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11.11.2002, 13:28
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#1
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
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Freiberufler, mal wieder...
Hallo liebes Forum,
ich weiss, dieses Thema wurde x-mal durchgekaut, und ich hab auch alles gelesen, was ich in der Suche zum Thema gefunden hab, aber trotzdem ist mir einiges unklar, also bitte verzeiht mir!
Also die Situation ist diese: Im Jahr 2000 bin ich zum Finanzamt getappt, hab gesagt, dass ich Webdesign anbieten will und für einen Verlag so'ne Art Online-Redaktion/HTML-Pflege mache, und ob ich dafür Rechnungen schreiben darf und ob ich ein Gewerbe brauche. Antwort:"Frage 1: ja, Frage 2: nein." So hab ich es dann auch gemacht. Im Jahr 2001 musste ich dann erstmals Rechnungen mit ausgewiesener Wwst. ausstellen, also bin ich da wieder hin (sehr nettes hilfsbereites Finanzamt übrigens), hab gesagt ich bin freiberufl. Webdesignerin ohne Gewerbe, darf ich Mwst. ausweisen? Die haben dann ein paar Bücher gewälzt und dann gesagt, ja, Sie dürfen das (haben aber ziemlich viele Fragen gestellt bezügl. meiner genauen Tätigkeit, meiner Ausbildung usw.). Steuererklärungen sind auch problemlos durchgegangen (mit Einahmen/Überschussverrechnung 2001). Aber ich habe nur diese mündl. Erklärungen, nix Schriftliches. Mein Einkommen aus dieser Tätigkeit hält sich in einem sehr geringen Rahmen.
Jetzt lese ich hier immer wieder, Webdesign könnte man aber nur mit Gewerbeschein anbieten, bzw. dass es schwierig bis unmöglich ist, dass das Finanzamt diese Tätigkeit als Freiberufler anerkennt.
Frage: Wie geht diese Anerkennung von statten? Muss ich das beantragen? Krieg ich da was schriftl.? Oder ist das quasi schon anerkannt, indem Sie mir ne Steuernr. verpasst haben und die Steuererklärungen nicht bemängelt haben? Bin jetzt total verunsichert. Kann ich falls nötig das Gewerbe nachträglich anmelden?
Viele Grüße und sorry für den langen Text,
AnnaStesia
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11.11.2002, 13:38
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Vermutlich hast Du ein wohlwollendes Finanzamt, welches Web-Design als künstlerische Tätigkeit anerkennt und somit zu den freiberuflichen Berufen zählt. In vielen Punkten entscheiden die Finanzämter regional unterschiedlich. Ausserdem wird häufig auch mitbetrachtet, was Du vorher gemacht hast, welche Ausbildung Du hast.
Da Du ja wohl auch eine Steuernummer erhalten hast ist Dein Status nun anerkannt und Du solltest lediglich darauf achten, ihn nicht zu verlieren (klar .. hast ja schon eine Steuererklärung für 2001 durch).
Also Glückwunsch und lass Dich nicht weiter verunsichern. Im Zweifelsfall ist die Aussage Deines Finanzamtes die Richtige für Dich.
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11.11.2002, 13:38
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Hallo Anastasia,
dürfte wohl so sein, dass sie dich als Gewerbetreibende eingestuft habe. Da du bereits deine Steuererklärung abgegeben hast, haben Sie auf den Fragebogen verzichtet und du hast ja fehlende Antworten wohl gleich mündlich abgegeben.
Deine Erfahrungen mit dem Finanzamt (sehr nettes hilfsbereites Finanzamt übrigens) sind eigentlich als normal anzusehen, ich kenne das auch so und die Finanzbeamten sind grundsätzlich angewiesen steuerliche Fragen zu beantworten und Hilfe anzubieten.
Ein kurzer Anruf beim Finanzamt klärt eigentlich all deine Fragen, aber du kannst eigentlich davon ausgehen, dass Webdesign in den Gewerbebereich fällt (künstlerische Tätigkeit reicht nicht aus um als Freiberufler anerkannt zu werden).
Herzlicher Gruß
Karl
[edit] das war wohl gleichzeit  ... Einigkeit besteht wohl darin, dass du deine Fragen beim FA beantwortet kriegst(/edit]
__________________
.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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11.11.2002, 14:22
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
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Ich arbeite ja auch (nebenberuflich) als Freiberuflerin. Hab das mit dem Steuerberater und dem Finanzamt abgeklärt. Da kamen gar keine Einwände. ALLERDINGS arbeite ich als Grafikerin (das scheinen die dann wohl als künstlerische Tätigkeit einzustufen). Ich mach also schon hauptsächlich Design, auch für Webseiten. Aber eben nicht nur ausschließlich.
Nicole
__________________
Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
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14.11.2002, 17:00
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
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Um das Thema als erledigt zu markieren und meinen Frust loszuwerden, will ich noch das Ende vom Lied schreiben.
Ich war heute beim Finanzamt, habe dem netten Herrn die Lage geschildert, und verstand mein Anliegen gar nicht: "Ihre Steuererklärungen sind durchgegangen, somit sind Sie als Freiberufler anerkannt, machen Sie sich da keine Sorgen." Von einer schriftl. Anerkennung wusste er nichts, er meinte die Steuererklärung an sich *ist* die Anerkennung, die ich zB. auch bei der Künstlersozialkasse vorlegen könnte. Aber ich ließ nicht locker, also schickte er mich zur Veranlagungsabteilung, "zu meiner Beruhigung". Großer Fehler!
Die Dame dort blätterte dann eine Stunde lang in ihrem Freiberufler-Katalog, erzählte mir, dass Models auch keine Freiberufler wären (???), Layouter auch nicht (am Wahrheitsgehalt dieser Aussage wage ich zu zweifeln), und überhaupt... "Sie nehmen da ja so Clips (???) und basteln da was zusammen, dass ist keine kreative Leistung." Dann unterstellte Sie mir bestimmt 10 mal, dass ich ja mit Vorlagen arbeiten würde. Wahrscheinlich hat die Dame zuhause mit Data Becker's Homepagekasten ihre eigene Seite erstellt, und denkt jetzt, das ist also Webdesign.
Gut, es ist meine eigene Schuld, dass ich offensichtlich nicht überzeugender war, aber trotzdem hinterlässt das Ganze bei mir den bitteren Geschmack der Willkür. Wie gesagt, die ganze Chose mit Berufekatalog usw. hatte ich letztes Jahr schonmal, da fiel das Urteil pro Freiberufler aus. Jetzt hab ich eben gleich das Gewerbe angemeldet und kann nur hoffen, dass sich die Zusatzkosten in Grenzen halten (die IHK sieht von mir keinen Cent!!).
Traurige Grüße,
AnnaStesia
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14.11.2002, 17:10
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von AnnaStesia
(die IHK sieht von mir keinen Cent!!).
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das kannste vergessen 
Es gibt eine IHK-Zwangsmitgliedschaft, die mittlerweile höchstrichterlich als rechtens bestätigt wurde (die Höhe des Beitrages wurde allerdings in diesem Urteil deutlich nach unten korrigiert)
Ich hatte auch jahrelang keinen IHK-Beitrag bezahlt, hab' halt mit Hinweis auf die ungeklärte Rechtslage jedes Jahr Widerspruch eingelegt.
Als das Urteil dann durch war, musste ich nachzahlen, zwar nicht alle Jahre aber zumindest die letzten 3
Das Finanzamt teilt der IHK ganz einfach - ob du willst oder nicht - deinen Umsatz laut Steuererklärung mit, und dann bekommst du über einen gewissen Prozentsatz deinen "Zahlungsbefehl"
Machst du nix dran!
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14.11.2002, 17:11
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2001
Ort: München
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Vielleicht stehe ich heute ein bißchen auf der Leitung: aber warum, in Gottes Namen, hast Du denn auf einer Überprüfung insistiert?
Die ganzen Schwierigkeiten hast Du Dir eigentlich jetzt selber zuzuschreiben. Ich hätte die Aussage des Finanzbeamten als Geschenk des Himmels angenommen und mich meines Lebens gefreut. Kapier ich nicht.... 
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14.11.2002, 17:22
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
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@thomas: das wusste ich nicht 
ich dachte, wenn ich nix von denen will, wollen die auch nix von mir... was hab ich denn von dieser beitragszahlung? und von wieviel prozent reden wir hier?
@kafkaesk: das kam, weil ich mal aus langeweile die suche hier im tp zu diesem thema bemüht habe, und da las ich dann von einer schriftl. anerkennung, die man als freiberufler vom finanzamt bräuchte, naja, und immer wieder die formel webdesign=gewerbepflicht. das hat mich halt verunsichert.
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14.11.2002, 17:25
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Ja ... bin genauso fassungslos, wie Kafkaesk ...
Deine Steuernummer ist doch die schriftliche Anerkennung ...
Du hättest Dich doch freuen können/sollen über den Bescheid ...
Hach ....

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