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Alt 15.01.2003, 11:29   #1
TP-Member
 
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webmaster2003 macht alles soweit korrekt

rechnungerstellung


hi
Darf man eine Rechnung erstellen wenn man Webdesign nur Hobbymäßig macht, aber schon eine Website als Web-designer hat hat?
Wenn ja, was müßte dann in die Rechnung rein?
webmaster2003 ist offline  


Alt 15.01.2003, 11:45   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
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KarlC ist auf einem guten Weg
1. Gewerbe anmelden
2. Rechnung erstellen

Inhalt: Adressat, Adressent, Ort, Datum, Rechnungsinhalt, Betrag, ggf. MWSt, Endbetrag, Zahlungsziel, Kto.Nr. etc.
__________________
.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
KarlC ist offline  
Alt 15.01.2003, 11:51   #3
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webmaster2003 macht alles soweit korrekt
und wie Erstellt man eine Rechnung wenn man nicht angemeldet
ist?
webmaster2003 ist offline  
Alt 15.01.2003, 11:54   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von pille
 
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pille macht alles soweit korrekt
gar nicht?
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pille ist offline  
Alt 15.01.2003, 13:52   #5
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Toskka macht alles soweit korrekt
@ pille

Heißt das nicht "Nachts ist es kälter als draußen"...?
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Toskka ist offline  
Alt 15.01.2003, 14:36   #6
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Zitat:
Original geschrieben von webmaster2003
und wie Erstellt man eine Rechnung wenn man nicht angemeldet ist?
das geht schon

musst halt gewisse Jahresumsatzgrenzen beachten (da bin ich aber wg. der Höhe überfrag, einfach mal beim Finanzamt anrufen)

dabei kommt's natürlich noch drauf an, wie dein sonstiges Einkommen sich gestaltet: wenn du irgendwo angestellt bist und Einkommen beziehst, musst du auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden und deine WD-Einnahmen zusätzlich zu deinem sonstigen Einkommen versteuern.
Bist du allerdings im "Hauptberuf" Schüler, kannst du innerhalb des Freibetrages "wirtschaften", dann allerdings schreibst du Rechnungen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer!

Würdest du MWSt. berechnen (und mangels Gewerbeanmeldung ja nicht an Vater Staat abführen) machst du dich der Steuerhinterziehung schuldig - und das ist kein Spass mehr!
Thomas ist gerade online  
Alt 15.01.2003, 16:25   #7
TP-Insider
 
Benutzerbild von pille
 
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pille macht alles soweit korrekt
@ toskka
ot: weiß nich,
aber: zu fuß geht es schneller als übern berg
ot ende.
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pille ist offline  
Alt 15.01.2003, 20:19   #8
TP-Member
 
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webmaster2003 macht alles soweit korrekt
Ohne MWST darf ich die Rechnung austellen?
oder geht Vielleicht eine Quittung statt Rechnung?
webmaster2003 ist offline  
Alt 16.01.2003, 08:14   #9
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
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KarlC ist auf einem guten Weg
Eine Rechnung darfst du rein rechtlich erst ausstellen, wenn du dein Gewerbe angemeldet hast. Eine Quittung darfst du immer ausstellen. Es stellt sich halt die Frage, ob du nicht zuvor schon ein Gewerbe hättest anmelden müssen.

Auszug GewO § 14

Zitat:
1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
__________________
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KarlC ist offline  
 

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