Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch führt, muss dessen Inhalt
regelmäßig kontrollieren. Unterbleibt die regelmäßige Überprüfung, macht
sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts Trier den Inhalt der
Eintragungen zu Eigen und handelt daher möglicherweise rechtswidrig (Az.: 4
O 106/00).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Steuerberaters gegen den
Betreiber einer Homepage statt. Im Gästebuch war die Aufforderung an den
namentlich genannten Steuerberater zu lesen, er solle aufpassen, "ob es was
bringt, Steuerbetrug und Geldwäsche zu betreiben".
Das Landgericht sah in dieser Eintragung eine Ehrverletzung des Klägers und
verpflichtete den Betreiber der Homepage zur Löschung. Außerdem stellten die
Richter klar, dass der Betreiber mindestens einmal wöchentlich den Inhalt
des Gästebuchs überprüfen und rechtswidrige Eintragungen löschen muss. (dpa)
/ (jk/c't)
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-20.06.02-003/
Tolll heißt das jetzt ab sofôrt das wir bei jeden Kunden den wir auf seiner Webseite ein Gästebuch integrieren dieses kontrollieren müssen ? ob alle Einträge der Netquiette entsprechen ?
MFG
Torben