wächters übernimmt.
Aber ist es nicht schön. Schon wieder eine Funktion, die man kostenpflichtig als Service für Kleinbetriebe anbieten kann.
Lieben Gruß tempa
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