ich hatte meine oben geäußerte Meinung von MasterL (wo steckt der eigentlich?

).
Ihn hatte ich vor einiger Zeit per PM mal genau danach gefragt.
Er antwortete mir sinngemäß: juristisch festgelegt sei die Bezeichnung nicht, nach "vorherrschender Rechtsauffassung" sei der Begriff "Kontakt" o.ä. aber ausreichend.
werden die Gerichte im Laufe der nächsten Zeit dann wohl wieder einiges zu tun haben, bis es ein höchstrichterliches Urteil dazu gibt
