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Alt 12.11.2002, 17:53   #1
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DraBo macht alles soweit korrekt

Sammlungen kaufen


Hallo

in einem anderen Thread wurde die Frage erörtert, wie man von privat gekaufte Dinge belegt (z. B. über eBay).

So weit so gut. Ich hätte in diesem Zusammenhang noch eine Frage: Angenommen ich kaufe eine Sammlung Platten (oder Bücher) über EBay und lasse mir dies auch belegen (z. B. Sammlung von 100 Platten für 50 Euro). Diese Platten verkaufe ich wieder, diesmal jedoch einzeln. Reicht es wenn ich bei der Einnahme/Überschußrechnung als Ausgabe die 50 Euro verbuche und als Einnahmen die Erlöse aus den Verkäufen, d. h. es besteht keine direkte Korrelation zwischen den beiden ?

Würde mir sehr weiterhelfen, wenn mir jemand darauf eine Antwort geben könnte.

Gruss
Drazen
DraBo ist offline  


Alt 13.11.2002, 06:15   #2
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Hallo Drazen,

wenn du das gewerblich machst, klare Sache. 50 Euro Ausgaben und alle Einnahmen müssen natürlich auch als solche verbucht werden

Grüssle
Karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
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KarlC ist offline  
Alt 13.11.2002, 10:55   #3
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DraBo macht alles soweit korrekt
Danke für die Antwort. Das heisst also, das ich mit der Kaufquittung nicht eine Einzelaufstellung dessen, was ich gekauft habe, beifügen muss ?

Gruss
Drazen
DraBo ist offline  
Alt 13.11.2002, 11:00   #4
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KarlC ist auf einem guten Weg
Mit der Kaufquittung meinst du deinen Käufer, oder? Nein, auf dieser Quittung erscheint nur die Ware, die er gekauft hat. Geht ihn ja nixx an, wieviel du dafür bezahlt hast. Wenn dein Gewinn dementsprechend groß ist, umso besser. Du trägst ja schließlich auch das Geschäftsrisiko

Grüssle
Karl
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KarlC ist offline  
Alt 13.11.2002, 15:31   #5
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DraBo macht alles soweit korrekt
Sorry wenn ich mich unklar ausdrücke. Hier nochmals ein Versuch:

Ich kaufe bei eBay eine Sammlung mit 200 Platten für 50 Euro. Dafür bekomme ich eine Rechnung vom Verkäufer, wo er mir bestätigt, das ich die Sammlung gekauft habe (für 50 Euro) - dies jeodch ohne eine Einzelaufstellung welche Platten nun in der Sammlung sind.

Dann verkaufe ich eine Platte und stelle dafür eine Rechnung aus (sagen wir mal für 2 Euro). Dies mache ich 200 mal und - schwupp - hab ich die Platten verkauft und habe im Gegensatz dazu das Geld (400 Euro) und 200 Rechnungskopien. Nun mache ich meine Einnahme/Überschußrechnung und Liste auf der Ausgabenseite die eine Quittung (50 euro) und auf der Einnahmenseite die 200 Rechnungen auf (400 Euro). Macht dann folgende Rechnung: 400 - 50 = 350 Gewinn. Es besteht also kein direkter Zusammenhang zwischen den 200 und der einen Quittung, oder ? Ich muss dem Finazamt also keine Einzelauflistung der Geschäffte vorlegen (z. B. 50/200 = 0,25 Cent pro Platte; Gewinn = 2 - 0,25 = 1,75; Überschuss = 1,75 * 200 = 350).

Hoffe ich habe mich diesmal etwas klarer ausgedrückt.

Gruss
Draezn
DraBo ist offline  
Alt 13.11.2002, 15:51   #6
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KarlC ist auf einem guten Weg
Du mußt dir ja eh eine Liste deiner Einzelverkäufe machen, da schreibst du halt ordnungshalber noch 'nen Namen dazu und das Datum, damit du weißt zu wem welche Quittung gehört. Brauchst du eh um am Ende deine Einnahmen zusammenzuzählen

So ist sicher auch das FA zufrieden.
Grüssle
Karl
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KarlC ist offline  
Alt 13.11.2002, 16:25   #7
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DraBo macht alles soweit korrekt
Sorry wenn ich nerve (musst mir nur Bescheid geben) aber mich interessiert nicht die Verkaufsseite, sondern die Kaufseite (ich als Käufer). Muss ich eine einzelaufstellung haben, wenn ich was im Massen kaufe (die besagten 200 Platten) oder reicht eine pauschale Quittung.

Gruss
Drazen
DraBo ist offline  
Alt 13.11.2002, 16:40   #8
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Weberknecht ist auf einem guten Weg
Hi DraBo,

nein, du brauchst keine Einzelaufstellung. Es reicht, wenn da "200 Platten" draufsteht.

Das Finanzamt kümmert sich relativ wenig darum, ob das dann 200mal "Helge Schneider" oder 200mal "Ernst Mosch" war.

Gruß
Martin
Weberknecht ist offline  
Alt 13.11.2002, 16:42   #9
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KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Weberknecht
Hi DraBo,

nein, du brauchst keine Einzelaufstellung. Es reicht, wenn da "200 Platten" draufsteht.

Das Finanzamt kümmert sich relativ wenig darum, ob das dann 200mal "Helge Schneider" oder 200mal "Ernst Mosch" war.

Gruß
Martin
So ist es ... da sieht man's wieder mal, kaum ist Martin da, schon sind alle Unklarheiten beseitigt
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KarlC ist offline  
Alt 13.11.2002, 16:47   #10
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Weberknecht ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von KarlC
... da sieht man's wieder mal, kaum ist Martin da, schon sind alle Unklarheiten beseitigt
... ääähm, mir ist da was nicht ganz klar, das heißt, mir ist da was unklar. Wenn mir mal jemand die Unklarheit mit einer klaren Aufklärung aufklären könnte, dann wirds mir aber bestimmt klar, was ich für eine Unklarheit hatte, als ich um klare Klärung bat. Etwas verwirrend, klar.
Weberknecht ist offline  
Alt 13.11.2002, 16:47   #11
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Danke schön ... ich schliess dann mal ab ...

Gruss
Drazen
DraBo ist offline  
Alt 13.11.2002, 16:50   #12
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Zitat:
Original geschrieben von Weberknecht


... ääähm, mir ist da was nicht ganz klar, das heißt, mir ist da was unklar. Wenn mir mal jemand die Unklarheit mit einer klaren Aufklärung aufklären könnte, dann wirds mir aber bestimmt klar, was ich für eine Unklarheit hatte, als ich um klare Klärung bat. Etwas verwirrend, klar.
Du hast (oder hattest?) eindeutig zu viel Urlaub
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