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Alt 28.01.2003, 16:18   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2003
campsy macht alles soweit korrekt

Berufsgenossenschaft für Screendesigner?


Hallo allerseits!

Ich mache mich demnächst als Screendesignerin allein selbstständig und zwar versuche ich es erstmal als Freiberuflerin (man kann's ja mal versuchen).
Nun habe im Buch "Recht für Grafiker und Webdesigner" (Galileo Design Verlag) gelesen, daß für Grafiker die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung zuständig ist und für Webdesigner meistens die Verwaltungsberufsgenossenschaft. Da ich sicher gehen wollte, habe ich den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften angeschrieben und bekam die Anwort:
"In der Regel liegt die Zustaendigkeit fuer die IT-/EDV-Branche (auch als Dienstleister) bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik" - und - "laut Sozialgesetzbuch VII muss jedes Unternehmen innerhalb von fuenf Werktagen nach Existenzgruendung bei der fuer die Branche zustaendigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden."
Auf der Website der BGFE http://www.bgfe.de habe ich keine Informationen zum Thema bekommen, habe die aber mal angeschrieben, ob die nun wirklich für Screendesigner zuständig sind. Wollte aber auch mal hier fragen, wie der Wissensstand und die Erfahrungen sind:

Besteht in meinem Fall die Pflicht, Mitglied in einer Berufsgenossenschaft zu werden?
In welcher?
Egal ob freiwillig oder gezwungen: wie sind Eure Erfahrungen mit Berufsgenossenschaften?
Wie hoch sind die Beiträge, lohnt es sich (welche Leistungen kriegt man eigentlich dafür)?

Schonmal vielen Dank für die Antworten!
campsy ist offline  


Alt 30.01.2003, 12:17   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2003
campsy macht alles soweit korrekt
Interessiert sich wirklich niemand für dieses Thema? Habt ihr euch überhaupt schonmal Gedanken darüber gemacht, einer Berufsgenossenschaft beizutreten?

Falls es doch noch jemanden interessiert:

ich habe jetzt Infos von der BGFE (Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik) bekommen. Da steht, daß nur die in einem abhängigen Arbeitsverhältnis Tätigen der Unfallversicherung unterliegen. Unternehmer sind nicht versicherungspflichtig!

OK, man kann sich aber freiwillig versichern lassen. Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme; die Mindestversicherungssume liegt zur Zeit bei 18.000 Euro. Je 1000 Euro Versicherungssumme beträgt der Jahresbeitrag voraussichtlich 3,20 Euro. Na, ist doch günstig, oder?

Mich würde trotzdem noch interessieren, ob jemand in irgendeiner Berufsgenossenschaft ist, in welcher und welche Erfahrungen gemacht wurden.

Oder ist niemand in einer Berufsgenossenschaft?!
campsy ist offline  
Alt 30.01.2003, 13:06   #3
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
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doch, ich bin in der Berufsgenossenschaft (BG), allerdings in der für den Einzelhandel

Liegt daran, dass ich schon lange einen Bioladen habe und seit einigen Jahren zusätzlich als 2tes Gewerbe einen EDV-Service angemeldet habe.

Habe dieses meiner BG mitgeteilt, mit dem angenehmen Ergebnis, dass mein Beitrag gesenkt wurde

EDV hat eine niedrigere "Gefahrenklasse" als der Einzelhandel, und ein Teil meiner Arbeitszeit wird nun nach dem niedrigeren Tarif abgerechnet.

Ansonsten kann ich dir dazu sagen:

Inhaber selber werden immer pauschal mit 300 Arbeitstagen im Jahr berechnet (die BG gönnt einem Selbstständigen wohl keinen Tag Urlaub ), Angestellte werden nach Gesamt-Jahresbrutto-Gehalt berechnet - immer im Zusammenhang mit der branchentypischen "Gefahrenklasse"
Diese beträgt bei mir 1,8, EDV/WD ist deutlich niedriger, Frisöre, Floristen (wg. häufiger Allergien) liegen z.B. aber auch mal schnell bei 4 - 5.

Versichert sind darüber alle Arbeitsunfälle wozu auch der Weg zur/von Arbeit zählt (aber nur der direkte zwischen Job und Wohnung!)

Wenn dir also der Monitor auf den Fuß fällt ...

Wenn du alleine arbeitest, würde ich mir das glaube ich erst mal sparen, wenn es geht.
Irgendwelche Unfälle (der Monitor ...) sind auch über deine Krankenkasse abgedeckt, Lohnfortzahlung gibt es imho für Inhaber selbst sowieso nicht, da ist eine maßvolle Krankentagegeldversicherung (nicht Krankenhaustagegeld!) effektiver.
Thomas ist offline  
Alt 19.01.2004, 15:43   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2003
SvenBremer macht alles soweit korrekt
Hi, sorry, wenn ich das Thema nochmal hochdrücke, aber soweit ich weiss ist die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft doch für alle gewerbetreibende gesetzlich verpflichtend, oder irre ich mich da jetzt? :-)
SvenBremer ist offline  
 

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