Zitat:
Original geschrieben von webmaster2003
und wie Erstellt man eine Rechnung wenn man nicht angemeldet ist?
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das geht schon
musst halt gewisse Jahresumsatzgrenzen beachten (da bin ich aber wg. der Höhe überfrag, einfach mal beim Finanzamt anrufen)
dabei kommt's natürlich noch drauf an, wie dein sonstiges Einkommen sich gestaltet: wenn du irgendwo angestellt bist und Einkommen beziehst, musst du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden und deine WD-Einnahmen zusätzlich zu deinem sonstigen Einkommen versteuern.
Bist du allerdings im "Hauptberuf" Schüler, kannst du innerhalb des Freibetrages "wirtschaften", dann allerdings schreibst du Rechnungen
ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer!
Würdest du MWSt. berechnen (und mangels Gewerbeanmeldung ja nicht an Vater Staat abführen) machst du dich der Steuerhinterziehung schuldig - und das ist kein Spass mehr!