 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
02.01.2003, 22:59
|
#1
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2003
|
Meine Fragen
Hallo!
An euch habe ich einige Fragen die die Gründung
eines Unternehmens betreffen:
1. Mein Vater hat selbst ein Gewerbe angemeldet,
indem aber nur "Serviceleistungen" als angemeldete Tätigkeit
angegeben wurde.
- Ist es also möglich, das er auch ohne weitere (angemeldete)Tätigkeiten
(Softwarehandel ...) bei Großhändlern einkaufen kann,
oder sollte man besser ummelden
------------
2. Welche Erfahrungen habt (positiv/negativ) ihr schon
mit dem Vormundschafsgericht gemacht. Welche Gebühren
berechnen die für diese Genehmigung.
------------
Danke im voraus für eure Antworten.
Weitere Infos habe ich mir schon eingeholt.
|
|
|
02.01.2003, 23:58
|
#2
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
|
Hallo,
zu Punkt zwei kann ich nix sagen.
Zu 1: So sehr allgemeine Angaben sind nicht so gut. Viele Bearbeiter in den Gerbestellen der Ämter akzeptieren die auch nicht, anderen ist es völlig egal.
Ich hatte mal als Zusatz stehen: Handel mit Waren aller Art. Fast alle IT Grosshändler haben darufhin die Zusammenarbeit verweigert, sie wollten einen Beweis dafür, dass man auch wirklich mit Hard/Software handelt. Ich habe es um diesen Passus erweitern lassen und schon war alles geritzt.
Zu Präzise sollte es auch nicht sein, denn man möchte ja in seinem Geschäftsfeld auch mal was ausprobieren.
Zu deinem Vater: Mit dieser Gewerbeanmeldung darf er nicht handeln und wird sicher auch überall abgeschmettert. Also Ummelden, bzw. ergänzen.
Viegrü
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
|
|
|
03.01.2003, 00:30
|
#3
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
|
Willkommen hier beim TP,
Du hast die Fragen ja sehr allgemein gestellt, dazu ist es von jedem Ort zum andern unterschiedlich, das beste was du machen kannst ist mal bei euch, dem Gewerbeamt einen Besuch abstatten oder erst Mal anrufen
PS: Wie alt bist du, wegen dem Vormundschaftsgericht ....
__________________
der doja
|
|
|
03.01.2003, 02:11
|
#4
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Nov 2002
|
Zitat:
Original geschrieben von doja
PS: Wie alt bist du, wegen dem Vormundschaftsgericht ....
|
Hi doja,
ich habe von dem Vormundschaftsgericht schon viel gelesen ... mit Erreichen des 16 Lebensjahres sind mein Vater und ich zur Gemeinde und haben dort meine Firma angemeldet. Die wollten keinen Zettel, keine Auskunft, gar nichts.
Ist das überall unterschiedlich ??
|
|
|
03.01.2003, 10:24
|
#5
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2003
|
Zitat:
Original geschrieben von doja
PS: Wie alt bist du, wegen dem Vormundschaftsgericht ....
|
... Danke für eure Antworten.
Mitte 2003 werde ich 17.
|
|
|
03.01.2003, 12:48
|
#6
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
|
Zitat:
Original geschrieben von directx
... Danke für eure Antworten.
Mitte 2003 werde ich 17.
|
Wie oben schon gelesen, ist das dann kein Problem 
__________________
der doja
|
|
|
03.01.2003, 13:08
|
#7
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
|
Das das Gewerbeamt oft nicht nach der vormundschaftlichen Genehmigung fragt, ist eigentlich nicht verwunderlich, da die die Vorlage der Genehmigung keine Voraussetzung für die Erteilung des Gewerbescheins ist. Das interessiert die Leute von daher nicht sonderlich.
Allerdings ist das eine Wirksamkeitsvoraussetzung für zu schließende Verträge und Haftungsansprüche. Dabei geht es um Zivilrecht und nicht um Gewerberecht. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Haftungsansprüche werden in dem Fall auf die Erziehungsberechtigten umgeleitet. Andererseits können die jugendlichen Webdesigner auch ihre eigenen Ansprüche z.B. auf honorar nur schlecht durchsetzen. Da ohne diese Genehmigung keine Verpflichtungs und Verfügungsgeschäfte wirksam abgeschloßen werden können ( siehe § 110 Taschengeldparagraph) kann ein eventueller Schuldner im Prozess die Einrede der Nichtigkeit des Vertrages geltend machen, mit der Folge, das der Gläubiger seine Kohle nicht bekommt und er obendrein die Prozesskosten tragen muß. Als AG bin ich im Regelfall nicht verpfichtet die notwendigen Genehmigungen meines Vertragspartners zu überprüfen. Somit kann ich auch locker die Rechnungen ignorieren, da in diesem Fall der jugendliche Unternehmer seinen Anspruch eh nicht durchsetzen kann. Von daher kann die Beauftragung eines Kinderdesignunternehmers schon lukrativ sein.
Problematisch wäre meine Rolle als Gläubiger - ich verkaufe einem Kind das ohne Genehmigung arbeitet Ware. Wenn ich Pech habe bleibe ich auf der Forderung sitzen .... Gut - kann auch bei Älteren passieren - aber da habe ich wenigstens Aussicht auf einen Titel, den ich mir dann 30 Jahre lang an die Wand hängen kann.:-)
Lange rede kurzer Sinn: vielen der Kindern ist scheinbar nicht klar, was es bedeutet sich Selbstständig zu machen und welche Risiken dahinterstehen ... aber dann haben wir ja jugendliche Rechtsexperten hier, die dann ganz locker sagen: no problem. ich würd dann eher sagen: no future kids....
Wenn dieses Zitat aus dem Gewerbeamt so stimmt kann ich nur sagen: gute Nacht Deutschland ....
Thomas
|
|
|
03.01.2003, 13:11
|
#8
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Nov 2002
|
Hallo,
Zitat:
Original geschrieben von megamanX
Ich teile deine Erfahrung! Der zuständige Beamte im Wirtschaftsamt hat seine Kollegin gefragt, ob ich mit 16 schon geschäftsfähig sei, sie meinte Ja, und daraufhin er hat mir den Gewerbeschein ausgestellt. Vom Vormundschaftsgericht war nie die Rede. 
Gruß
Gerrit
|
Tsss, stimmt, die Beamtin in der Samtgemeinde fragte zuerst auch ganz ungäubich nach, ob ich oder mein Vater ein Gewerbe anmelden wolle. Als ich ihr dann mitteilte, dass ich das Gewerbe anmelden wollte, ging sie kurz zu ihrem Vorgesetzten, um nachzufragen. Ich hatte mich jedoch schon ein paar Tage früher mit diesem in Verbindung gesetzt, da ich noch ein paar Fragen hatte.
Insoweit war das ganze wirklich kein Problem. 
|
|
|
03.01.2003, 13:19
|
#9
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Nov 2002
|
Zitat:
Original geschrieben von MasterL
Lange rede kurzer Sinn: vielen der Kindern ist scheinbar nicht klar, was es bedeutet sich Selbstständig zu machen und welche Risiken dahinterstehen ... aber dann haben wir ja jugendliche Rechtsexperten hier, die dann ganz locker sagen: no problem. ich würd dann eher sagen: no future kids....
Wenn dieses Zitat aus dem Gewerbeamt so stimmt kann ich nur sagen: gute Nacht Deutschland ....
Thomas
|
Hallo,
das mag soweit alles richtig sein, jedoch solltest du mal überlegen, welche "Kinder" , doch IMO eher (angehende) Erwachsene, sich selbstständig machen. (Btw. in meinen Augen ist nicht jeder, der das 18. Lebensjahr überschritten hat, Erwachsener, sondern jemand, der Verantwortung tragen und somit umgehen kann - kurz gefasst). Von daher werden sich Jungunternehmer genau überlegen, welche Produkte sie anbieten / Aufträge annehmen (Produkthaftung, evtl. Regressforderungen, etc.).
Das von dir beschriebene Bild der "Kinderunternehmer" trifft vielleicht (!) auf den normalen Jugendlichen vor, der außer Mädchen und Disco nichts anderes im Kopf hat, aber doch nicht auf angehende Erwachsene, die sich überlegt selbstständig machen !
|
|
|
03.01.2003, 13:29
|
#10
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
|
Hallo ArneE,
es freut mich sehr, das Du zu dieser von Dir beschriebenen Kategorie gehörst.
Allerdings habe ich nach anderthalb Jahren TP-TS eher den Eindruck, das Du damit zu den Ausnahmefällen gehörst...
Nichts für ungut
Thomas
|
|
|
03.01.2003, 13:37
|
#11
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Nov 2002
|
Hallo Thomas,
Zitat:
Original geschrieben von MasterL
Hallo ArneE,
es freut mich sehr, das Du zu dieser von Dir beschriebenen Kategorie gehörst.
Allerdings habe ich nach anderthalb Jahren TP-TS eher den Eindruck, das Du damit zu den Ausnahmefällen gehörst...
Nichts für ungut
Thomas
|
Tja, ich bin eben noch durch die WebHostList gesurft und habe da (mal wieder) einige Menge Hobby-Möchtegern-Designer-Postings gesehen. Da scheint das von dir beschriebene Phänomen scheinbar doch für die Allgemeinheit der Jungunternehmer zuzutreffen. ABER es gibt halt aus Ausnahmen ....
Btw.: Im Stern / Spiegel (ich glaube es war im Stern) stand gerade zu Jungunternehmern ein wirklich interessanter Artikel .....
|
|
|
03.01.2003, 16:07
|
#12
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
|
@MasterL und ArneE: Eure Postings unterschreibe ich ebenfalls. Leider wird das selten so deutlich gesagt, wenn solche Leute im TP aufkreuzen und solche Kandidaten haben wir hier ja regelmäßig.
gruß
ratze
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:48 Uhr.
|
 |