Hallo!
Komme grad von meiner Kundenberaterin@ Deutsche Bank, die sagte mir zur Kontoeröffnung bräuchte Ich ggf. eine Erklärung des Vormundschaftsgerichtes gem. §112 BGB ansonsten könnte es sein das das Vorhaben bei der internen Prüfung "durchfällt".
Eigentlich gilt der §112 BGB nur für Gewerbetreibende (minderjährige), nicht aber für Freiberufler.
Oder irre ich mich da?
Hat jemand Infos zu Gerichtsurteilen o.ä. zu diesem Thema? Ist sehr wichtig, hab Dienstag mittag wieder einen Termin.
Würde mich freuen wenn jemand Rat weis, bloede Bürokratie..Steuern zahlen darf ich, aber ein Konto von dem die Steuern abgehn und Gutschriften draufkommen darf ich nicht haben oder wie *g*
(bin 17)
Hab der jungen Dame meine Bescheinigung vom Finanzamt wg. Freiberuflichkeit gegeben, ihre Kollegein hat nur gemeint dass es u.Ust. nicht genügen würde
Unterschriften & Einverständis der Eltern zum Geschäftskonto liegt auch vor...hmm
