Keine Rechtsauskunft, nur meine Gedanken zu der Sache. By the way vermute ich ganz stark, daß es hierzu auch noch keine allgemeingültige Regelung gibt, sondern diese sich erst durch Musterprozesse entwickeln wird.
Mein Meinung zu der Materie: Eine gute Web-Design Agentur sollte über die rechtlichen Gegebenheiten informiert sein um Kunden entsprechend gut beraten zu können. Eine Beratung könnte meiner Meinung nach so aussehen, daß der Kunde auch vertraglich oder innerhalb der AGB darauf hingewiesen wird, daß es eine Impressumspflicht gibt und daß der Kunde sich jedoch von seinem Rechtsbeistand die Sicherheit "abholt" wie sein Impressum auszusehen hat. Ähnlich wie ein Kunde mit OnlineShop zwingend AGB haben muss (wir schreiben diese ja auch nicht, sollten ihn aber darauf hinweisen) so gehört ein Hinweis auf die Impressumspflicht meines Erachtens dazu.
Es würde mich also nicht wundern, wenn im Zweifelsfall eine Teilschuld entsschieden wird. Ich halte es übrigens auch für unsere Pflicht, unsere ehemaligen Kunden auf solche Gesetzesänderungen hinzuweisen, soweit wir diese Informationen haben.
Die Frage ist, wie wird im Falle eines Agenturwechsels entschieden ??
Mein Gefühl sagt, die neue Agentur ist nun verantwortlich.
Was ich jedoch nicht glaube ist, das wir "nur" Webdesign machen und aus jeder Haftun rauskommen, wenn es zu einem Streitfall kommt.
Andere Geschichte ist in diesem Zusammenhang übrigens auch die Verlinkung zu Unterseiten von
www.stadtplandienst.de . Wenn wir "damals" unseren Kunden zu solch einem Link rieten, so müssen wir ihnen heute auch sagen, daß diese Links inzwischen, laut Sitebetreiber lizenzpflichtig sind und man daher die Verlinkung rausnehmen sollte, wenn man nicht teuer bezahlen will.
Ok .. nicht wirklich eine klare Antwort auf Deine Frage ..