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Thema: [impressum] ohne adresse bei persönlichem interesse

  1. #1
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    [impressum] ohne adresse bei persönlichem interesse

    hallo tp,

    ich hab hier 'ne besondere frage zum impressum.

    wie ist das z.b. bei persönlichkeiten, oder menschen die durch öffentliche medien bekannt sind. gibt es hier eine möglichkeit im impressum auf anschrift und telefonnummer zu verzichten.

    konkret geht es hier um eine seite für eine psychologin, mit eigener fernsehsendung. wenn wir jetzt jedoch adresse und telefonnummer veröffentlichen, ist die gefahr natürlich groß, dass das telefon heiß läuft und die fans vor der haustüre der guten dame stehen.

    wäre sehr wichtig.

    danke
    karl

    EDIT
    wär es z.b. eine möglichkeit, die adresse einer künstleragentur, bzw. die adresse des webdesigners für weitere kontakte zu verwenden?
    Geändert von KarlC (17.09.2002 um 12:08 Uhr)
    .
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  2. #2
    Super Moderator Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Robert
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    Ich glaube man kann sich auch von einem rechtlichen Vertreter also dem RA im Impressum "vertreten" lassen.
    Evtl. vielleicht auch hier dem Agenten oder Manager ...
    Dann kommen die persönlichen Daten nicht dort hinein


    Gruss
    Robert
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    Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.

  3. #3
    TP-Insider bicornis macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von bicornis
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    bei der Anschrift müsste z.B. auch ein Postfach reichen, damit ist man jederzeit für Briefe erreichbar und Telefon muss man denke ich nicht angeben, weil man ja niemand verpflichten kann ein Telefon zu besitzen (oder sie soll sich eine 0190 zulegen dann verdient sie noch was nebenbei )
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  4. #4
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Original geschrieben von Robert
    Ich glaube man kann sich auch von einem rechtlichen Vertreter also dem RA im Impressum "vertreten" lassen.
    Evtl. vielleicht auch hier dem Agenten oder Manager ...
    Dann kommen die persönlichen Daten nicht dort hinein


    Gruss
    Robert
    ja, das ist schon wichtig hier, ich hab mich mal auf der website einer moderatorin umgeschaut, hier ist einfach die webdesignfirma angegeben.

    also was tun?
    .
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  5. #5
    TP-Supporter Batwoman macht alles soweit korrekt Avatar von Batwoman
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    Arbeiten solche Leute nicht für gewöhnlich mit einer Agentur zusammen oder haben ein Büro ??

    Nirgends steht geschrieben, daß das Impressum den Menschen privat behelligen soll.

    Mein Gedanke wäre in einem solchen Fall die Büro/Praxisadresse oder die des Senders, je nachdem, wer die Seite bezahlt. Und Dank ISDN kann sie ja auch eine Telefonnummer angeben, die auf einen AB geleitet wird. Harald Schmidt läuft ja auch direkt zu Sat1 und nicht zu seiner Privat-Nummer.

    Oder wie jetzt ???
    Gruss

    Batwoman


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  6. #6
    TP-Insider bicornis macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von bicornis
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    Lightbulb

    hier mal ein Auszug aus dem Teledienstgesetz:
    § 6
    Allgemeine Informationspflichten

    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

    3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

    da steht nirgends was von Telefon Nr: oder Privatadresse!
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  7. #7
    TP-Supporter Batwoman macht alles soweit korrekt Avatar von Batwoman
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    Nun ja ... das ist ja gerade der springende Punkt. Als Freiberufler und das scheint die Dame ja wohl effektiv zu sein, ist man jedoch auch nicht privat.

    Allerdings hat wohl jeder Freiberufler eine Büroadresse ... zumindest wird diese steuerlich geltend gemacht.

    In der Situation dieser Dame sollte jedoch der betreffenden Fernsehsender zur Lösung beitragen, immerhin ist ihre Prominenz ja wohl durch die Sendung entstanden.
    Gruss

    Batwoman


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  8. #8
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Original geschrieben von Batwoman
    Nun ja ... das ist ja gerade der springende Punkt. Als Freiberufler und das scheint die Dame ja wohl effektiv zu sein, ist man jedoch auch nicht privat.

    Allerdings hat wohl jeder Freiberufler eine Büroadresse ... zumindest wird diese steuerlich geltend gemacht.

    In der Situation dieser Dame sollte jedoch der betreffenden Fernsehsender zur Lösung beitragen, immerhin ist ihre Prominenz ja wohl durch die Sendung entstanden.
    ja, das ist schwierig, da sie nicht dauerhaft für den sender arbeitet. sie arbeitet auch nicht nur für eine agentur, dh. am besten wär noch die webmasteradresse, oder ein ra (aber das macht irgendwie auch nicht sinn).

    die frage ist, wo krieg ich die definitive antwort dafür, was sein darf und was sein muß? auch beim ra?
    .
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  9. #9
    TP-Supporter Batwoman macht alles soweit korrekt Avatar von Batwoman
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    Hm ... Rechtsanwälte winden sich ja auch lieber, es gibt ja wohl noch kein Urteil, auf welches man sich berufen kann, trotzdem ist dessen Rat natürlich etwas verbindlicher :-)

    Gib mal Bescheid, was dabei rauskommt. Ergebnis würde mich sehr interessieren, da dies eigentlich die Lücke für alle Freiberufler sein könnte ...
    Gruss

    Batwoman


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  10. #10
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Original geschrieben von Batwoman
    Hm ... Rechtsanwälte winden sich ja auch lieber, es gibt ja wohl noch kein Urteil, auf welches man sich berufen kann, trotzdem ist dessen Rat natürlich etwas verbindlicher :-)

    Gib mal Bescheid, was dabei rauskommt. Ergebnis würde mich sehr interessieren, da dies eigentlich die Lücke für alle Freiberufler sein könnte ...
    mach ich
    grüssle
    karl
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  11. #11
    TP-Specialist KarlC ist auf einem guten Weg Avatar von KarlC
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    Wink das ergebnis

    guten morgen alle,

    meine recherche hat nunmehr zwar kein einstimmiges ergebnis, aber eine doch überwiegende meinung der rechtsgelehrten ergeben.

    wichtig ist vor allem, dass im impressum ein kontakt angegeben ist, der schnell den kontakt zur firma, oder der person aufnehmen kann (dies könnte also agentur, oder in meinem falle webmaster, sprich ich).

    hierbei ist natürlich nach den gegebenen vorschriften zu verfahren (auch klar)

    die begründung ist, dass jemand, der in der öffentlichkeit steht, besonderen personenschutzrechten untersteht ... daher ist dies nicht nur erlaubt, sondern auch notwendig.

    hinzufügen möchte ich noch, dass
    1. der rechtsanwalt der ihk (muss ja jetzt nicht sagen wo?), sich gewunden hat, ohne ende ... sprich: keine ahnung hatte.
    2. die anhörung 3er rechtsanwälte 4 meinungen ergibt

    grüssle
    karl
    .
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  12. #12
    TP-Supporter Batwoman macht alles soweit korrekt Avatar von Batwoman
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    Ja *lach* ... das ist das Problem mit Anwälten ... sie kennen zwar die Gesetzestexte (zumindest soweit es ihre Spezialgebiete betrifft und haben natürlich Zugang zu allen anderen) aber sie wissen überhaupt nicht, wie ein Richter im Streitfall entscheiden wird. Von daher ist es natürlich immer besser, mit Fragestellungen konfrontiert zu sein, wo es schon mal ein Urteil gab, auf welches man sich berufen kann.

    Aber, das der "Webmaster" hier den Part übernehmen kann, das ist doch schon mal eine Aussage.

    Danke für die Info !

    :-)
    Gruss

    Batwoman


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  13. #13
    Arriva
    Guest
    aber sie wissen überhaupt nicht, wie ein Richter im Streitfall entscheiden wird
    Nee, wie auch. Das Fach "Hellsehen" war im Studium fakultativ. Im Ernst, Batwoman, wenn Anwälte alles vorher wüßten und wenn die Rechtslage immer eindeutig wäre, dann bräuchten wir keine Richter. Letztere treffen selten wirklich klare, schwarz-weiße Entscheidungen, weil es die Komplexität eines Lebenssachverhaltes einfach nicht anders zuläßt. Sicher gibt es viele Anwälte, die tatsächlich nur ihr Gesetz kennen und am Leben vorbei argumentieren, wenn sie denn überhaupt Argumente haben, aber ich würde es nicht so verallgemeinern.

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