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Das ist ne recht informative Seite, aber wer 3 oder noch mehr Mahnungen rausschickt, bevor er rechtliche Schritte einleitet, ist selbst schuld, wenn er nie was von seinem Gelde sieht. Die Schreiben sind zum Teil viel zu milde formuliert und bieten m.E. dem Schuldner quasi gar keinen Anreiz zu zahlen. Letztenendes ist es so, daß eine Mahnung nach 30 Tagen des Verzuges gar nicht mehr erforderlich ist. Zinsen kannst Du in Höhe von 5 % über dem Basiszinsatz verlangen, sind Dir aber höhere Zinsen entstanden (Die Bank fettet beim Dispo nämlich weitaus höhere Zinsen ab), so stellst du diese in Rechnung. Der Unterschied ist der - die 5% Zinsen über dem Basiszinssatz stehen die von Gesetz wegen zu, was darüber hinaus geht, mußt Du durch eine Bankbescheinigung etc. nachweisen.
Mahnen kannst Du, wenn Deine Leistung erbracht ist und damit die Forderung an den Schuldner fällig wird. Zahlt er nciht, liegt es an Dir, wie konsequent Du dran bleibst und wie dick Dein finanzielles Polster ist, dem Schuldner Kredit zu gewähren. Denn nichts anderes ist das. Bewährt hat es sich, ein bis zwei Wochen zu warten und dann das erste Mal anzumahnen. Tut sich nach einer weiteren Woche nix, versuchen den Schuldner ans Telefon zu kriegen. Das wirkt manchmal Wunder. ;-) Andernfalls - Mahnbescheid oder wenn Du ne Website gemacht hast - abstöpseln und Mitteilung an den Kunden, daß die erst wieder online geht, wenn das Geld da ist (Stichwort: Zurückbehaltungsrecht, 273 BGB).
MasterL
Was mir noch dazu einfällt: Im Extremfall wirkt es manchmal Wunder, wenn man dem Schuldner mitteilt, das man im Falle der hartnäckigen (also wenn man weiß, das eigentlich kohle da ist) Nichtzahlung Insolvenzantrag stellt .... Aber wie gesagt, das sollte man nur im Extremfall machen.
Thomas
Geändert von ::..Thomas..:: (29.01.2003 um 21:02 Uhr).
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