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Thema: sind mündliche Verträge gültig?

  1. #1
    TP-Member Schneewittchen macht alles soweit korrekt
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    Unhappy sind mündliche Verträge gültig?

    Hallo,

    ich bräuchte einen Rat von euch.
    Folgendes: seit einiger Zeit arbeite ich für eine Agentur als Freelancer an einem Projekt. Es gibt weder mit der Agentur noch mit dem Projektgeber der Agentur einen schriftlichen Vertrag ( ich weiß, dumm), nur eine mündliche Vereinbarung mit der Agentur. Gut, nun gibt es zwischen der Agentur und dem Projektgeber Probleme. Zahlungen werden nicht geleistet, Nachforderungen für Extraleistungen abgestritten u.s.w....
    Die Agentur versucht sich nun natürlich aus ihrer Zahlungspflicht gegenüber den Freelancern zu ziehen indem sie uns(mir) Fehler unterjubeln will.
    Nun meine Frage, kann ich ohne weiteres die Arbeit einstellen wenn meine Rechnungen nicht bezahlt werden? Inwieweit bin ich überhaupt verpflichtet noch weiter Arbeit zu leisten ( leider ist nicht sicher, daß der Kunde der Agentur jemals die Nachforderung bezahlt). Bin für jeden Tip wie ich vorgehen soll dankbar.

    grüsse Schneewittchen

  2. #2
    TP-Supporter wanni macht alles soweit korrekt Avatar von wanni
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    Mündliche Verträge sind auf jeden Fall gültig, nur wenn´s keine Zeugen gibt, steht Aussage gegen Aussage. Aber ich denke mal, da die ja Vertragsbruch begangen haben, besteht für Dich auch kein Grund, den Vertrag einzuhalten (das ist nur das, was mein mehr oder weniger gesunder Menschenverstand mir sagt, ich hab genauso wenig Ahnung von Jura wie mein Vater vom Programmieren von Videorekordern )
    Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge einen Schatten. (Karl Kraus)

  3. #3
    TP-Supporter Batwoman macht alles soweit korrekt Avatar von Batwoman
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    Vorsicht ist geboten ...

    Wie mein Vorredner schon sagte, mündliche Verträge sind zwar gültig, dies ist jedoch sehr theoretisch, wenn man alleine gegen eine Agentur steht. Was spricht dagegen, die Zwangslage der Agentur auszunutzen und sie nun zu einer schriftlichen Vereinbarung zu bewegen. Wenn sie wollen, daß Du am Projekt bleibst, dann werden sie sich auch darauf einlassen. Wenn sie dies nicht wollen, kannst Du in der momentanen Situation eh davon ausgehen, daß sie keine wirklich korrekte Abwicklung planen oder planen können.

    Zumindest würde Dein Schritt (die Bitte um schriftliche Verweinbarung) ein Gespräch erzwingen, was wohl in dieser Situation mit angeknackstem Vertrauen, dem Projekt am ehesten förderlich erscheint.

    Die Arbeit einfach so und ohne Gespräch, einzustellen ist eine ganz schlechte Entscheidung. Man könnte Dir u. U. Arbeitsverweigerung vorwerfen und somit die nicht Honorierung der erbrachten Leistungen durchsetzen, denn auch hier gilt, genau wie im umgekehrten Fall, eine Art von ungeschriebenem Vertrag, der besagt, daß Du Deinen Auftrag auszuführen hast. Dasselbe gilt auch für die Herausgabe von Dateien.

    Suche das Gespräch mit dem Auftraggeber und zwinge ihn zu klaren Aussagen oder setze ihm eine schriftliche Frist, daß Du Dich gezwungen sieht die Arbeit einzustellen, wenn bis xy kein Geld eingegangen ist ... oder so ähnlich.

    Die Ausflucht der Agentur, ihr Freelancer hättet Fehler gemacht läßt sich umgehen, wenn Du klare schriftliche Vorgaben forderst. Mein Rat wäre hier, ihnen ein paar Stunden entgegen zu kommen, jedoch für jeden weiteren Schritt Deiner Arbeit sollen sie klar definieren, wie dieser zu sein hat.

    Viel Erfolg

    Gruß
    Batwoman

  4. #4
    TP Ehren Mod Lol@ macht alles soweit korrekt Avatar von Lol@
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    situation:

    Herr K:guten tag, haben sie bsefreiewurst ? ANFRAGE
    Herr V:ja, 3,- DM 100 g. ANGEBOT
    HERR K:geben sie mir 300 g bsefreiewurst. BESTELLUNG - DER VETRAG IST GÜLTIG
    Herr V:hier, ihre bsefreiewurst; zahlen sie bar oder per kredit ? WARENLIEFERUNG
    Herr K:danke, bar. hier! WARENANNAHME
    Herr V:brauchen sie eine quittung? DER EINZIGE SCHRIFTLICHE BEWEIS DES GERADE ABGESCHLOSSENEN VERTRAGS
    Herr K:nein! SELBER SCHULD


    alles andere wurde ja schon weiter oben erläutert...

    EPILOG: Herr K ist tot. die behörden konnten nicht ermitteln von wo Herr K. die wurst gekauft hat. die BZ bringt eine sonderausgabe...

    mfg
    lol@
    "Ich suche nicht, ich finde" Picasso

  5. #5
    TP-Senior hetfield macht alles soweit korrekt
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    @ lol@: die BZ bringt eine sonderausgabe ? ich kenne nicht nur eine BZ, sag mal, von woher kommst du eigentlich ? bundesland reicht mir auch schon...
    || manchmal genügt ein wechsel der blickrichtung um dinge zu verstehen ||

  6. #6
    TP-Member Schneewittchen macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    erstmal Danke für eure Antworten. Na wenigstens habe ich bei den letzen "Kundenwünschen" ein Angebot geschrieben, mit dem Vermerk das dieses nur gültig ist wenn die ausstehenden Rechnungen innerhalb der Zahlungsfristen beglichen werden.
    Ich denke so kann ich getrost die Arbeit ablehnen, da natürlich nichts bezahlt wurde.
    Das passiert mir nicht mehr . Aber ihr kennt das bestimmt auch, zuerst sieht alles rosarot aus und wenn es um das Geld geht sieht alles ganz anderst aus.

    grüsse Schneewittchen

  7. #7
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Arrow

    hallo schneewittchen und andere,

    nach wohl h.m. handelt es sich bei einem webdesignvertag um einen sogenannten werkvertag nach 631ff bgb (evt werklieferungsvertrag nach 651 bgb, aber das ist reinste juristische verbalon****). im gegensatz zum dienstvertrag schuldet der "werkunternehmer oder auch hersteller", also der designer, einen bestimmten erfolg. der werkbesteller, also der kunde ist verpflichtet den vereinbarten werklohn zu bezahlen. eine schriftform ist nicht erforderlich.

    eine zahlung hat aber nur bei abnahme des werkes als vertragsgemäß zu erfolgen

    Aber:

    Die Abnahme des Werkes ist zugunsten des Werkunternehmers vereinfacht. Sie kann nicht mehr wegen geringfügiger Mängel verweigert werden. Nimmt der Besteller das vertragsgemäß erstellte Werk nicht innnerhalb einer angemessenen Frist ab, so wird die Abnahme überflüssig: es wird so getan, als sei sie erfolgt.
    Eine weitere Möglichkeit wird mit § 641a BGB eingeführt: Danach kann die Abnahme durch die Bescheinigung eines Gutachters ersetzt werden, der das Werk geprüft und für vertragsgemäß befunden hat.

    § 640
    (1) Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

    (2) Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in den §§ 633, 634 bestimmten Ansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

    § 641
    (1) Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten. Ist das Werk in Teilen abzunehmen und die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten.

    (2) Die Vergütung des Unternehmers für ein Werk, dessen Herstellung der Besteller einem Dritten versprochen hat, wird spätestens fällig, wenn und soweit der Besteller von dem Dritten für das versprochene Werk wegen dessen Herstellung seine Vergütung oder Teile davon erhalten hat. Hat der Besteller dem Dritten wegen möglicher Mängel des Werkes Sicherheit geleistet, gilt dies nur, wenn der Unternehmer dem Besteller Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

    (3) Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nach der Abnahme die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern, mindestens in Höhe des Dreifachen der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten.

    (4) Eine in Geld festgesetzte Vergütung hat der Besteller von der Abnahme des Werkes an zu verzinsen, sofern nicht die Vergütung gestundet ist.


    weitere §§: http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html


    soweit die rein juristische seite. allerdings wirst du da nichts schriftliches existiert im notfall dem guten geld schlechtes hinterher schmeißen. denn es gilt wie lol@ es kurz und knapp umschrieb der alte juristen spruch: quod non in acto, non est in mundo.

    desweiteren wäre bei rechtlichen schritten auch zu überlegen wie deine weiteren beziehungen zu deinem kunden sein sollen. und so wie sich das anhört wirst du wohl den kürzeren ziehen.

    also für die zukunft kann man nur raten: jedes fitzelchen und jeden punkt schriftlich festlegen, auch wenns arbeit macht aber ein gewissenhafter kunde sollte da keine probleme mit haben.

    trotzdem viel glück, vielleicht kannste deinen (noch?)kunden ja geschickt blöffen...

    masterlamer

  8. #8
    TP Ehren Mod Lol@ macht alles soweit korrekt Avatar von Lol@
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    @masterlamer

    oder um noch knapper und populistischer zu sein:
    VERBA VOLANT,
    SCRIPTA MANENT e nao
    MANET


    aber ich wollte jetzt nicht obligatorisch das letzte wort haben...

    mfg
    lol@
    "Ich suche nicht, ich finde" Picasso

  9. #9
    TP-Insider deck16 ist auf einem guten Weg
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    Du sagtest ihr seit mehrere freelancer, also auf jeden Fall zusammentun und gemeinsam an einem Strang ziehen.

    Hier noch ein paar Sachen, die ich mir überlegen würde(hängt auch davon ab, um wieviel Geld es geht):

    Wenn ich mir sicher bin, dass Arbeitsniederlegung keine rechtlichen Konsequenzen hat, würde ich das sofort machen.

    Ich würde gar nicht daran denken dort noch weiterzuarbeiten, auch wenn ich wirklich Geld bräuchte. Dazu wäre ich zu stolz.
    Ausserdem: Was ist das für eine Agentur, die ihre eigenen Fehler auf andere abwälzt. Ohne Rückrat und unprofessionell.

    Falls ich in der Agentur selber gearbeitet habe, würde ich alle Originaldateien ( .psd usw) kopieren und auf deren Computern löschen.

    Die Urheberrechte an Deiner Arbeit liegen bei Dir. Ich würde der Agentur mitteilen, das Du Ihnen eine Verwendung Deiner Arbeiten untersagst.
    Da kein schriftlicher Vertrag besteht, können sie auch nicht nachweisen, dass Du zur Abgabe von Arbeiten verplichtet warst.

    Ich würde sehr selbstbewusst auftreten und durchblicken lassen, dass das nicht ohne Konsequenzen bleibt ( welche, natürlich offenlassen....)

    Ich würde allen Leuten, die ich aus der Branche kenne davon erzählen.

    .
    Solche Sachen würden mir durch den Kopf schiessen. Was ich davon umsetzen würde, hinge auch sehr viel davon ab, wieviel Verbindungen, Macht diese Agentur hätte.


    "Ich lass mich doch nicht verarschen"

  10. #10
    TP-Member Schneewittchen macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    also ehrlich ich bin platt mit soviel Hilfe hatte ich nicht gerechnet. Danke an euch!!
    Auf einen Rechtsstreit bin ich sowieso nicht aus das würde sich von der Summe her nicht lohnen. Es geht mir vielmehr darum, daß ich nicht noch länger an dem Projekt arbeite ohne Geld dafür zu sehen. Also Flatline _/\______

    Grüsse Schneewittchen

  11. #11
    TP-Supporter SNCIS macht alles soweit korrekt Avatar von SNCIS
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    Hi,

    Dein mündlicher Vertrag ist auf jeden Fal geltend. Du bist jedoch nicht dazu verpflichtet weitere Leistungen zu bringen. Des weiteren ist die Firma oder der Kunde dazu verpflichtet dir deine Arbeit zu bezahlen. Ich würde deinem Kunden oder der Firma eine Frist von 7 Tagen setzen in der sie den Betrag überweisen sollen.

    Sollte der Betrag innerhalb dieser 7 Tage nicht überwiesen oder ausgezahlt sein, so kanst du die Firma bzw. den Kunden verklagen.

    Denn es handelt sich hier um einen Webdesign Auftrag. Und das Copyright gehört solange dem Anbieter, bis der Kunde den Vertrag vollständig bezahlt hat, oder für Teilleistungen des Anbieters auch Teilzahlungen vorgenommen hat.

    Sollte dies nicht der Fall sein, und der Kunde stellt die Seiten trotzdem ins Netz, so verstösst er gegen den Copyright Schutz.

    Am besten setzt du dich mal mit einem Anwalt in Verbindung, und fragst einfach mal nach welche Möglichkeiten du sonst noch hast.

    Ein kurzes Telefonat kostet nichts und kann dir auch ohne Beratungsgespräch jede Menge Hinterwissen vermitteln.

    Greetz SNCIS
    Visions are no longer an empty phrase - they will become reality now...

  12. #12
    TP-Member alexausbonn macht alles soweit korrekt
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    geschäftsrevolver laden

    hi, mach dir mal kein stress - sieh das als erstes mal als "lehrgeld" an.

    mir sind so einige !! kunden durch die lappen gegangen
    oder haben den finger gehoben.

    es gibt wirklich fiese methoden da bewegung rinzubekommen

    a: bespritze das haus mit wasser und werfe kressesamen an die wand :-)))

    b: ruf bei deren hausbank mal an / stelle dich sehr doof und frage
    den banker ob er weis wo die gs führer sind / hättest sehr lange nichts von ihnen gehört......

    c: die einstweilige verfügung
    nette sache - bislang einmal gemacht
    habe für eine videoproduktion musik produziert (gema frei)
    die vproduktion hat die musi verwendet und auch in rechnung gestellet kunde hat bezahlt. soweit so gut. als die zahlungen ausblieben habe ich deren kunde verdonnert den film nicht mehr zu zeigen "unterlassungsklage" der war sauer auf die videoproktion die hat zahlen müssen.

    dauert etwa eine woche bis leben in die bude kommt
    richtig nett :-)))

    ansonsten schreib nach der zwoten mahnung einen bescheid
    oder drucke mit dem drucker das wort "mahnung" auf die briefe
    ich mache das in "impakt 72pt und rot"

    du kannst auch handschriftlich ein paar bemerkungen für den postboten draufschreiben "....diese firma zahlt keine gehälter" o.ä.

    für die seelische beruhigung gibt es eine seite
    ich glaube www.ichhassemeinennachbarn.de oder so weis nicht mehr genau.

    las dich auf jeden fall nicht lumpen, stelle eines deiner telefone so ein das deine isdn ummer nicht in den display`s erscheint

    fazit : gehe an den kunden ran
    hefte auf jeden fall alle doku ordentlich ab
    und mache dir tel notizen.

    noch ein tipp für die zukunft

    wenn du mal einen enturf zum kunden schleppst ...
    oder wenn du einkonzept vorstellst...

    kopiere den ganzen kram (nochmals ausdrucken)
    in einen A4 umschlag und an DEINE adresse zusenden!!!!
    kostet dich 2,40 und du hast einen versiegelten umschlag mit datum von der post.


    alex

    gib richtig gas - und wie auch der herr bundeskanzler sagt:

    'hau mal so richtig auf die kacke...



  13. #13
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    Re: geschäftsrevolver laden

    Original geschrieben von alexausbonn

    kopiere den ganzen kram (nochmals ausdrucken)
    in einen A4 umschlag und an DEINE adresse zusenden!!!!
    kostet dich 2,40 und du hast einen versiegelten umschlag mit datum von der post.


    [/B]
    Das bringt garnix. Laut einem Bekannten aus der Musikbranche erkennt das kein Richter an. OTon: "So ein Ding mach' ich Dir auf, tu was anderes rein und mach's wieder zu. Da siehst Du nix."

    Die anderen Vorschläge finde ich richtig Klasse. Muss ich mir unbedingt merken. Für den Fall der Fälle.

    <nebenbei>
    Eine Möglichkeit um Entwürfe wie Skitzen und Zeichnungen vorzulegen, wenn klar ist das der Kunde die behalten will, ist das ganze zu kopieren (am besten mit einem schlechten Kopierer) und den Entwurf dann ein mal gut durchknittern. Das schluckt kein Scanner mehr. Das Original nimmt man dann wieder mit und lässt diese Kopie fürs vorläufige Layouten oder eine Entscheidungsfindung da.

    Taugt aber ebend auch nur bei Grafiken, Illustrationen und Bildern, die man selbst hergestellt hat.

    Kommt sicher nicht ganz so gut rüber. Aber wenn man weiss, das der Auftraggeber einen nicht so guten Ruf hat, was Zahlungsmoral und so betrifft und wenn man schon mal abgezogen wurde ist das sicher eine Möglichkeit.
    </nebenbei>

  14. #14
    TP-Member alexausbonn macht alles soweit korrekt
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    versiegeln

    ja ja -
    meinte auch versiegeln
    d.h. kerze - siegellack - abstempeln
    und den nachbarn auf den nahtstellen unterschreiben lassen
    so in der art

    wir wollen hier aber keine atome spalten...........

    ausserdem - hab ich das vor etwa zwei jahren bei
    "streit um drei gesehn (ja, ich gucke zdf)" :-)

    ansonsten gibt es da noch "speissmaschine - fass - hafenbecken"

    :-)))

    alex

    anmerkung zum scannen:
    ich bringe entwürfe zu kunden auf schaum karton
    also knicke den kram nicht
    evtl. (ein bekannter wollte mal eintrittskarten herstellen)

    er hat eine leere tintenpatrone mit fluoreszierender stempelfarbe befüllt. und damit die kopierten biermarken in seinem drucker signiert (konnten dann die weiber an der bar unter uv licht kontrollieren)

    Geändert von alexausbonn (05.07.2001 um 12:31 Uhr)

  15. #15
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    Cool

    Das mit der Stemperlfarbe ist ja ech geil!

    Ich glaube, meine Visitenkarten, die ich z.Z noch selber drucke werden in Zukuznft auch so ein Feature haben. Da werde ich einen supergeilen Hai "unschtbar" drüberdrucken.

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