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Alt 12.08.2002, 03:05   #1
TP-Junior
 
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rsteffin macht alles soweit korrekt
Question

Arbeitslos und Freelancer, geht das?


Hallo!

Zu aller erst möchte ich allen Machern dieser Seite zur hervorragenden umsetzung gratulieren. Was ich hier bisher gelesen habe war wirklich top. ich habe bisher keine andere Website gesehen, die so übersichtlich die rechtlichen Hintergründe für Freelancer präsentiert.

Aber nun zu meinem eigentlichen Anliegen:
Ich war bis zum 31.7. bei der Bundeswehr und nach mehr oder weniger harten Kampf um meinen Arbeitsplatz, entschloss ich mich für einen Aufhebungsvertrag zw. meiner Firma und mir. Das brachte mir neben der für mich interessanten Abfindung aber auch die sofortige Arbeitslosigkeit. Seit dem 1.8. bin ich nun arbeitslos und je nachdem wie das Amt entscheidet auch noch einige Wochen vom Arbeitslosengeld gesperrt.
Die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz gestaltet sich in der heutigen zeit in der IT-Branche etwas schwer. Allerdings bot mir ein alter Kollege von mir, der sich inzwischen Selbsständig gemacht hat einen Job als Freelancer an. Ich selber wollte lieber eine Festanstellung, aber diese kann er mir erst in ein paar Monaten bieten. Auf jeden Fall muss ich ja nun als freelancer ein Gewerbe anmelden und genau da tauchen die ersten Fragen auf:
Wenn ich diese freelancer-Tätigkeit hauptberuflich durchführe, gelte ich ja nicht mehr als Arbeitslos und müsste mich in diesem Fall komplett selbst versichern, oder? Müsste ich dann in eine private Krankenkasse wechseln? Könnte ich danach (wenn ich fest angestellt werde) ohne weiteres wieder zurück in eine öffentliche Krankenkasse?
Meiner Meinung nach ist die hauptberufliche Variante für diese Übergangslösung also eher ein schlechter Schritt, oder?
Wenn ich diesen freelancer-Posten nun aber als Nebentätigkeit mache, wirft das durch die bemessungsgrenzen wohl kaum genug gewinn ab. Was genau kann ich da nun tun und wie gehe ich dabei vor? Ausserdem interessiert mich, wie das mit der Buchführung als Freelancer aussieht. ich hab davon nämlich keinen blassen Schimmer. Muss also eine Buchführung gemacht werden?

Ich weiss das sind eine Menge Fragen, aber sowohl beim Arbeitsamt als auch bei der IHK bekommt man da irgendwie keine kalren Aussagen, amn wird immer nur hin und her geschickt

Vielleicht könnt Ihr mir also helfen ... ich wäre wirklich total froh!

macht auf jeden Fall weiter so wie bisher!!!

MfG
Rene
rsteffin ist offline  


Alt 12.08.2002, 03:18   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Smile

Hi,
nach meinem Wissensstand folgendes:

parallel zur Arbeitslosenunterstützung (egal ob -Geld oder -Hilfe) darfst du 15,- DM/Woche abzugsfrei dazuverdienen.
Von dem, was du darüber hinaus verdienst wird dir 50% deiner Arbeitslosenknete gekürzt.
Deine Sozialversicherung läuft über das AA weiter
Es gibt natürlich eine Obergrenze des Zuverdienstes, aber da bin ich genau wie mit den -Beträgen überfragt.
Thomas ist offline  
Alt 12.08.2002, 03:29   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2002
rsteffin macht alles soweit korrekt
Erst mal vielen Dank für deine antwort! Du meinst doch sicherlich nicht 15 sondern 150 DM, oder? zumindest ist mir ein Betrag in dieser höhe auch schon mal zu Ohren gekommen, aber wie gesagt wird man immer nur von einem zum anderen geschikt, wenn man da einen genauen akteullen Betrag wissen möchte.

Aber selbst wenn ich nur 50% von dem Verdienst erhalte, ist das doch bei einem durchschnittlichen Verdienst wahrscheinlich immer noch günstiger als wenn ich mich komplett selber Versichern muss und alle Sozialabgaben selber tragen muss, oder?

Weisst du Zufällig, ob "Sachspenden" z.B. in Form eines Computer mit diesem Freibetrag verrechnet werden?

Rene
rsteffin ist offline  
Alt 12.08.2002, 03:43   #4
TP-Special Mod
 
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Talking

nein, ich meine wirklich 15,00 DM - ist so, wirklich!
hab' eine "frische" Angestellte, die das bis vor Kurzem so gehandhabt hat: Grundeinkommen + Sozialversicherung vom AA und mit diversen anderen Jobs dazuverdient. Diese Nebeneinkünfte wurden monatlich mit dem AA abgerechnet.

Ist aber vom Prinzip ok, denke ich: 50% deines Zusatzeinkommens bleiben dir und dafür bist du auf lau komplett sozialversichert
Ist erst mal ein recht guter Schnitt, wenn ich daran denke, dass mich allein meine private Krankenversicherung über 200,- €/Monat kostet, von Altersvorsoge, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankengeld usw. gar nicht zu reden ... (urgs)
Thomas ist offline  
Alt 12.08.2002, 03:51   #5
TP-Junior
 
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rsteffin macht alles soweit korrekt
Ok, muss ich dann mal durchrechnen was genau fuer mich besser kommt.

Mal ne kleine Bemerkung am Rande: nach gesprächen mit der IHK, wurde mir gesagt, das man als Firmengründer Überbrückungsgeld beantragen kann. Das wird 6 Monate gezahlt und entspricht dem sonst gezahlten Arbeitslosengeld. Ist also ne ganz tolle Sache, da es eigentlich geschenktes Geld ist und gerade für die ersten Monate der Firmengründung ein finanzielles Polkster bzw eine finanzielle Absicherung ist.

Rene
rsteffin ist offline  
Alt 12.08.2002, 04:02   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2002
rsteffin macht alles soweit korrekt
Nochmal ich!

Hier eine recht aktuelle Info betreff des freibetrages:

http://www.arbeitsamt.de/nagold/inha...fo39_2002.html

Ist also doch etwas mehr als 15 DM, aber viel weniger als 150 DM pro Woche :-)

Rene
rsteffin ist offline  
Alt 12.08.2002, 04:31   #7
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ja, Überbrückungsgeld ist eine coole Sache. Zu "meiner Zeit" gab es das leider noch nicht
Meine Frau hat das aber bekommen: 6 Monate 1500,- DM/Monat + Sozialversicherung.
Sollte i.d.R. reichen, um auszuprobieren, ob man selbstständig klar kommt.
Wenn nicht, kann man in die Arbeitslosenknete "zurückfallen"
Thomas ist offline  
Alt 12.08.2002, 10:39   #8
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Howie Munson II macht alles soweit korrekt
es sind keine 15 DM /Woche sondern max. 15 Stunden Nebenbeschäftigung in der Woche, die man auch unbedingt angeben sollte

Sinn dieser Reglung ist, da ma ja permanent "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung" stehen sollte, in der Realität sieht es zwar nicht ganz so aus, dass man permanent Angebote vom AA bekommt, aber naja, Gesetz ist Gesetz
Howie Munson II ist offline  
Alt 12.08.2002, 11:26   #9
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Batwoman
 
Registriert seit: Jul 2001
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Ja, arbeitslos und Freelancer geht, solange Freelancer eben auch arbeitslos ist. Sobald mehr als besagte 15 Stunden gearbeitet wird, wird es auch kompliziert. Einnahmen solltest Du immer sehr schnell angeben, sie werden dann meist mit dem Arbeitslosen Geld verrechnet. Die Mehr oder Weniger komplizierte Handhabe liegt auch ein bisschen daran, wie Du mit Deinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt klar kommst.
Sicher ist, wenn Du zu häufig Einnahmen hast, dann werden sie Dich irgendwann nicht mehr wollen, weil das Arbeitsamt ja nicht das Sicherungsnetz für Freelancer sein sollte.

Bei der ganzen Geschichte ist auch nicht zu vergessen, daß das Arbeitsamt ja eigentlich nicht nur dazu da ist Arbeitslosengeld zu zahlen, sondern auch Dir einen Job zu vermitteln (wie erfolgreich sie dabei sind, sei hier mal dahingestellt).

Deine zweite Frage bezüglich Überbrückungsgeld:

Hier in Hamburg wird das etwas anders gehandhabt, als Thomas es beschrieb. Man erhält Überbrückungsgeld auf ein Unernehmenskonzept hin, welches durch die Handelskammer oder einen Steuerberater als voraussichlich tragfähig anerkannt wurde. Auch hier geht es darum, daß der Arbeitslose aus seiner Arbeitslosigkeit raus kommt und nicht so sehr, daß er mal 6 Monate spielen kann und schauen obs klappt. Dies sollte soweit möglich schon im Vorwege ausgelotet sein.

Ein persönlicher Rat ... melde Dein Gewerbe an, bleibe erstmal arbeitslos und befrage Deinen Sachbearbeiter, in wie weit Du beispielsweise 15 Stunden die Woche ein Praktikum machen kannst und wie Du den geringen Verdienst angeben musst.

Es ist im Moment effektiv keine gute Zeit sich selbständig zu machen und wenn Du nicht ganz besonders gute Kontakte hast wirst Du schneller baden gehen, als Dir lieb ist. Plane Deine Selbständigkeit von langer Hand und nicht aus einer Notlage heraus !

Das Überbrückungsgeld gibt es nur für 6 Monate und die sind verdammt schnell um !

Hab ich was vergessen ??? ...

Ganz viel Erfolg
__________________
Gruss

Batwoman


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Batwoman ist offline  
Alt 12.08.2002, 11:37   #10
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2002
rsteffin macht alles soweit korrekt
Hallo!

Die schlechte Situation derzeit in der Branche ist genau der Punkt, warum ich mich auch nicht längerfristig Selbstständig bleiben möchte, Als Arbeitnehmer geniesst man dann immerhin noch einige rechte mehr - in Bezug auf die Sicherheit des Arbeitsplatzes.
Ich hätte durchaus schon einiuge gute Kontakte, aber mir fehlen etwas die Grundkentnisse in der Buchhaltung und so nen Kram, was mir irgendwann die Beine brechen würde.

Nochmal die folgende Frage: Wenn ich das nun nebenberuflich mache, muss ich dann trotzdem eine genaue Buchführung machen und inwieweit kann man dann Dinge wie die Anschaffung eines neuen Computer, telefonkosten und so weiter von der Steuer absetzen!?!?!?!?!

Rene
rsteffin ist offline  
Alt 12.08.2002, 12:01   #11
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Batwoman
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
Batwoman macht alles soweit korrekt
Das kannst Du auch steuerlich geltend machen, wenn Du arbeitslos bist, da es ja in Hinblick auf eine Verbesserung Deiner Lage geschieht.

Fürs Detail ist jedoch ein Steuerberater der bessere Ansprechpartner.

:-)
__________________
Gruss

Batwoman


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Batwoman ist offline  
Alt 12.08.2002, 19:14   #12
Arriva
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Zitat:
Als Arbeitnehmer geniesst man dann immerhin noch einige rechte mehr - in Bezug auf die Sicherheit des Arbeitsplatzes.
Vergiß diesen Gedanken lieber schnell...ganz schnell. Nichts ist unsicherer als ein Arbeitsplatz, den man sicher zu haben glaubt. Als Selbständiger bist Du wahrscheinlich etwas größeren Risiken ausgesetzt, aber wenigstens kannst Du am Ende nur Dich selbst verantwortlich machen, wenns in die Hose geht. Sorry, für diesen Sarkasmus, aber ich würde nie nie nie wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln wollen!
 
 

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