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Betr. Einzugsverfahren
Hallo,
weiter oben gab es mal eine Frage bez. dem Einzugsverfahren von Kundenkonten. Es ist richtig, dass der Kunde dem Verfahren zustimmen muss. Allerdings hat er auch das Recht, innerhalb einer gewissen Zeitspanne der einzelnen Abbuchung zu wiedersprechen. Manche Banken sichern sich ab, indem sie vom Inhaber des Geschäftskontos eine Sicherungseinlage verlangen für den Fall, dass er die eingezogenen, vom Kunden aber wiedersprochenen und also zurückgebuchten Beträge schon verbraucht hat.
Die Sicherungseinlage hängt ab von der Höhe der eingezogenen Beträge. Mit ca. 2000 EUR sollte man schon rechnen.
Gruß
Hosenkrempler
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