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25.10.2002, 15:19
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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ist das angebot verbindlich?
hab ein rechtliches prob.
bin ich richtig hier???
also:
wie verbindlich ist ein schriftliches (gefaxtes) angebot?
in meinem fall habe ich auf eine Kundenanfrage ein angebot per fax abgegeben. nun habe ich mich bei dem angebot mit den angaben der weiterverarbeitung vertan. Konkret:
ich habe gefalzt angeboten, der preis ist aber für geklebt.
per telefon habe ich die angabe verbessert und ein neues angebot abgegeben mit dem hinweis, dass alte angebot verliert seine gültigkeit. der kunde hat weder das 1. noch das 2. angebot in irgendeiner form angenommen. (er holt noch vergleichsangebote ein).
wie sieht es jetzt aus? kann er mich auf das 1. (falsche) angebot festnageln??
erbitte eure meinung und oder euer wissen!
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25.10.2002, 16:11
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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hallo?
is anybody out there?
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25.10.2002, 16:21
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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oje oje ojimine
hab leider erst jetzt gesehen, ich muss ja nach traum-start.
wird sofort erledigt.
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25.10.2002, 16:28
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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warum sollte man dich auf dein erstes Angebot "nageln" können?
du hast den Fehler ja rechtzeitig gemerkt und korrigiert, würde ich mir keinen Kopf drum machen 
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25.10.2002, 16:32
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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ist nicht sofort von mir korrigiert worden, erst nach drei tagen.
aber ist es nicht so?:
kundenanfrage kommt rein
mein angebot geht raus
also ist ja sozusagen eine vereinbarung getroffen worden, oder nich???
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25.10.2002, 16:43
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#6
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Registered User
Registriert seit: Apr 2002
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Hi pille,
ich seh das auch wie Thomas. Du hast weder einen konkreten Auftrag erhalten, noch eine Auftragsbestätigung verschickt. Also don't worry. Ein Angebot stellt in meinen Augen noch keine Bindung dar. Wenn der Kunde sich trotz Erläuterung darauf festlegt und dir einen Auftrag zukommen lässt steht es dir ja immernoch frei, den Auftrag nicht anzunehmen.
Gruß
Martin
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25.10.2002, 16:43
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2002
Ort: Jena
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Dein Angebot ging raus - auf dieses Angebot kann der Kunde eingehen - wenn er es tut und du zusagst, erst dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, nachdem jede Seiten die jeweiligen Pflichten zu erfüllen hat.
Also: noch ist kein Kaufvertrag zustande kommen. Du bist also nicht gebunden.
Quelle:
BGB §433; §145; §147
__________________
Sven aka Poty
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25.10.2002, 17:06
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Emsland
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danke, tpler,
habt mich beruhigt.
ich denke ich sehe das jetzt gelassener.
vielen dank
pille
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29.10.2002, 10:16
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2002
Ort: Singapore
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außerdem hast Du ein neues Angebot rausgeschickt. Hast Du auf diesem geschrieben, daß bisherige Angebote ihre Gültigkeit verlieren, dann ist alles ok.
Ganz so einfach ist es leider nicht, denn wenn man jemandem ein Angebot unterbreitet, dann IST das bindend, d.h. die Ware bzw. Dienstleistung kann zu diesem Preis bestellt werden.
Deshalb wäre ein Satz: Irrtümer vorbehalten o.ä. imho sinnvoll
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29.10.2002, 12:22
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
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Ich hab mir neulich ein Angebot eingeholt, auf dem unten der Vermerk stand: Dieses Angebot ist bis zum.... gültig.
Das fand ich eigentlich nicht so verkehrt. Dann kann der Kunde nicht nach einem Jahr kommen und auf das Angebot bestehen (um es mal ganz krass zu sagen. Wird wohl auch keiner machen.)
viele Grüße
Nice
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Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
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29.10.2002, 12:27
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2002
Ort: Singapore
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@Nice: ich frag nochmal nach, wir machen das nämlich gerade in der Abendschule, aber ein Angebot ohne Zusatztext ist nicht unendlich gülitg....ich glaube 4 Wochen oder so...
__________________
Die Intelligenz verfolgt mich ständig...aber ich bin schneller!
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