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29.06.2002, 02:27
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2002
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Firmenname bei Minderjährigem?
Bei der Forensuche bin ich nicht ganz schlau geworden, mein Problem ist da wohletwas spezieller:
Ich bin 16 Jahre alt und möchte eine Webdesign-Firma gründen. Ich habe mich also erkundigt (mitunter auch hier - thx!) und weiß nun, wie ich die Firma gründen kann etc., alles kein Problem!
Aber: Ich würde gerne einen Firmennamen verwenden, der nicht meinen Namen enthält. Nun hieß es aber, meine Firma müsse "Steffen Wieshult Webdesign" heißen und ein Fantasiename sei nicht erlaubt. Das ginge nur, wenn ich mich ins Handelsregister eintragen lassen würde, und das sei angeblich ziemlich teuer und würde mir sonst keine Vorteile bringen.
Ich möchte aber *unbedingt* einen Fantasienamen nehmen, und ich habe auch eine Idee: Ich habe einmal gelesen, bei einem Patentrechtsanwalt (oder so) könne man sich für (damals) etwa 300 DM einen beliebigen Namen sichern lassen. (Das war damals, wenn ich mich recht erinnere, in der TV Spielfilm; es ging um Filmtitel, die sich die Sender vor dem Dreh sicherten.)
Wenn ich also einen Namen auf diese Weise absichern lassen würde, könnte ich ihn ja theoretisch benutzen, da er rechtlich gesehen mir "gehört"; vielleicht nicht als RICHTIGEN Firmennamen, aber ich könnte es ja so aussehen lassen (Domainname, Logo etc.), solange mein Name unübersehbar als "Inhaber" angegeben wird, oder?
Ich hoffe, jemand kann mir hier helfen. Danke im Voraus!
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29.06.2002, 09:37
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
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Die bekannte Regelung diesbezüglich gibt es nicht mehr, auch nicht mehr bei Personen-Gesellschaften!
Man hat nun freie Namenswahl. Die Gesellschaftform muss aber nach wie vor erkennbar sein, also:
"Die Superwebdesigner GbR" oder "Die Superwebdesigner, Inh. Erika Mustermann".
ciao,
Ralf
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29.06.2002, 10:02
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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aus diesem schönen Tut von MasterL geht eigentlich eindeutig hervor, dass Fantasiefirmennamen seit der letzten HGB-Reform endlich zulässig sind
(wie ich es mit meiner Firma - anscheinend lange illegal aber immer unbeanstandet - seit fast 15 Jahren handhabe  )
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29.06.2002, 12:44
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Das Thema Firmenname wurde hier schon oft behandelt, über die Suchfunktion findet Ihr ne Menge dazu.
Eine kurze Zusammenfassung:
Eine Firma im juristischen Sinne ist eine eingetragene Firma, und die darf (fast) jedweden Namen annehmen.
Wer sein Unternehmen aber nicht einträgt (z.B. eine GbR) muss den eigenen Namen, bei GbRs die Namen der Gesellschafter, im Firmennamen haben.
Da nützt es auch nix, wenn der Name irgendwo geschützt ist.
Es sind aber Fantasienamen als Zusatz erlaubt.
Von dieser Regelung gibt es keine Abweichung, Filmtitel sind eben keine Firmennamen.
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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29.06.2002, 22:58
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Ja klar geht das so, ob der Fantasiename zuerst kommt, ist egal.
Das GbR ist nur bei Gesellschaften notwendig.
Namen schützt man, soweit ich weiss, beim Patentamt in München. Hier der Link http://www.dpma.de/
Frag da doch mal nach, was der Beste Weg ist.
Wäre der Name ins Handelsregister eingetragen, wäre er geschützt, das ist aber eben sehr teuer.
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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30.06.2002, 22:33
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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also, mein Kenntnisstand ist folgender (Aussage von meiner IHK, Anfang diesen Jahres):
Als Kleingewerbetreibender ist es nicht zulässig, den Eindruck zu erwecken, als sei das "Unternehmen" im Handelsregister eingetragen.
Das heißt im Klartext: Der Firmenname besteht aus dem Nachnamen sowie min. einem ausgeschriebenen Vornamen, zusätzlich ist eine tätigkeitsbeschreibende Bezeichnung als Zusatz möglich. Dies wäre beispielsweise "Internetlösungen" o.ä., beim Wort "Webdesign" oder "New Media" wäre es schon schwieriger...
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01.07.2002, 21:47
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Es ist richtig, dass man keine falschen Tatsachen vorgaukeln darf. Man darf z.B. nicht den Eindruck erwecken, man wäre eine riesen Firma (durch Zusätze wie Group oder Enterprises usw.) wenn es nur ein Ein-Mann Laden ist.
Wenn man Webdesign anbietet seh ich da keine Probleme, als Zusatz "FuzzyDuzzy Webdesign Vorname Nachname" zu nennen.
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dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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02.07.2002, 08:24
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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laut meiner IHK wäre deine Aussage rechtlich falsch, Hardy... aber ich weiß es auch nicht genau!
... am besten, du rufst einfach einmal bei deiner IHK an, die sind da zwar oft ein wenig schläfrig, aber können dir bestimmt eine Auskunft geben.
Gruß und viel Erfolg
*Ratze
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02.07.2002, 19:54
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#9
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von megamanX
(Ich erwarte jetzt eigentlich keine weiteren Posts , das ist nur für zukünftige Suchende!)
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dann klick doch bitte eben noch unten den nicht erledigt - Button 
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04.07.2002, 10:53
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Ergebnis?
Dann dann schreib doch mal was du nun gemacht hast, hast du inzwischen genauere Informationen?
Oder wirst du eine Marke anmelden und dann unter diesen Namen auftreten?
Gibt es inzwischen andere gesetzliche Regelungen bezüglich der Fantasienamen bei Kleingewerbetreibenden?
Gruß
*Ratze
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10.07.2002, 09:51
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Das verstehe ich nicht.
1. Man darf einen Fantasienamen nutzen
2. Man darf nicht den Eindruck erwecken, als wäre man ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen.
Für mich widersprechen sich diese beiden Aussagen. Nach meinem Empfinden erweckt ein Fantasiename immer den Eindruck, als würde es sich dabei um ein Unternehmen handeln und nicht um ein Kleingewerbe (ich nehme einmal an, daß dies auf dich zutrifft).
Laut Aussage meiner IHK ist selbst der Namenszusatz "New Media" unzulässig.
Gruß
*Ratze
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12.07.2002, 09:49
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Was heißt hier
Zitat:
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Und: Zum Vormundschaftsgericht musste ich auch nicht. Wieso genau, weiß ich jetzt irgendwie nicht, aber beim Wi.-&O-Amt meinten die, das sei nicht nötig...
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... das muss vorm Vormundschaftsgericht (kriegst Post von denen nach ca. 4 - 6 Wochen) genehmigt werden, ansonsten bist Du nämlich nicht geschäftsfähig und der Gewerbeschein nicht gültig! Und das ist einfach mal so!
Das Gewerbe bzw. Ordnungsamt HAT DIE PFLICHT Deine Gewerbeanmeldung dem Vormundschaftsgericht zu melden (weil nicht 1  und von denen kriegst Du dann Post!
Lies mal
das hier, da hab ich schon mal meinen Senf eingewurfen ...
Wenn Du mich fragst, Du stellst Dir das alles ziemlich viel zu einfach vor, glaub mir das bringt ne Menge Stress mit sich! Ich hab das vor laaaanger Zeit alles schon mal durch!
Ich kenne Dich zwar nicht, aber ich denke mal Dir fehlt eindeutig ne kaufmännische Grundlage (und die kann Dir beim Vormundschaftsgericht den Hals kosten). Ich hab zwar diesbezüglich auch noch genug Differenzen und kenne mich nicht perfekt aus, aber ich hab so im groben geschnallt worum es geht und hab mich belesen ohne Ende (da iss zwar nichts mehr hängen geblieben, aber egal).
Wenn Du vom Vormundschaftsgericht ne Erlaubniss hast, dann musst Du mit der zum Gewerbeamt rennen und zum Finanzamt ansonsten bist Du nicht befugt eine Gewerbe zu betreiben und jeglicher Gewerbeschein ist nichtig, ich sags Dir bloß, denn ich wusste das damals auch nicht und mir hat einer an de Karre gepisst und es gab Ärger ohne Ende.
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