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15.12.2002, 00:03
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Honorar Abrechnung..?!
Hallo
Ich habe mit meinem Auftraggeber ein Honorar/Stunde vereinbart...und möchte das ganze nun in ein schriftsück für den auftraggeber fassen.
Wie muss das ganze aussehen?
Ich habe (noch) keine Steuernummer, bin auch noch nicht selbständig..., kann ich das honorar auf stundenbasis überhaupt einfordern...?
Wäre dankbar für jede info.. 
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15.12.2002, 01:19
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Du benötigst auf jeden Fall eine Steuernummer vom Finanzamt. Ob Du dann Steuerbefreit bist wegen Geringfügigkeit ist etwas anderes. Aber eine Rechnung schreiben ohne Steuernummer darfst Du nicht - ganz abgesehen davon, daß die Nummer auch auf der Rechnung stehen muss und der Auftraggeber die Zahlung verweigern kann, wenn Du keine Steuernummer vorlegen kannst.
Etwas anderes ist ein möglicher Privatverkauf ... allerdings ist Honorar damit nicht zu begleichen und .. die meißten Auftraggeber wollen ja auch eine vernünftige Rechnung, daß sie unsere Leistungen ja nicht schwarz finanzieren wollen ...
Ich schätze mal, Montag solltest Du dem Finanzamt einen kleinen Besuch abstatten 
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15.12.2002, 11:27
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Bin aber erst 17  Bekomm ich trotzdem meine StID ?
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15.12.2002, 11:42
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Achso gesetzt dem Fall ich bekomm die StID  ...
...muss ich mich extra von der Umsatzsteuer befreien lassen...oder ist das egal, wenn ich keine in Rechnung stelle?
Was soll ich denen sagen, Programmierer nehmen die manchmal nicht als Freiberufler an, habe ich mir sagen lassen....!?
Auf jeden Fall brauche ich dann wohl meine StId  , krieg ich die sofort...oder dauert das? 
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15.12.2002, 13:52
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Zitat:
Original geschrieben von megamanX
Du bekommst eine Steuernummer, nachdem du ein Gewerbe angemeldet hast. (Ich bin auch erst 16 und habe eine.) Du bekommst sie aber nicht sofort, sie wird erst später per Post zugestellt.
Gruß
Gerrit
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Gut, ich möchte aber vorerst nur eine freiberufl. Tätigkeit anmelden, also "darf" ich keine Gewerbeanmeldung haben sonst bin ich kein Freiberufler mehr
Dann krieg ich die ja nur wenn ich beim Finanzamt anruf wg. Anmeldung einer freiberufl.Tätigkeit und die schicken mir nen fragebogen, oder ich geh direkt hin und mach die anmeldung da und füll das zeugs aus... (muss ich dann auch warten...auf post, oder bekomme ich das direkt alles beim sachbearbeiter...im gespräch bzw danach..?)
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15.12.2002, 17:43
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Aschaffenburg
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Für mich wär relativ interessant, wie der Arbeitgeber den ganzen Kram abrechnet. Hat da jemand ne Ahnung (Erster Mitarbeiter in der Firma) 
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mfg,
Jakob
Gaben - wer hätte sie nicht? Talente - Spielzeug für Kinder.
Erst der Ernst macht den Mann, erst der Fleiß das Genie.
[Theodor Fontane]
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15.12.2002, 20:10
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Ich würde meinen, Honrare an Firmenfremde, also z.b. an externe Programmierer, sind Betriebsausgaben und somit auch als solche zu behandeln. Soweit für den Auftraggeber also kein Problem.
Nur, wenn die Rechnung/Honorarabrechnung wegen der Steuernummer nicht vom Finanzamt anerkannt wird, steigt der Gewinn der versteuert wird, und das will man in der Regel nicht
Oder sehe ich da was falsch?
Also StID muss sein? Und wie sieht es mit Umsatzsteuer auf Honrare aus, sind die bei Programmierarbeiten ein muss? Oder nur für bestimmte ("Katalog"-)Berufe ?
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16.12.2002, 08:55
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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Mich würde interessieren ob das Finanzamt dich überhaupt als Freiberufler anerkennt.
Normalerweise ist das doch sehr schwierig.
Bitte lass uns wissen wenn dies bei Dir der Fall ist.
__________________
Life is fast, be faster...
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16.12.2002, 14:03
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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/me ist zurück vom Finanzamt
Also, ich hab mich angemeldet...musste den Betriebsfragebogen ausfüllen, dann habe Ich von der Sachbearbeiterin nen Schreiben bekommen (was dann wohl normalerweise per post gekommen wäre) mit dem Titel "Steuerliche Bescheinigung"
Zitat:
Herr ******, [...], geboren am [...] hat hier den Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit angezeigt.
Vorraussichtlicher Beginn der Tätigkeit ist der **.**.****.
Art der Tätigkeit: systemnahe Anwendungen für Agenturen im non-print Bereich
[Unterschrift Sachbearbeiterin]
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Und oben Steht meine Adresse und Steuernummer.
Die UstID und alles weitere kommt per Post, das dauert ein wenig hat sie gemeint.
Kleine Zwischenfrage, Kann ich jetzt schon Rechnungen schreiben...normal schon odeR?
Hab angegeben das ich Umsatzsteuerpflichte Leistungen erbringe etc...auf dem Fragebogen.
Was kommt da ausser der UstID noch mit der Post...Formular für Dauerfristverlängerung, und was noch..?
Ist also soweit gut gelaufen, oder wie seht ihr das? 
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16.12.2002, 18:53
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2002
Ort: Aschaffenburg
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Die Frage um genauere Informationen, war die an mich gerichtet?
Für mich halt als "Geschäftsführer" interessant.
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mfg,
Jakob
Gaben - wer hätte sie nicht? Talente - Spielzeug für Kinder.
Erst der Ernst macht den Mann, erst der Fleiß das Genie.
[Theodor Fontane]
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17.12.2002, 01:21
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Du möchtst also den ersten Mitarbeiter einstellen..!?
Zuerst brauchst du dazu vom Arbeitsamt bzw der BfA eine Betriebsstätten Nummer, falls du noch keine hast.
Du kannst die Lohnabrechnung z.b. über die DATEV/Steuerberater machen, am Ende des Jahres muss dann zusätzlich noch eine Lohnsteuererklärung gemacht werden.
Mehr infos kann ich dir da auf die schnelle auch nicht liefern...bin mir aber sicher da weis der eine oder andere wesentlich mehr 
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