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18.01.2003, 16:37
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Neumünster [Nördlich von HH]
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Haftungsausschluss
Hallo,
kann ich als Webdesigner meinem Kunden einen Vertrag unterschreiben lassen, dass er alleine für alle rechtlichen Probleme verantwortlich ist?
Klar ist mir: ich muss mit original- Software arbeiten (mache ich)
aber wenn er z.B. keine rechte auf Bilder hat die er mir gibt und es dann Probleme damit gibt, will ich in keiner Weise dafür verantwortlich sein
kann man da was machen?
danke
__________________
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18.01.2003, 16:40
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Landeshauptstadt Düsseldorf
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Ich denke schon - weiß es aber nicht 100%ig...
mrX
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18.01.2003, 16:40
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Hallenberg/Würzburg
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ich glaube das ist so ein spezielle frage da solltest du besser einen rechtsanwalt konsultieren. ist vielleicht die sicherste lösung
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18.01.2003, 16:41
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Sinsheim
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Gute Frage, würde mich auch interessieren! 
__________________
"Dieses Business ist binär. Du bist eine Eins oder eine Null, lebendig oder tot. Es gibt keinen zweiten Sieger." - Gary Winston (StartUp)
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18.01.2003, 16:53
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ich schieb' dich mal in den Traum_Start, von wegen der Rubrik-Bezeichnung dort: "Gründer-Infos, Jobgesuche/Angebote, Advertising und Rechtliches"
und: durchsuch' den Traum_Start mal nach deiner Fragestellung, bin mir recht sicher, dass wir genau dieses Thema schon mal ausführlich hatten, ist aber ne Zeit her 
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18.01.2003, 17:19
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Hi xStream
Also ich kenne das deutsche Recht zwar nicht im Detail, aber ich denke so verschieden vom schweizerischen kanns nicht sein. Ihr habt einfach noch einige Gesetze mehr als wir in der Schweiz.. bei uns ist alles etwas pragmatischer geregelt...
Aber zu deiner Frage: für Verträge gilt ein ganz wichtiger Grundsatz: Form- und Inhaltsfreiheit, mit Ausnahme einiger weniger Verträge (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Kredit- und Leasing und ähnliches)
Das heisst nun für dich: du kannst in einen Vertrag alles reinschreiben was du möchtest und - ganz wichtig natürlich - was sich innerhalb der gesetzlichen Normen bewegt. Du darfst also auf jeden Fall eine Klausel reinsetzen, dass du für den Inhalt deines Werkes nicht verantwortlich gemacht werden kannst, sofern dies nicht durch einen groben Fehler deinerseits entstanden ist.
Kurz und bündig: Du darfst und solltest auch einen entsprechenden Punkt in deinem Vertrag festlegen, dass du nicht für das vom Kunden angelieferte Material verantwortlich bist.
Einziger Punkt wo du in jedem Fall belangt werden kannst ist natürlich der, wo das Material ganz offensichtlich widerrechtlich ist und du es dennoch mit vollem Wissen einbaust.. Beispiel Kinderpornografie oder ähnliches..
Gruss Adi
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18.01.2003, 17:20
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Neumünster [Nördlich von HH]
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
ich schieb' dich mal in den Traum_Start, von wegen der Rubrik-Bezeichnung dort: "Gründer-Infos, Jobgesuche/Angebote, Advertising und Rechtliches"
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mmmh ja hab ich wieder danebengepostet
Zitat:
Original geschrieben von Thomas
und: durchsuch' den Traum_Start mal nach deiner Fragestellung, bin mir recht sicher, dass wir genau dieses Thema schon mal ausführlich hatten, ist aber ne Zeit her [/b]
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hab gesucht - wirklich - aber nichts gefunden...
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18.01.2003, 17:22
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Neumünster [Nördlich von HH]
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Zitat:
Original geschrieben von adi-sign
Hi xStream
Also ich kenne das deutsche Recht zwar nicht im Detail, aber ich denke so verschieden vom schweizerischen kanns nicht sein. Ihr habt einfach noch einige Gesetze mehr als wir in der Schweiz.. bei uns ist alles etwas pragmatischer geregelt...
Aber zu deiner Frage: für Verträge gilt ein ganz wichtiger Grundsatz: Form- und Inhaltsfreiheit, mit Ausnahme einiger weniger Verträge (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Kredit- und Leasing und ähnliches)
Das heisst nun für dich: du kannst in einen Vertrag alles reinschreiben was du möchtest und - ganz wichtig natürlich - was sich innerhalb der gesetzlichen Normen bewegt. Du darfst also auf jeden Fall eine Klausel reinsetzen, dass du für den Inhalt deines Werkes nicht verantwortlich gemacht werden kannst, sofern dies nicht durch einen groben Fehler deinerseits entstanden ist.
Kurz und bündig: Du darfst und solltest auch einen entsprechenden Punkt in deinem Vertrag festlegen, dass du nicht für das vom Kunden angelieferte Material verantwortlich bist.
Einziger Punkt wo du in jedem Fall belangt werden kannst ist natürlich der, wo das Material ganz offensichtlich widerrechtlich ist und du es dennoch mit vollem Wissen einbaust.. Beispiel Kinderpornografie oder ähnliches..
Gruss Adi
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ok danke!
hat jemand soetwas evt. schonmal geschrieben? könnte jemand soetwas kontrollieren wenn ich das schreibe? sollte ich einen rechtsanwalt das prüfen lassen?
thx
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18.01.2003, 22:06
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Zitat:
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sollte ich einen rechtsanwalt das prüfen lassen?
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Ganz klar : ja! Ein unbegrenzter bzw. undifferenzierter Haftungsausschluß ist rechtlich nicht ganz so einfach, wie manche glauben. Ich kann mich nicht einfach vertraglich von gewissen Pflichten lösen. Auch als Webdesigner hat man Sorgfalts,- Hinweis und Sicherungspflichten, auf die der Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers großen Wert legt und die deshalb per Vertrag nicht auszuhebeln sind. Insbesondere kann die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kaum ausgeschlossen werden und Du läufst Gefahr, damit den ganzen Vertrag zunichte zu machen (also auch Deine Kohle zu verlieren). Eine sog. "Salvatorische Klausel" ist da von großem Vorteil. Aber das erklärt Dir wirklich besser ein Anwalt.
Gruß, MasterL
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18.01.2003, 23:53
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Dec 2002
Ort: Neumünster [Nördlich von HH]
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mmh das problem ist, das die Site jetzt für einen Bekannten ist, ich dafür nichts nehme und es daher auch (noch) keinen Vertrag gibt
ist es nicht möglich das einfach irgendwie mit ins Impressum reinzusetzen? Wäre echt mies deswegen nen teures Beratungsgespräch bei nem Anwalt zu machen...
natürlich ist das auch für folgenden Aufträge wichtig...
wäre halt super gewesen, wenn jemand soetwas schon einmal gemacht hätte oder wüsste wo es gültige Vorlagen gibt für soetwas...
Wie sieht das eigentlich allgemein aus, wenn ich z.B. ein Bild aus einer Zeitschrift unerlaubt einbinde, das ich von meinem Kunden bekomme und das die Redaktion da rausbekommt. Wer ist dran - ich oder mein kunde?
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Geändert von xStream (18.01.2003 um 23:57 Uhr).
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19.01.2003, 00:59
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#11
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TP-Special Mod
Registriert seit: Jun 2001
Ort: 8°21' O 49°1' N
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@MasterL: Das würde mich jetzt auch mal interessieren: muß ich mich bei jedem Bild darüber informieren, ob der Auftraggeber auch die Rechte daran hat?
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19.01.2003, 01:11
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#12
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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wenn ich das richtig sehe hängt das (wenn vertraglich vereinbart) nur mit der "groben Fahrlässigkeit" zusammen.
Ich lasse mir vom Kunden die lizenzfreie Verwendungsmöglichkeit des angelieferten Materials bestätigen und bin erst mal im grünen Bereich.
wenn ich dann aber beispielweise das McDoof-Logo, oder Telekom ober was weiß ich beim 500 € - Auftrag geliefert bekomme, muss ich sekptisch sein und mir dieses expliziet seperat bestätigen lassen, sonst handele ich halt "grob fahrlässig" - und davor schützt mich auch der ausgefuchsteste Vertrag nicht.
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19.01.2003, 10:03
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
wenn ich das richtig sehe hängt das (wenn vertraglich vereinbart) nur mit der "groben Fahrlässigkeit" zusammen.
Ich lasse mir vom Kunden die lizenzfreie Verwendungsmöglichkeit des angelieferten Materials bestätigen und bin erst mal im grünen Bereich.
wenn ich dann aber beispielweise das McDoof-Logo, oder Telekom ober was weiß ich beim 500 € - Auftrag geliefert bekomme, muss ich sekptisch sein und mir dieses expliziet seperat bestätigen lassen, sonst handele ich halt "grob fahrlässig" - und davor schützt mich auch der ausgefuchsteste Vertrag nicht.
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genau!
Wie ich oben geschrieben habe und dies MasterL bestätigt hat, kann natürlich grobe Fahrläsigkeit und "Bösgläubigkeit" (vom Prinzip Treu und Glauben) nicht ausgeschlossen werden. Aber eine grundlegende Klausel, die besagt, dass der Auftraggeber für die Lizenzbedingungen zuständig ist, geht auf jeden Fall.
Adi
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