Danke für deine Antwort - ich dachte schon, der Thread verschwindet einfach soOriginal geschrieben von megamanX
Wenn ihr vertraglich nichts anderes geregelt habt, dann hat dein Kunde ein nicht übertragbares Nutzungsrecht erworben. Das heißt, er darf die Website gar nicht einfach so weiterverkaufen.
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Mein Kunde und ich haben mit dem Nutzungsrecht gar kein Problem, er würde mich dafür auch bezahlen, die Frage ist nur: kann der Kunde, und damit auch ich, dafür Geld verlangen, wenn die Site nur von einem Splashscreen verlinkt ist und der Kunde sonst gar keinen Content hat? Für Links braucht man ja eigentlich kein Einverständnis des Betreibers, sonst gäbe es keine Linklisten. Andererseits ist das Verlinken z. B. eines Contentframes in einem eigenen Frame (also man gibt fremde Inhalte als eigene aus) ganz klar verboten. Hier handelt es sich wohl um einen Grenzfall - oder man kann das als normalen Link sehen - im letzteren Fall können der Kunde und ich dafür wohl nichts verlangen
Übrigens erwarte ich ohnehin nicht, dass hier jemand die Verantwortung dafür übernimmt - hätte nur gerne mal die Meinungen dazu gehört.

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. Wie sieht das aus - das Nutzungsrecht für die Webpage geht ja eigentlich nur auf den Kunden über, aber wenn man allen Links nachlaufen würde, die es im Netz gibt, müsste ja jeder von jedem Geld verlangen
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