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Alt 29.01.2003, 19:17   #1
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Question

Mahnung, Verzugszinsen?


Hi,

Gibt es im Internet irgendwo Vorlagen für eine Mahnung.
Wenn nein, wie sieht so eine Mahung aus? Was ist normalerweise die gewöhnliche "Mahnungszeit" (Die Zeit nach der man jmd. abmahnt) und die Zahlungs-Frist, die man in der Mahnung selbst setzt?
Wie sieht es denn eigentlich mit den Verzugszinsen aus? Wie hoch darf man die ansetzen?

Wäre froh, wenn mich da jmd. aufklären könnte.
Die Theorie (§§ 280, 286, usw. BGB) verstehe ich, aber die Praxis? Zu meinen Fragen hab ich im BGB leider nix gefunden...

Vielen Dank im Voraus!
Levis
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Alt 29.01.2003, 19:23   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2003
jugendprojekt macht alles soweit korrekt
Hier findest du eine Vorlage mit Berechnung der Vollzugszinsen, wenn du in der Suche Mahnung eingibst findest du ausgiebige Informationen
EDIT
und rechts neben dem Inhalt viele Links zu Mahnwesen
.

http://www.123recht.net/article.asp?...fe_mahnung&p=5

Geändert von jugendprojekt (29.01.2003 um 19:38 Uhr).
jugendprojekt ist offline  
Alt 29.01.2003, 19:38   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Levis
 
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Hi,

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Der Link ist wirklich gut. Danke!
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Alt 29.01.2003, 19:46   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Das ist ne recht informative Seite, aber wer 3 oder noch mehr Mahnungen rausschickt, bevor er rechtliche Schritte einleitet, ist selbst schuld, wenn er nie was von seinem Gelde sieht. Die Schreiben sind zum Teil viel zu milde formuliert und bieten m.E. dem Schuldner quasi gar keinen Anreiz zu zahlen. Letztenendes ist es so, daß eine Mahnung nach 30 Tagen des Verzuges gar nicht mehr erforderlich ist. Zinsen kannst Du in Höhe von 5 % über dem Basiszinsatz verlangen, sind Dir aber höhere Zinsen entstanden (Die Bank fettet beim Dispo nämlich weitaus höhere Zinsen ab), so stellst du diese in Rechnung. Der Unterschied ist der - die 5% Zinsen über dem Basiszinssatz stehen die von Gesetz wegen zu, was darüber hinaus geht, mußt Du durch eine Bankbescheinigung etc. nachweisen.
Mahnen kannst Du, wenn Deine Leistung erbracht ist und damit die Forderung an den Schuldner fällig wird. Zahlt er nciht, liegt es an Dir, wie konsequent Du dran bleibst und wie dick Dein finanzielles Polster ist, dem Schuldner Kredit zu gewähren. Denn nichts anderes ist das. Bewährt hat es sich, ein bis zwei Wochen zu warten und dann das erste Mal anzumahnen. Tut sich nach einer weiteren Woche nix, versuchen den Schuldner ans Telefon zu kriegen. Das wirkt manchmal Wunder. ;-) Andernfalls - Mahnbescheid oder wenn Du ne Website gemacht hast - abstöpseln und Mitteilung an den Kunden, daß die erst wieder online geht, wenn das Geld da ist (Stichwort: Zurückbehaltungsrecht, 273 BGB).

MasterL

Was mir noch dazu einfällt: Im Extremfall wirkt es manchmal Wunder, wenn man dem Schuldner mitteilt, das man im Falle der hartnäckigen (also wenn man weiß, das eigentlich kohle da ist) Nichtzahlung Insolvenzantrag stellt .... Aber wie gesagt, das sollte man nur im Extremfall machen.

Thomas

Geändert von ::..Thomas..:: (29.01.2003 um 21:02 Uhr).
::..Thomas..:: ist offline  
 

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