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16.10.2002, 12:00
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Buchhaltungssoftware usw.
Kennt jemand von euch eine gute Buchführungs-Software, bzw. empfehlenswerte Bücher? Da ich morgen mein Gewerbe anmelde (endlich!) brauch ich dazu nämlich dringend Infos ... (hm... muss ich denn morgen schon mit der Buchführung beginnen oder wie ist das?!?!)
Ach ja: Ich melde eine Einzelfirma an, also muss ich auch nur die "einfache" Buchführung machen (nicht die "doppelte").
Danke

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0ô
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16.10.2002, 12:45
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Friedrichshafen am Bodensee
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Ich weiß nicht, ob das das ist was du suchst, aber auf der Heft-CD des aktuellen PC-Magazins (11/02) ist eine Vollversion von
"PC Kaufmann Auftragsbearbeitung 6.0". Ob das was taugt, kann ich aber nicht sagen.
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16.10.2002, 14:32
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Hallo Screamfine,
gute günstige Buchhaltungssoftware "Lexware Buchhalter" ca. 110 EURO. Bietet die Möglichkeit der "Einnahme-/Überschußrechnung" und der "doppelten Buchführung".
Buchführungsplicht hast du grundsätzlich, jedoch ist die Pflicht eine "doppelte Buchführung" zu machen, abhängig von Gewinn, oder Umsatz.
Grüssle
Karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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17.10.2002, 10:48
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Ich dachte, dass die Pflicht der "doppelten Buchführung" nur und ausschließlich alle ins HR eingetragenen Firmen machen müssen, und nicht wenn man nur eine Einzelfirma gründet.
Denn ansonsten kann ich mich ja auch ins HR eintragen lassen, was mir den Vorteil bietet, dass ich einen Phantasienamen wählen kann.
Hm... also ist das wirklich nur vom Umsatz abhängig? Wieviel Umsatz darf man denn max. machen, damit man nur die einfache Buchführungspflicht hat? Und gilt das dann auch für z.Bsp. GmbH, AG, OHG, etc. ???
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0ô
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17.10.2002, 10:55
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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als GmbH bist du - soweit ich weiß - immer zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig vom Umsatz
beim Rest bin ich überfragt (ich brauch jedenfalls keine zu machen  )
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17.10.2002, 16:10
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Zitat:
Original geschrieben von KarlC
[Buchführungsplicht hast du grundsätzlich, jedoch ist die Pflicht eine "doppelte Buchführung" zu machen, abhängig von Gewinn, oder Umsatz.
[/b]
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Ups ... das kenne ich auch anders ... nicht der Umsatz, sondern die Form der Firma erfordert Bilanzen oder eben nur eine Gewinn/Verlust Abrechnung.
Also in diesem Falle, wie Screamfine sagte muss eine Einzelfirma bilanzieren, sobald sie im Handelsregister Eingetragen ist.
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17.10.2002, 16:16
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Zitat:
Original geschrieben von Batwoman
Ups ... das kenne ich auch anders ... nicht der Umsatz, sondern die Form der Firma erfordert Bilanzen oder eben nur eine Gewinn/Verlust Abrechnung.
Also in diesem Falle, wie Screamfine sagte muss eine Einzelfirma bilanzieren, sobald sie im Handelsregister Eingetragen ist.
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Jipp  ich habs gefunden
Zitat:
Buchführungspflicht bei gewerblichem Grundstückshandel
Steuerpflichtige, die einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben, ermitteln ihren Gewinn z. T. durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), weil sie die Gewinngrenze von 25.000 Euro im Wirtschaftsjahr bzw. die Umsatzgrenzen von 260.000 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten bzw. vom Finanzamt nicht zur Buchführung aufgefordert wurden. Es ist jedoch zu überprüfen, ob eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung noch zulässig ist.
Die steuerliche Buchführungspflicht zur Gewinnermittlung kann sich bereits aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergeben. Nach der Neufassung des HGB ist derjenige Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt (Istkaufmann). Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Damit fallen gewerbliche Grundstückshändler ab einer gewissen Größenordnung grundsätzlich unter die Buchführungspflicht. Eine steuerliche Buchführungspflicht zur Gewinnermittlung kann sich wegen Überschreitens einer der vorher genannten Grenzen (Gewinn, Umsatz) ergeben.
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Fundstelle
Zu meiner Schande muß ich gestehen, dass ich in einem meiner Vorleben mal Finanzbeamter war  aber schon einiges wieder vergessen hab.
Grüssle 
Karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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17.10.2002, 16:32
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Zitat:
Original geschrieben von KarlC
Zu meiner Schande muß ich gestehen, dass ich in einem meiner Vorleben mal Finanzbeamter war aber schon einiges wieder vergessen hab.
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Ha .. gut zu wissen
Nicht ganz klar ist mir nun, ob in diesem Zusammenhang ein WebDesigner mit einem "Grundstückshändler" (schönes Wort :-)) zu vergleichen ist ???
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17.10.2002, 16:41
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Zitat:
Original geschrieben von Batwoman
Ha .. gut zu wissen
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Hallo Batwoman,
vergiß es bitte wieder  (urgs) ich möchte ihn wieder habe :O(
Die Grenzen für die Buchführungpflicht gelten für alle Gewerbetreibenden, insofern sie nicht schon von Rechts wegen Buchführungspflichtig sind.
Grüssle
Karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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17.10.2002, 23:55
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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Als Einzelfirma musst du nur eine Einnahmenüberschußrechnung machen.
Kommt aber drauf was du verdienst.
Machst du es hauptberuflich?
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Life is fast, be faster...
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18.10.2002, 00:11
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Hm... also ich habe von einem Bekannten, der einen Gewerbeschein hat (und eine Einzelfirma - kein Eintrag ins HR) gehört, dass man keine Buchführung machen muss, wenn man unter einem bestimmten Gewinnbetrag liegt ... (Weiß jemand wiehoch dieser "Gewinnbetrag" max. sein darf ????)
Das bedeutet also, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dass man als Besitzer einer Einzelfirma (+ Gewerbeschein) keinerlei Buchführung machen muss. Und was ist denn nun mit der Einnnahmen-Überschussrechnung? was genau ist das und wie kompliziert ist das? Gibt es dazu Anleitungen, Bücher, Software, etc. ???
Ich meine, es muss sich ja irgendwie bezahlt machen, dass man "nur" eine Einzelfirma gründet und keine GmbH, bei der ja "doppelte Buchführung" Pflicht ist ...

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0ô
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18.10.2002, 05:10
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#12
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von screamfine
dass man als Besitzer einer Einzelfirma (+ Gewerbeschein) keinerlei Buchführung machen muss.
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sorry: vollkomener Blödsinn!
selbst wenn du unter allen möglichen (Steuer-) Freigrenzen bleibst, musst du nachweisen, dass du unter den Grenzen geblieben bist.
Und genau dafür brauchst du eine korrekte und schlüssige Buchhaltung
Ob du letztendlich Steuern zahlen musst oder nicht, ist eine völlig andere Geschichte, das hängt von x verschiedenenen Faktoren ab.
Aber du musst - wenn du gewerblich handelst - immer eine dokumentierte Auflistung deiner Ein- und Ausgaben für dieses Gewerbe machen, dies - und nix anderes - ist die Buchhaltung
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18.10.2002, 08:34
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Zitat:
Original geschrieben von screamfine
Hm... also ich habe von einem Bekannten, der einen Gewerbeschein hat (und eine Einzelfirma - kein Eintrag ins HR) gehört, dass man keine Buchführung machen muss, wenn man unter einem bestimmten Gewinnbetrag liegt ... (Weiß jemand wiehoch dieser "Gewinnbetrag" max. sein darf ????)
Das bedeutet also, wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, dass man als Besitzer einer Einzelfirma (+ Gewerbeschein) keinerlei Buchführung machen muss. Und was ist denn nun mit der Einnnahmen-Überschussrechnung? was genau ist das und wie kompliziert ist das? Gibt es dazu Anleitungen, Bücher, Software, etc. ???
Ich meine, es muss sich ja irgendwie bezahlt machen, dass man "nur" eine Einzelfirma gründet und keine GmbH, bei der ja "doppelte Buchführung" Pflicht ist ...
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Wenn du aufmerksam gelesen hättest, wär diese Frage für dich schon geklärt ... (siehe oben)
Es gibt keine Befreiung Bücher zu führen. Wenn du von der doppelten Buchhaltung befreit bist, aufgrund der Gewinn und Umsatzgrenzen, so mußt du zumindest eine Einnahmen- Überschußrechnung machen.
Eine E/Ü-Rechnung kannst du dir vorstellen wie eine Tabelle mit zwei Spalten. Links stehen die Einnahmen, rechts die Ausgaben und am Ende der Tabelle steht als Saldo der Gewinn bzw. Verlust.
Grüssle
Karl
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[Vivienne Westwood]
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