Mündliche Verträge sind auf jeden Fall gültig, nur wenn´s keine Zeugen gibt, steht Aussage gegen Aussage. Aber ich denke mal, da die ja Vertragsbruch begangen haben, besteht für Dich auch kein Grund, den Vertrag einzuhalten (das ist nur das, was mein mehr oder weniger gesunder Menschenverstand mir sagt, ich hab genauso wenig Ahnung von Jura wie mein Vater vom Programmieren von Videorekordern)


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. Aber ihr kennt das bestimmt auch, zuerst sieht alles rosarot aus und wenn es um das Geld geht sieht alles ganz anderst aus.