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27.08.2002, 03:48
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2002
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Amazon-Partnerprogramm
Hallo
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar würde mich Interessieren wie das ist wenn ich Partner von Amazon-Partnerprogramm bin und eine Private Homepage betreibe?
Handle ich da im Geschäftlichen Verkehr?
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27.08.2002, 03:51
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#2
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Registered User
Registriert seit: Apr 2002
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Hallo Gruenschnabel,
willkommen im TP.
Sobald du Einnahmen erwirtschaftest betreibst du automatisch eine GbR und dein Handeln wird als gewerblich gewertet. Die Antwort auf deine Frage ist also JA.
Gruß
Martin
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27.08.2002, 04:12
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2002
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Danke für die schnelle Antwort
Gruß Andi
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27.08.2002, 05:13
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von Weberknecht
betreibst du automatisch eine GbR
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sorry:
ne GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sprich eine Gesellschaft die aus mehr als einer Person besteht und jeder Gesellschafter ist mit seinem Privatvermögen voll haftbar.
Ist man also wirklich (vor allem alleine) nicht automatisch
der Rest von Martin's Statement stimmt trotzdem:
sobald du Einnahmen erzielst, handelst du gewerblich und musst die Umsätze/Erlöse dem Finanzamt mitteilen.
Inwieweit darauf dann Steuern o.ä. anfallen, hängt dann wieder von x anderen Faktoren ab 
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27.08.2002, 08:52
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2002
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.. muss man in deutschland nebenerwerb nicht auch erst ab ca. 50'000 CHF im jahr versteuern ?
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27.08.2002, 09:31
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Zitat:
Original geschrieben von eruption
.. muss man in deutschland nebenerwerb nicht auch erst ab ca. 50'000 CHF im jahr versteuern ?
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das wird wohl auch in der schweiz nicht so sein, würde mich ja schon sehr stark wundern. grundsätzlich sind jegliche einnahmen steuerpflichtig. es gibt zwei beträge, die ich in euro nicht weiß, ob sie sich verändert haben. selbständige oder gewerbliche einkünfte müssen unter 400 EUR (?) nicht versteuert werden, gleichzeitig gibt es eine härtegrenze bis ca. 1000 EUR, damit du nicht bei 801 EUR Einnahmen weniger verdienst als bei 800 EUR.
aber klar, versteuern mußt du. du kennst ja das sprichwort, wo kein kläger, da kein richter. aber insoweit amazon vom finanzamt geprüft wird, haben sie dich.
grüssle
karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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27.08.2002, 09:35
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Remscheid
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Moin!
Also zunächst hast du nur wegen der Teilnahme am Amazon Partnerprogramm noch kein Gewerbe. In den FAQs steht sinngemäss, dass man entweder eine Gewerbe, oder eine eigene Domain haben muss, wenn man am Partnerprogramm teilnimmt. Ausserdem sind deine privaten Einnahmen eh so gering, dass du Sie noch nicht mals bei der Steuer angeben musst. Aber dazu fragsr du lieber mal eine(n) der sich damit auskennt.
Regards, Tobias
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27.08.2002, 09:37
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2002
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... ah ja, hab ich wohl was verwechselt....
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27.08.2002, 10:16
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Schweiz, Dinhard
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alles Engel im Forum
...vielleicht mache ich mich hier unbeliebt - aber irgendwelche Gewinne durch Amazon (die ja wirklich auch im besten Fall recht bescheiden sind) dem Steueramt unter die Nase zu binden, muss nicht sein
Wer trotzdem ein schlechtes Gewissen hat, kann sich getrost an diese Site wenden
Gruss die Steuerfahndung
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27.08.2002, 10:18
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Schweiz, Dinhard
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Zitat:
Original geschrieben von KarlC
das wird wohl auch in der schweiz nicht so sein, würde mich ja schon sehr stark wundern. ....
grüssle
karl
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Ist es auch nicht. Bis CHF 5 000.- ist steuerfrei.
Gruss Oliver
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27.08.2002, 10:36
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Zitat:
Original geschrieben von oliveramberg
Ist es auch nicht. Bis CHF 5 000.- ist steuerfrei.
Gruss Oliver
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hi oliver,
ja, aber wohl auch nur, wenn du keine weiteren einkünfte hast, oder? aber wir wollen uns ja jetzt nicht im schweizer steuerrecht fit machen ;O)
grüssle
karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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27.08.2002, 10:39
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#12
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Re: Amazon-Partnerprogramm
Zitat:
Original geschrieben von Gruenschnabel
Hallo
Ich hätte da mal eine Frage.
Und zwar würde mich Interessieren wie das ist wenn ich Partner von Amazon-Partnerprogramm bin und eine Private Homepage betreibe?
Handle ich da im Geschäftlichen Verkehr?
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hallo gruenschnabel,
nochmal ganz kurz. wenn du keine weiteren einkünfte hast, bist du sowieso bis ca. 6000 EUR steuerfrei. ich gehe mal davon aus, dass durch das partnerprogramm bei amzon nicht die welt zu verdienen ist. deshalb würde ich auf eine gewerbeanmeldung verzichten, sind die einnahmen pro jahr höher als 400 EUR und du hast weitere einkünfte, meldest du deine einnahmen in deiner einkommensteuererklärung nach.
wenn du mehr wissen möchtest, dann bräuchte ich schon angaben über deine weiteren einkünfte, kannst mir ja auch eine pm schicken.
gruss
karl
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[Vivienne Westwood]
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27.08.2002, 13:11
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2002
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Welche Rechtsordung
Hallo zusammen
Das Internet als weltumspannendes Netzwerk, supranationales Medium hat keinerlei territoriale Grenzen.
Das wirft zum einen die Frage auf, welches Recht im Falle von Rechstreitigkeiten zur Anwendung kommt und zum anderen,
wo der Gerichtsstand liegt (wenn zwischen zwei Parteien keine diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurden, nicht getroffen werden konnte, weil es z.b. um Domainansprüche o.ä. geht)
Per FTP können Inhalte auf Servern beliebigen Standortes hinterlegt werden.Es macht technisch keinen Unterschied, ob Sie von Deutschland aus Daten auf einen Server in den USA oder auf einen in Frankreich aufgestellten Server transferieren.
Und darüber hinaus können diese Inhalte auch von jedem mit einem Netzzugang ausgestatteten Rechner, d.h. weltweit, abgerufen werden.
Welcher Rechtsordnung unterliegen dann z.b. Inhalte, die von Deutschland aus von einem amerikanischen Server abgerufen werden, dessen Inhalte von Griechenland aus auf diesen Server transferiert wurden?
Gruß Andi
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27.08.2002, 13:27
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#14
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Registered User
Registriert seit: Apr 2002
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Hi Leuts,
1. Er hat gefragt, ob er im "geschäftlichen Verkehr" handelt.
Ja, das tut er! Eine "Private" Homepage wird durch das Erwirtschaften von Einnahmen (nicht erst bei Gewinnen) gewerblich. Das ist Fakt.
2. Von Steuerpflicht war keine Rede
3. Eine GbR ist eine Mehrpersonengesellschaft auf Basis des BGB § 705-740, da hat Thomas recht. Für Freiberufler und Bürogemeinschaften gibt es auch die Rechtsform der Partnergesellschaft.
4. Er ist dennoch gesamtschulnerisch mit seinem Privatvermögen haftbar für sein gewerbliches Handeln. Auch wenn er durch das Partnerprogramm nach Aufrechnung der Unkosten keinen Gewinn erwirtschaftet. Er ist ebenso an die Impressumpflicht (§ 6 TDG) gebunden.
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27.08.2002, 14:35
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Zitat:
Original geschrieben von Weberknecht
[b]Hi Leuts,
1. Er hat gefragt, ob er im "geschäftlichen Verkehr" handelt.
Ja, das tut er! Eine "Private" Homepage wird durch das Erwirtschaften von Einnahmen (nicht erst bei Gewinnen) gewerblich. Das ist Fakt.
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ja, trotzdem wird er bei der meldung der einkünfte erst bei veranlagung wohl keine rechtlichen probleme bekommen. noch dazu bin ich mir nicht sicher, ob die einnahmen aus der amazon-partnerschaft nicht unter selbständige einkünfte gehören.
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[Vivienne Westwood]
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