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Alt 03.01.2003, 16:29   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
doomedia macht alles soweit korrekt

§112 BGB auch für Freiberufler? Hilfe :((


Hallo!

Komme grad von meiner Kundenberaterin@ Deutsche Bank, die sagte mir zur Kontoeröffnung bräuchte Ich ggf. eine Erklärung des Vormundschaftsgerichtes gem. §112 BGB ansonsten könnte es sein das das Vorhaben bei der internen Prüfung "durchfällt".

Eigentlich gilt der §112 BGB nur für Gewerbetreibende (minderjährige), nicht aber für Freiberufler.

Oder irre ich mich da?

Hat jemand Infos zu Gerichtsurteilen o.ä. zu diesem Thema? Ist sehr wichtig, hab Dienstag mittag wieder einen Termin.

Würde mich freuen wenn jemand Rat weis, bloede Bürokratie..Steuern zahlen darf ich, aber ein Konto von dem die Steuern abgehn und Gutschriften draufkommen darf ich nicht haben oder wie *g*

(bin 17)

Hab der jungen Dame meine Bescheinigung vom Finanzamt wg. Freiberuflichkeit gegeben, ihre Kollegein hat nur gemeint dass es u.Ust. nicht genügen würde

Unterschriften & Einverständis der Eltern zum Geschäftskonto liegt auch vor...hmm

Geändert von doomedia (04.01.2003 um 17:55 Uhr).
doomedia ist offline  


Alt 03.01.2003, 18:32   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo doomedia,

die junge Dame hat schon Recht ....

Es geht wie schon weiter unten heute gesagt bei der Genehmigung nach §§ 112 BGB ff um die Frage der vollen Geschäftsfähigkeit.

Dabei ist es egal, ob Du eine Gewerbe betreibst oder "Freiberuflich" tätig bist. Denn auch wenn Du Freiberuflich tätig bist, schließt Du ja Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte ab, die über die normalen "Taschengeldgeschäfte" hinausgehen. Dafür mußt Du vorzeitig voll geschäftsfähig sein. Und diese Genehmigung erteilt nun mal aus gutem Grunde (auch zum Schutz der nicht voll geschäftsfähigen z.B. vor bösgläubigen Erzeihungsberechtigten) das Vormundschaftsgericht.

Deine Steuerpflicht ist von den vorliegenden Genehmigungen udergl. völlig unabhängig. Da geht es nur um das Einkommen an sich. Denn dann würde ja kaum noch jemand ein Gewerbe anmelden wenn er dann keine Steuern bezahlen müßte ....

Was in diesem Zusammenhang viel Interessanter wäre ist, wie und warum und aufgrund welcher Tatsachen Dir das FA als "Webdesigner" den Status der Freiberuflichkeit erteilt hat. Denn das würde schon die meisten hier interessieren; quasi so als Gebrauchsanweisung....

Thomas
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 03.01.2003, 20:37   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
doomedia macht alles soweit korrekt
Nicht als Webedisgner, sondern "Entwickler für systemnahe Anwendungen" Das haben die ohne Murren akzeptiert...

Das dumme nur, ich brauch das Konto, und das mit dem Vormundschaftsgericht kann ne halbe Ewigkeit dauern, dann bin ich vielleicht schon 18...und noch das ganze Jahr alles übers Privatkonto laufen lassen...will und darf ich eigentlich auch nicht...

doomedia ist offline  
Alt 07.01.2003, 21:11   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
doomedia macht alles soweit korrekt
Talking

So, eine Lösung hat sich gefunden

Konto eröffnet, Genehmigung durch Vormundschaftsgericht wird nachgereicht (vorraussgesetzt sie wird erteilt, wo wir (= meine eltern und ich) uns aber ziemlich sicher sind )
doomedia ist offline  
 

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