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Alt 18.01.2003, 16:37   #1
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Haftungsausschluss


Hallo,


kann ich als Webdesigner meinem Kunden einen Vertrag unterschreiben lassen, dass er alleine für alle rechtlichen Probleme verantwortlich ist?

Klar ist mir: ich muss mit original- Software arbeiten (mache ich)


aber wenn er z.B. keine rechte auf Bilder hat die er mir gibt und es dann Probleme damit gibt, will ich in keiner Weise dafür verantwortlich sein


kann man da was machen?

danke
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Alt 18.01.2003, 16:40   #2
mrx
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mrx ist auf einem guten Weg
Ich denke schon - weiß es aber nicht 100%ig...


mrX
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Alt 18.01.2003, 16:40   #3
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MatthiasG bringt sich richtig einMatthiasG bringt sich richtig ein
ich glaube das ist so ein spezielle frage da solltest du besser einen rechtsanwalt konsultieren. ist vielleicht die sicherste lösung
MatthiasG ist offline  
Alt 18.01.2003, 16:41   #4
jow
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jow macht sich hier sehr viel Mühe
Gute Frage, würde mich auch interessieren!
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Alt 18.01.2003, 16:53   #5
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
ich schieb' dich mal in den Traum_Start, von wegen der Rubrik-Bezeichnung dort: "Gründer-Infos, Jobgesuche/Angebote, Advertising und Rechtliches"

und: durchsuch' den Traum_Start mal nach deiner Fragestellung, bin mir recht sicher, dass wir genau dieses Thema schon mal ausführlich hatten, ist aber ne Zeit her
Thomas ist offline  
Alt 18.01.2003, 17:19   #6
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Hi xStream

Also ich kenne das deutsche Recht zwar nicht im Detail, aber ich denke so verschieden vom schweizerischen kanns nicht sein. Ihr habt einfach noch einige Gesetze mehr als wir in der Schweiz.. bei uns ist alles etwas pragmatischer geregelt...

Aber zu deiner Frage: für Verträge gilt ein ganz wichtiger Grundsatz: Form- und Inhaltsfreiheit, mit Ausnahme einiger weniger Verträge (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Kredit- und Leasing und ähnliches)

Das heisst nun für dich: du kannst in einen Vertrag alles reinschreiben was du möchtest und - ganz wichtig natürlich - was sich innerhalb der gesetzlichen Normen bewegt. Du darfst also auf jeden Fall eine Klausel reinsetzen, dass du für den Inhalt deines Werkes nicht verantwortlich gemacht werden kannst, sofern dies nicht durch einen groben Fehler deinerseits entstanden ist.

Kurz und bündig: Du darfst und solltest auch einen entsprechenden Punkt in deinem Vertrag festlegen, dass du nicht für das vom Kunden angelieferte Material verantwortlich bist.

Einziger Punkt wo du in jedem Fall belangt werden kannst ist natürlich der, wo das Material ganz offensichtlich widerrechtlich ist und du es dennoch mit vollem Wissen einbaust.. Beispiel Kinderpornografie oder ähnliches..

Gruss Adi
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Alt 18.01.2003, 17:20   #7
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
ich schieb' dich mal in den Traum_Start, von wegen der Rubrik-Bezeichnung dort: "Gründer-Infos, Jobgesuche/Angebote, Advertising und Rechtliches"
mmmh ja hab ich wieder danebengepostet

Zitat:
Original geschrieben von Thomas
und: durchsuch' den Traum_Start mal nach deiner Fragestellung, bin mir recht sicher, dass wir genau dieses Thema schon mal ausführlich hatten, ist aber ne Zeit her [/b]
hab gesucht - wirklich - aber nichts gefunden...
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Alt 18.01.2003, 17:22   #8
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Zitat:
Original geschrieben von adi-sign
Hi xStream

Also ich kenne das deutsche Recht zwar nicht im Detail, aber ich denke so verschieden vom schweizerischen kanns nicht sein. Ihr habt einfach noch einige Gesetze mehr als wir in der Schweiz.. bei uns ist alles etwas pragmatischer geregelt...

Aber zu deiner Frage: für Verträge gilt ein ganz wichtiger Grundsatz: Form- und Inhaltsfreiheit, mit Ausnahme einiger weniger Verträge (Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Kredit- und Leasing und ähnliches)

Das heisst nun für dich: du kannst in einen Vertrag alles reinschreiben was du möchtest und - ganz wichtig natürlich - was sich innerhalb der gesetzlichen Normen bewegt. Du darfst also auf jeden Fall eine Klausel reinsetzen, dass du für den Inhalt deines Werkes nicht verantwortlich gemacht werden kannst, sofern dies nicht durch einen groben Fehler deinerseits entstanden ist.

Kurz und bündig: Du darfst und solltest auch einen entsprechenden Punkt in deinem Vertrag festlegen, dass du nicht für das vom Kunden angelieferte Material verantwortlich bist.

Einziger Punkt wo du in jedem Fall belangt werden kannst ist natürlich der, wo das Material ganz offensichtlich widerrechtlich ist und du es dennoch mit vollem Wissen einbaust.. Beispiel Kinderpornografie oder ähnliches..

Gruss Adi
ok danke!

hat jemand soetwas evt. schonmal geschrieben? könnte jemand soetwas kontrollieren wenn ich das schreibe? sollte ich einen rechtsanwalt das prüfen lassen?

thx
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Alt 18.01.2003, 22:06   #9
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Zitat:
sollte ich einen rechtsanwalt das prüfen lassen?
Ganz klar : ja! Ein unbegrenzter bzw. undifferenzierter Haftungsausschluß ist rechtlich nicht ganz so einfach, wie manche glauben. Ich kann mich nicht einfach vertraglich von gewissen Pflichten lösen. Auch als Webdesigner hat man Sorgfalts,- Hinweis und Sicherungspflichten, auf die der Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers großen Wert legt und die deshalb per Vertrag nicht auszuhebeln sind. Insbesondere kann die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kaum ausgeschlossen werden und Du läufst Gefahr, damit den ganzen Vertrag zunichte zu machen (also auch Deine Kohle zu verlieren). Eine sog. "Salvatorische Klausel" ist da von großem Vorteil. Aber das erklärt Dir wirklich besser ein Anwalt.

Gruß, MasterL
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 18.01.2003, 23:53   #10
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mmh das problem ist, das die Site jetzt für einen Bekannten ist, ich dafür nichts nehme und es daher auch (noch) keinen Vertrag gibt

ist es nicht möglich das einfach irgendwie mit ins Impressum reinzusetzen? Wäre echt mies deswegen nen teures Beratungsgespräch bei nem Anwalt zu machen...


natürlich ist das auch für folgenden Aufträge wichtig...
wäre halt super gewesen, wenn jemand soetwas schon einmal gemacht hätte oder wüsste wo es gültige Vorlagen gibt für soetwas...

Wie sieht das eigentlich allgemein aus, wenn ich z.B. ein Bild aus einer Zeitschrift unerlaubt einbinde, das ich von meinem Kunden bekomme und das die Redaktion da rausbekommt. Wer ist dran - ich oder mein kunde?
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Geändert von xStream (18.01.2003 um 23:57 Uhr).
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Alt 19.01.2003, 00:59   #11
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@MasterL: Das würde mich jetzt auch mal interessieren: muß ich mich bei jedem Bild darüber informieren, ob der Auftraggeber auch die Rechte daran hat?
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Alt 19.01.2003, 01:11   #12
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
wenn ich das richtig sehe hängt das (wenn vertraglich vereinbart) nur mit der "groben Fahrlässigkeit" zusammen.

Ich lasse mir vom Kunden die lizenzfreie Verwendungsmöglichkeit des angelieferten Materials bestätigen und bin erst mal im grünen Bereich.

wenn ich dann aber beispielweise das McDoof-Logo, oder Telekom ober was weiß ich beim 500 € - Auftrag geliefert bekomme, muss ich sekptisch sein und mir dieses expliziet seperat bestätigen lassen, sonst handele ich halt "grob fahrlässig" - und davor schützt mich auch der ausgefuchsteste Vertrag nicht.
Thomas ist offline  
Alt 19.01.2003, 10:03   #13
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
wenn ich das richtig sehe hängt das (wenn vertraglich vereinbart) nur mit der "groben Fahrlässigkeit" zusammen.

Ich lasse mir vom Kunden die lizenzfreie Verwendungsmöglichkeit des angelieferten Materials bestätigen und bin erst mal im grünen Bereich.

wenn ich dann aber beispielweise das McDoof-Logo, oder Telekom ober was weiß ich beim 500 € - Auftrag geliefert bekomme, muss ich sekptisch sein und mir dieses expliziet seperat bestätigen lassen, sonst handele ich halt "grob fahrlässig" - und davor schützt mich auch der ausgefuchsteste Vertrag nicht.
genau!

Wie ich oben geschrieben habe und dies MasterL bestätigt hat, kann natürlich grobe Fahrläsigkeit und "Bösgläubigkeit" (vom Prinzip Treu und Glauben) nicht ausgeschlossen werden. Aber eine grundlegende Klausel, die besagt, dass der Auftraggeber für die Lizenzbedingungen zuständig ist, geht auf jeden Fall.

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