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Alt 17.09.2002, 12:59   #1
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KarlC ist auf einem guten Weg

[impressum] ohne adresse bei persönlichem interesse


hallo tp,

ich hab hier 'ne besondere frage zum impressum.

wie ist das z.b. bei persönlichkeiten, oder menschen die durch öffentliche medien bekannt sind. gibt es hier eine möglichkeit im impressum auf anschrift und telefonnummer zu verzichten.

konkret geht es hier um eine seite für eine psychologin, mit eigener fernsehsendung. wenn wir jetzt jedoch adresse und telefonnummer veröffentlichen, ist die gefahr natürlich groß, dass das telefon heiß läuft und die fans vor der haustüre der guten dame stehen.

wäre sehr wichtig.

danke
karl

EDIT
wär es z.b. eine möglichkeit, die adresse einer künstleragentur, bzw. die adresse des webdesigners für weitere kontakte zu verwenden?
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Geändert von KarlC (17.09.2002 um 13:08 Uhr).
KarlC ist offline  


Alt 17.09.2002, 13:10   #2
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Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich glaube man kann sich auch von einem rechtlichen Vertreter also dem RA im Impressum "vertreten" lassen.
Evtl. vielleicht auch hier dem Agenten oder Manager ...
Dann kommen die persönlichen Daten nicht dort hinein


Gruss
Robert
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Robert ist offline  
Alt 17.09.2002, 13:10   #3
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bei der Anschrift müsste z.B. auch ein Postfach reichen, damit ist man jederzeit für Briefe erreichbar und Telefon muss man denke ich nicht angeben, weil man ja niemand verpflichten kann ein Telefon zu besitzen (oder sie soll sich eine 0190 zulegen dann verdient sie noch was nebenbei )
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bicornis ist offline  
Alt 17.09.2002, 13:15   #4
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KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Robert
Ich glaube man kann sich auch von einem rechtlichen Vertreter also dem RA im Impressum "vertreten" lassen.
Evtl. vielleicht auch hier dem Agenten oder Manager ...
Dann kommen die persönlichen Daten nicht dort hinein


Gruss
Robert
ja, das ist schon wichtig hier, ich hab mich mal auf der website einer moderatorin umgeschaut, hier ist einfach die webdesignfirma angegeben.

also was tun?
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Alt 17.09.2002, 13:16   #5
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Arbeiten solche Leute nicht für gewöhnlich mit einer Agentur zusammen oder haben ein Büro ??

Nirgends steht geschrieben, daß das Impressum den Menschen privat behelligen soll.

Mein Gedanke wäre in einem solchen Fall die Büro/Praxisadresse oder die des Senders, je nachdem, wer die Seite bezahlt. Und Dank ISDN kann sie ja auch eine Telefonnummer angeben, die auf einen AB geleitet wird. Harald Schmidt läuft ja auch direkt zu Sat1 und nicht zu seiner Privat-Nummer.

Oder wie jetzt ???
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Alt 17.09.2002, 13:20   #6
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bicornis macht sich hier sehr viel Mühe
Lightbulb

hier mal ein Auszug aus dem Teledienstgesetz:
§ 6
Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

da steht nirgends was von Telefon Nr: oder Privatadresse!
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Alt 17.09.2002, 13:28   #7
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Nun ja ... das ist ja gerade der springende Punkt. Als Freiberufler und das scheint die Dame ja wohl effektiv zu sein, ist man jedoch auch nicht privat.

Allerdings hat wohl jeder Freiberufler eine Büroadresse ... zumindest wird diese steuerlich geltend gemacht.

In der Situation dieser Dame sollte jedoch der betreffenden Fernsehsender zur Lösung beitragen, immerhin ist ihre Prominenz ja wohl durch die Sendung entstanden.
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Gruss

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Alt 17.09.2002, 13:31   #8
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Zitat:
Original geschrieben von Batwoman
Nun ja ... das ist ja gerade der springende Punkt. Als Freiberufler und das scheint die Dame ja wohl effektiv zu sein, ist man jedoch auch nicht privat.

Allerdings hat wohl jeder Freiberufler eine Büroadresse ... zumindest wird diese steuerlich geltend gemacht.

In der Situation dieser Dame sollte jedoch der betreffenden Fernsehsender zur Lösung beitragen, immerhin ist ihre Prominenz ja wohl durch die Sendung entstanden.
ja, das ist schwierig, da sie nicht dauerhaft für den sender arbeitet. sie arbeitet auch nicht nur für eine agentur, dh. am besten wär noch die webmasteradresse, oder ein ra (aber das macht irgendwie auch nicht sinn).

die frage ist, wo krieg ich die definitive antwort dafür, was sein darf und was sein muß? auch beim ra?
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Alt 17.09.2002, 13:42   #9
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Hm ... Rechtsanwälte winden sich ja auch lieber, es gibt ja wohl noch kein Urteil, auf welches man sich berufen kann, trotzdem ist dessen Rat natürlich etwas verbindlicher :-)

Gib mal Bescheid, was dabei rauskommt. Ergebnis würde mich sehr interessieren, da dies eigentlich die Lücke für alle Freiberufler sein könnte ...
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Gruss

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Alt 17.09.2002, 13:48   #10
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Zitat:
Original geschrieben von Batwoman
Hm ... Rechtsanwälte winden sich ja auch lieber, es gibt ja wohl noch kein Urteil, auf welches man sich berufen kann, trotzdem ist dessen Rat natürlich etwas verbindlicher :-)

Gib mal Bescheid, was dabei rauskommt. Ergebnis würde mich sehr interessieren, da dies eigentlich die Lücke für alle Freiberufler sein könnte ...
mach ich
grüssle
karl
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Alt 18.09.2002, 09:00   #11
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Wink

das ergebnis


guten morgen alle,

meine recherche hat nunmehr zwar kein einstimmiges ergebnis, aber eine doch überwiegende meinung der rechtsgelehrten ergeben.

wichtig ist vor allem, dass im impressum ein kontakt angegeben ist, der schnell den kontakt zur firma, oder der person aufnehmen kann (dies könnte also agentur, oder in meinem falle webmaster, sprich ich).

hierbei ist natürlich nach den gegebenen vorschriften zu verfahren (auch klar)

die begründung ist, dass jemand, der in der öffentlichkeit steht, besonderen personenschutzrechten untersteht ... daher ist dies nicht nur erlaubt, sondern auch notwendig.

hinzufügen möchte ich noch, dass
1. der rechtsanwalt der ihk (muss ja jetzt nicht sagen wo?), sich gewunden hat, ohne ende ... sprich: keine ahnung hatte.
2. die anhörung 3er rechtsanwälte 4 meinungen ergibt

grüssle
karl
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Alt 18.09.2002, 10:13   #12
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Ja *lach* ... das ist das Problem mit Anwälten ... sie kennen zwar die Gesetzestexte (zumindest soweit es ihre Spezialgebiete betrifft und haben natürlich Zugang zu allen anderen) aber sie wissen überhaupt nicht, wie ein Richter im Streitfall entscheiden wird. Von daher ist es natürlich immer besser, mit Fragestellungen konfrontiert zu sein, wo es schon mal ein Urteil gab, auf welches man sich berufen kann.

Aber, das der "Webmaster" hier den Part übernehmen kann, das ist doch schon mal eine Aussage.

Danke für die Info !

:-)
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Gruss

Batwoman


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Alt 18.09.2002, 15:42   #13
Arriva
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Zitat:
aber sie wissen überhaupt nicht, wie ein Richter im Streitfall entscheiden wird
Nee, wie auch. Das Fach "Hellsehen" war im Studium fakultativ. Im Ernst, Batwoman, wenn Anwälte alles vorher wüßten und wenn die Rechtslage immer eindeutig wäre, dann bräuchten wir keine Richter. Letztere treffen selten wirklich klare, schwarz-weiße Entscheidungen, weil es die Komplexität eines Lebenssachverhaltes einfach nicht anders zuläßt. Sicher gibt es viele Anwälte, die tatsächlich nur ihr Gesetz kennen und am Leben vorbei argumentieren, wenn sie denn überhaupt Argumente haben, aber ich würde es nicht so verallgemeinern.
 
 

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