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12.01.2003, 23:14
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#1
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Firma mir mehreren Personen
Hi, wir (3 Schüler) wollen ein Kleinunternehmen gründen. Müssen wir dies auf einen, oder können wir das auf uns 3 anmelden?
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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12.01.2003, 23:21
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Kurz und knapp: Die Lösung heiß wahrscheinlich GbR. Weitere Infos hier im Forum, IHK, FA, StB und im Internet allgemein.
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13.01.2003, 00:47
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Gilt bei einer Gbr ebenfalls die Freigrenze. Also wenn wir unter einem bestimmten Gewinn bleiben, müssen wir dann keine Steuern zahlen?
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
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13.01.2003, 01:19
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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mach dich mal generell über die Gesellschaftsform "GbR" (Gesellschaft bürgerlichen Rechts" schlau
ganz grob gesagt: jeder Gesellschafter hat per Vertrag einen bestimmten Anteil an der Firma und damit auch am Gewinn.
diesen gewinn muss jeder für sich privat versteuern und da gelten dann die jeweils persönlichen freigrenzen.
Haftung in einer GbR ist allerdings: jeder Einzelne haftet komplett mit allem Privatvermögen für die komplette Firma (und nicht nur für den prozentualen Anteil)
Trotzdem ist GbR meist in solchen Fällen die praktikabelste Gesellschaftsform, weil vergleichsweise einfach zu gründen und ohne nennenswertes Kapital machbar 
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13.01.2003, 15:15
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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Wenn Ihr zu Dritt starten wollt, also GbR, muss jeder von Euch ein Gewerbe anmelden...
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Life is fast, be faster...
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13.01.2003, 15:43
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Wenn jeder ein Gewerbe hat, fällt dann auch jeder einzeln unter die Kleinunternehmerregelung? Also kann jeder für sich einen Gewinn von glaub ich 6000 euro oder so verbuchen ohne dafür steuern zu zahlen? Oder gilt das dann für alle drei zusammen?
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
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13.01.2003, 16:00
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
diesen gewinn muss jeder für sich privat versteuern und da gelten dann die jeweils persönlichen freigrenzen.
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geht das aus meiner Antwort nicht hervor? 
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13.01.2003, 16:23
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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wie ist es eigentlich, wenn man noch Schüler (19 Jahre) ist, man haftet ja nur mit seinem privatvermögen(welches oft in diesem Alter nicht übermäßig groß ist). Aber kann es in irgendeinem Fall auch sein, dass an das Vermögen der Eltern rangegangen wird?
Eigentlich ist die logische Antwort nein, oder gibt es auch andere Fälle, bei dem Eltern mitreingezogen werden können?
(Es gibt ja oft ein Haufen an Extra- und Sonderregelungen)
Möchte in diesem Fall nämlich ganz sicher sein
Gruß
Dafman
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13.01.2003, 23:11
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Du haftest mit Deinem Privatvermögen bedeutet, dass Du für die Schulden der Firma gerade stehst,
Bist du 19, geht man nicht an diene Eltern ran.
Aber machst du satt Schulden, musst Du dafür grade stehen, nur weil Du das Geld gerade nicht hast, bedeutet das nicht, dass die Schulden verfallen, das ist dir hoffentlich klar.
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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13.01.2003, 23:30
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#10
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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für den Fal da gibt es seit ein paar Jahren aber dann die Variante des "privaten Konkurses", damit man nicht für den Rest seines Lebens verschuldet ist und es sich dadurch nie wieder lohnen würde, offiziell Geld zu verdienen.
Man meldet den persönlichen Konkurs an und schließt einen gesetzlich geregelten Vergleich mit seinen Gläubigern:
5 (oder 8?) Jahre "normal" arbeiten gehen (und sich auch wirklich um Job bemühen!), von dem Einkommen in dieser Zeit wird alles bis auf Pfändungsfreigrenze (ich glaub so um die 800 €) einbehalten und auf die Gläubiger verteilt.
Wenn man die Zeit dann hinter sich hat, ist man wieder schuldenfrei und kann normal weiter machen 
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14.01.2003, 00:27
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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ok, danke
das ich für alles was ich mache gerade stehen muss ist mir natürlich klar und das dies nur unter Bedingungen "verjähren" kann auch, aber ich wollte mir nur noch mal sicher sein wegen dieser sache der strikten trennung von eltern und kindern (über 1  bei solchen Angelegenheiten
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16.02.2003, 18:35
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Köln
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Ich gründe bald auch eine Firma. Hier hört man immer Schulden, verklagen e.c.t. Verklagen wegen was denn ? UNd das mit den Schulden? Wir werden computer verkaufen, nun nehmen wir mal an jemandkauft bei uns einen computer und der explodiert dann bei denen zu hasue. Peng 1 millionen € schaden? gibt es dafür versciherungen und wenn ja was kosten diese? Danke
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16.02.2003, 19:38
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Nutzen und Gefahr gehen beim Verkauf auf den Käufer über, weshalb ihr auch im Normalfall nicht für ein abgebranntest Haus haften müsst und dementsprechend solche Sachen weder versichern könnt, noch solltet
Anders sieht es natürlich aus, wenn euch Fahrlässigkeit beim Zusammenbau und/oder unsachgemässes Handeln nachgewiesen wird. Dann kann eine Versicherung Regress auf euch nehmen.. doch das ist eher unwahrscheinlich wenn ihr sauber arbeitet!
Gruss Adi
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