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Alt 03.10.2002, 18:26   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von seventyfour
 
Registriert seit: Oct 2002
seventyfour macht alles soweit korrekt

Taschengeldgeschäfte


Hi,

in dem (übrigens sehr guten) Text "Mit 16 Inhaber einer Webdesignagentur " wird geschrieben, dass Minderjährigen nur "...sogenannte Taschengeldgeschäfte..." erlaubt sind.

Jetzt würde mich mal interessieren, wie das Gesetz diese "Geschäfte" auslegt? Bzw was unter diese Einnahmen fällt und wie sie versteuert werden müssen!

Angenommen ich (17 Jahre) bekomme von einer Gbr 200€ überwiesen. Standardgemäß trägt die Gbr diese 200€ in ihre Finanzbücher als "Ausgabe" ein. Doch was mache ich jetzt mit dem Geld?

Muss ich aufs Finanzamt gehen, denen sagen, dass ich 200€ verdient habe und ihnen dann die Hälfte dalassen? Und was passiert, wenn ich gar nichts mache - Steuerhinterziehung? Oder fällt das eben unter "Taschengeldgeschäfte" und es kräht kein Hahn mehr danach?

Würde mich sehr über Antworten freuen!
seventyfour ist offline  


Alt 03.10.2002, 19:31   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von bicornis
 
Registriert seit: Feb 2002
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bicornis macht sich hier sehr viel Mühe
dann schau mal hier:
http://mitglied.lycos.de/thomasvoigt...wdart/kids.htm
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Boykottiert NOKIA !
bicornis ist offline  
Alt 03.10.2002, 19:35   #3
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von bicornis
dann schau mal hier:
http://mitglied.lycos.de/thomasvoigt...wdart/kids.htm
klasse link, bicornis

ansonsten trotzdem mal die suche hier im forum verwenden, da findest du weitere informationen.

grüssle
karl (ganz kurz aus zeitgründen)
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
KarlC ist offline  
Alt 04.10.2002, 12:23   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von seventyfour
 
Registriert seit: Oct 2002
seventyfour macht alles soweit korrekt
Wirklich ein suuper Link! danke!
Nur zufällig ist das genau der Text auf den ich mich beziehe!!!

Ich will ja eben kein Gewerbe anmelden. Ich will mich auch nicht selbstständig machen und von meinen Einnahmen leben!

Ich habe nur ab und an kleinere Einnahmen und weiß nicht wie ich mit diesem Geld umgehen muss. Alles andere steht in meinem obigen Beitrag, vielleicht könnt ihr ihn ja nochmal durchlesen.
seventyfour ist offline  
Alt 04.10.2002, 13:02   #5
Super Moderator
 
Benutzerbild von Robert
 
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Ort: Lüneburg
Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Yep,
das ist der gleiche Text. Ist nur MasterL seine private SEite
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Fragen/Probleme/Ideen ->rob@traum-projekt.com

"Die neue TP Galerie für unsere Fotografen" >>>
Robert ist offline  
Alt 04.10.2002, 13:09   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von seventyfour
 
Registriert seit: Oct 2002
seventyfour macht alles soweit korrekt
Ja, Ok!

Und wie siehts jetzt mit meinen Fragen aus?
seventyfour ist offline  
Alt 04.10.2002, 13:10   #7
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Robert
Yep,
das ist der gleiche Text. Ist nur MasterL seine private SEite
uuupppsss stimmt
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[Vivienne Westwood]
KarlC ist offline  
Alt 04.10.2002, 13:15   #8
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von seventyfour
Ja, Ok!

Und wie siehts jetzt mit meinen Fragen aus?
etwas geduld mußt du dann schon aufbringen ... auch in deiner selbständigkeit.

wie ich auf deiner website sehe, bietest du webdesign an. somit bist du gewerblich tätig und damit mußt du wohl ein gewerbe anmelden. insoweit du keine weiteren einkünfte hast, musst du eh bis ca. 7000 € gewinn keine steuern zahlen. ansonsten bist du ein ganz normaler gewerbetreibender, der seine umsätze zu versteuern muß.

wenn also die gdbr eine überweisung an dich tätigt, möchte sie von dir natürlich auch eine quittung. die umsatzsteuer mußt du bei kleinem jahresumsatz nicht versteuern, darfst du aber auch nicht auf deiner rechnung ausweisen.

so muss die rechnung in etwa lauten.

leistungen für ... rechnungsbetrag 200 €

am ende des jahres hast du dann beim finanzamt eine einkommensteuererklärung abzugeben. hierzu benötigst du eine einnahme-/überschußrechnung. das ist eine einfache aufstellung deiner einnahmen und deiner ausgaben. wenn du hier im forum suchst, dann findest du noch mehr informationen hierzu.

falls du noch fragen hast, poste einfach nochmal
grüssle
karl
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KarlC ist offline  
Alt 06.10.2002, 00:14   #9
TP-Insider
 
Benutzerbild von atomwilli
 
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atomwilli bringt sich richtig einatomwilli bringt sich richtig ein
Ist doch kein Problem mit der Gewerbe-Anmeldung. Man muss einmalig ca. 20€ für die Anmeldung zahlen, dann kann man Rechnungen, Mahnungen und Co. gewissenlos schreiben

Für mich steht der Schritt auch bald an, ich verdiene zwar auch nicht viel, aber besser ist's so schon!
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"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
atomwilli ist offline  
Alt 06.10.2002, 15:17   #10
TP-Senior
 
Benutzerbild von seventyfour
 
Registriert seit: Oct 2002
seventyfour macht alles soweit korrekt
Ja, aber ich darf doch noch kein Gewerbe anmelden wg Minderjährig!

Vielleicht versuch ich das mal mit dem Vormundschaftsgericht o.s.ä.

Hat das schonmal jemand gemacht?
seventyfour ist offline  
Alt 06.10.2002, 15:45   #11
TP-Insider
 
Benutzerbild von atomwilli
 
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Ort: Reinbek
atomwilli bringt sich richtig einatomwilli bringt sich richtig ein
Ist das nicht egal?

Ich bin auch minderjährig, rechne aber fest damit, dass ich das mit der Gewerbeanmeldung hinbekommen...

Sonst müssen halt meine eltern noch ihre Zustimmung geben, das müsste bei dir doch auch klappen.

Klärt mich bitte auf, wenn ich falsch liege. Ich geh davon aus, dass die Anmeldung mit 16 Jahren kein Problem wird.
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atomwilli ist offline  
Alt 06.10.2002, 16:14   #12
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Benutzerbild von Thomas
 
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Smile

Zitat:
Original geschrieben von atomwilli
Ich geh davon aus, dass die Anmeldung mit 16 Jahren kein Problem wird.
mit elterlicher Zustimmung sollte das kein Problem sein, stimmt schon
Thomas ist gerade online  
Alt 06.10.2002, 16:17   #13
TP-Insider
 
Benutzerbild von atomwilli
 
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Ort: Reinbek
atomwilli bringt sich richtig einatomwilli bringt sich richtig ein
Die hab ich!

@seventyfour
Deine Eltern wirst du schon irgendwie zu einer Unterschrift bewegen können, dann klappt das auch mit dem eigenen Gewerbe.
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atomwilli ist offline  
Alt 06.10.2002, 16:20   #14
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Benutzerbild von doja
 
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doja ist auf einem guten Weg
und dies geht erst ab 16 !

-----
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der doja

doja ist offline  
Alt 06.10.2002, 17:19   #15
Wir werden dich vermissen !! TP Ehrenmitglied
 
Registriert seit: May 2001
caspar macht alles soweit korrekt
für alle die noch nicht 16 sind gebe ich einen Tipp weiter wie ich es gemacht habe bisher oder eher gesagt damals...

Ein gewerbeschein kann auch dein Vater oder deine Mutter oder dein Vormund eben hohlen,dan arbeitest du und es leuft über deinen Vater,es ist theoretisch nie ein Problem arbeiten zu dürfen das Problem ist nur die Firmen davon zu überzeugen das du mit deinem Alter fähig bist,das geht nur mit guten Refs..

so long caspie
__________________
scream doy life and empty the clip!

----------- Caspar ist leider von uns gegangen ----------
* 09.10.1986 +19.10.2004
caspar ist offline  
 

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