in einem anderen Fall wurde mir mal geraten, screenshots mit anwaltlicher/notarieller "Beglaubigung" zu machen, diese hätten dann wohl Beweiskraft.
Solche "beglaubigten" screenshots könnten ja vorliegen
(in "meinem" Fall damals ist es dann zu keinem Verfahren mehr gekommen ...)

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Sitzen die Herrschaften (Anwalt + Gerichtsmensch) gemeinsam vor dem Bildschirm oder darf sich das jeder Anwalt selber beglaubigen?
